5206/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.04.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Strafen wegen Verstößen gegen das Tabakgesetz

 

 

Bei der Pressekonferenz zur Evaluierung des Tabakgesetzes am 8. April 2010 präsentierten Sie zusammen mit der Geschäftsführerin der IFES, wie zu Beginn Ihrer Amtszeit angekündigt, eine Evaluierung des geltenden Gesetzes. Anhand der Ergebnisse der Studie sollte ersichtlich sein, ob sich das Gesetz, das noch unter Ihrer Vorgängerin Kdolsky beschlossen wurde, bewährt habe.

 

Eine große Zahl an BürgerInnen erhoffte sich bis vor kurzem noch eine wirkliche Nachbesserung des Gesetzes, sobald die Ergebnisse von der Evaluierung vorliegen. Unter Ihnen war der Leiter der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher, Robert Rockenbauer, der in Bezug auf „gravierende Mängel“ eine "schärfere Gangart" und keine "kosmetische Korrektur" von Ihnen forderte. Nicht nur er wurde enttäuscht.

 

Zu den genannten Mängeln zählt in erster Linie die Umsetzung des Gesetzes: Der Vollzug der Strafbestimmungen obliegt den jeweils zuständigen Ämtern der Landesregierungen bzw. Bezirksverwaltungsbehörden, die aufgrund von Meldungen, Beschwerden, Anzeigen, etc. tätig werden. In der Regel wird dabei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wo die Betroffenen die Möglichkeit haben, ihre richtige Umsetzung des Tabakgesetzes zu erklären. Die Behörden haben sechs Monate Zeit, Verstößen nachzugehen und WirtInnen zu einer Stellungnahme aufzufordern. An öffentlichen Orten wie in Einkaufszentren oder Tankstellen wurden bisher in bis zu 90 Prozent gegen das Tabakgesetz verstoßen, in den übrigen Lokalen etwa zu 60 Prozent. Geldstrafen bis zu € 2.000,--, im Wiederholungsfalle € 10.000,-- für BetreiberInnen (GastwirtInnen, EigentümerInnen der Gebäude, etc.) sind als Strafen genannt.

 

Aus unserer Sicht ist es Sache der Politik, mit Kontrollen durch Polizei und Verwaltungsorganen für eine sofortige Abstrafung sorgen, und nicht den BürgerInnen das Anzeigen der Verstöße zu überlassen. Auch Sie haben bei der Pressekonferenz im April von Verbesserungspotenzial gesprochen, die Behörden seien „unterschiedlich mit der Exekution umgegangen“. Sie würden weiterhin darauf achten, dass der Prüfungsauftrag umgesetzt werde, allerdings seien keinerlei Weisungen im Umgang mit den Strafen an die Länder angedacht. Es werde aber auch nicht mehr kontrollierende Beamte geben, wenn die Übergangsfrist mit Ende Juni 2010 endet.

 

Laut Presseunterlage[1] wurden für die Evaluierung des Gesetzes die zuständigen Ämter/Behörden vom Gesundheitsministerium aufgefordert, sämtliche Daten zu Verstößen gegen das Tabakgesetz zu melden. Der Bericht sei „nicht zu 100% repräsentativ“, da die Daten in „unterschiedlicher Qualität übermittelt“ wurden, das Bundesland Salzburg habe keine Daten geliefert.

 

Die gemeldeten Daten laut Pressemappe: Es wurden 4.253 Anzeigen aus ganz Österreich gemeldet. Davon entfallen 3.491 auf InhaberInnen von Gastronomiebetrieben, 89 auf Einkaufszentren und 673 auf RaucherInnen. Die Übersicht über die Anzeigen gegen GastronomiebetreiberInnen, aufgeteilt auf die Bundesländer, lautet wie folgt:

 

Tirol: 494

Steiermark: 77

Oberösterreich: 569

Burgenland: 80

Niederösterreich: 204

Wien: 1665

Vorarlberg: 46

Kärnten: 356

 

Diese Zahlen zeigen eindeutig, dass es Handlungsbedarf gibt. Innerhalb eines Jahres sind mehrere tausend Anzeigen von Privatpersonen erstattet worden, trotzdem werden die von Ihnen angekündigten „strengeren Strafen“ ab 1. Juli 2010 nicht durch eine Aufstockung an prüfendem Personal begleitet. Routinemäßige Kontrollen zur Einhaltung der NichtraucherInnenschutzbestimmungen sind im Tabakgesetz auch weiterhin nicht vorgesehen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)    Bekanntlich gibt es seit Inkrafttreten der Novelle mit 1. Jänner 2009 eine Flut an Anzeigen. Wie viele waren es, inklusive Salzburg, nun gesamt bis zum Zeitpunkt der Evaluierung?

 

2)    Wie viele dieser Anzeigen sind derzeit, aufgeschlüsselt nach Bundesland, in Bearbeitung? 

 

3)    Wie viele Strafen wurden, aufgeschlüsselt nach Bundesland, bereits verhängt?

 

4)    Wie hoch ist die Gesamtsumme der verhängten Strafen, aufgeschlüsselt nach Bundesland? Wie hoch ist der jeweilige Durchschnitt?

 

5)    Wie erklären Sie sich die „unterschiedliche Qualität“ der Daten aus den Bundesländern?

 

6)    Wie erklären Sie sich, dass aus Salzburg keine Daten zur Verfügung gestellt wurden?

 

7)    Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen der Toleranz der BürgerInnen und der Anzahl der Anzeigen? Wodurch erklären Sie sich die größenunabhängigen Zahlen?

 

8)    Laut Geschäftsführer der Gastronomie in der Wirtschaftskammer Tirol, Peter Trost[2], gab es in Tirol im Laufe des Jahres 2009 (Stand: 30. Dezember 2009) 630 Anzeigen gegen LokalbetreiberInnen, die das Rauchverbot nicht ausreichend umgesetzt haben. Wie erklären Sie sich die Differenz zu den von Ihnen präsentierten Daten?

 

9)    Wenn Handlungsbedarf bei der Umsetzung gegeben ist, wie Sie selbst sagen, warum gibt es vom Gesundheitsministerium keine Weisung an die Länder?

 

10) Wie wollen Sie kontrollieren, ob das Ende der Übergangsfrist eingehalten wird?

 

11) Wie wollen Sie sicherstellen, dass ohne zusätzliches Personal die notwendigen Kontrollen gemacht werden können?

 

12) Wenn die Zahl der Anzeigen auch in Zukunft ähnlich hoch bleibt, wie werden Sie der Unzufriedenheit der BürgerInnen begegnen?

 

 



[1] Presseunterlage zur Pressekonferenz am 8. April 2010: http://www.bmg.gv.at/cms/site/attachments/4/5/5/CH0525/CMS1270645992890/pk_unterlage.pdf

[2] http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=525841&DstID=684&titel=Tabakgesetz,in,%D6sterreich,ist,scharf,genug