5210/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Hannes Fazekas, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Schusswaffengebrauch von ExekutivbeamtInnen im Sinne der

Waffengebrauchsbestimmungen am 28.04.2010 in Laakirchen

Es nehmen jene Einsätze verstärkt zu, wo Polizistinnen und Polizisten im Zuge des Einschreitens
zumindest unter dem Vorhalt einer Schusswaffe genötigt waren, im Sinne der einschlägigen
Waffengebrauchsbestimmungen auch von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.

So auch am 28.04.2010 im Oberösterreichischen Laakirchen, dieser Schusswaffengebrauch
forderte ein Todesopfer.

Laut Medienberichten ging ein Notruf gegen 2 Uhr früh mit dem Betreff Bedrohung durch
bewaffneten Mann" bei der Bezirksleitzentrale Gmunden ein. Mit dieser Information wurde eine
Sektorstreife mit zwei Streifenpolizistlnnen zum Tatort geschickt. Parallel dazu sei eruiert worden,
ob der besagte Bewaffnete offiziell im Besitz einer Waffe sei.

Beim Einlangen am Tatort verließen die BeamtInnen den Streifenwagen, sie forderten den Mann
mehrmals auf, die Waffe nieder zu legen, dieser Aufforderung sei jedoch nicht nachgegangen
worden. Es folgte ein Warnschuss der BeamtInnen, der Mann lie
ß jedoch von seiner Waffe nicht
ab, der zweite Schuss traf den Bewaffneten tödlich.

Der Schutz und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, der Kolleginnen und Kollegen und
ihrer selbst hat für Polizistinnen und Polizisten oberste Priorität.

Mit diesem Hintergrund ist der oben genannte Vorfall, vor allem die Rahmenbedingungen mit
besonderem Interesse zu beleuchten.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher nachstehende Anfrage an die Bundesministerin für
Inneres:


Anfrage

1. Wie war der genaue Wortlaut der Einsatzleitstelle an die Sektorstreife bei oben genanntem Fall?
Wie erfolgte die Alarmierung der betreffenden BeamtInnen?

2.  Sind zusätzliche Streifen informiert worden?

3.   Wie viele Streifen wären zur Unterstützung im Nahebereich gewesen?

4.  Wie viele Streifen waren zur Nachtzeit überhaupt unterwegs? Wenn keine weitere, wie lange
hätte man auf Unterstützung warten müssen?

5.   Was hat die Leitstelle vermittelt? War eine andere Streife auch am Weg? Wurde dieser Notruf
auf die leichte Schulter genommen?

6.  Reichen die Personalstrukturen während der Nachtstunden aus, um derartigen Einsätzen
begegnen zu können?

7.  Gibt es interne Vorschriften, die unter bestimmten Einsatzannahmen ausdrücklich das
Einschreiten durch mehrere Funkstreifenbesatzungen vorsieht? Wenn ja, wurden diese in
diesem Fall eingehalten?

8.  Welchen Informationsstand konnten die einschreitenden BeamtInnen vor dem Eintreffen zur
Lage vor Ort erfahren?

9.   War die Zeit vorhanden, einen Situationsbericht an die Einsatzleitung abzugeben, um
Unterstützung an zu fordern?

 

10.  Wie viel Zeit blieb den BeamtInnen nach dem Eintreffen und bis zur Abgabe des ersten
Schusses?

11.  Agierten die BeamtInnen aus einer gesicherten Deckung heraus oder wurde dies zumindest
versucht?

12.  Welche besondere Schutzausrüstung hatten die BeamtInnen im Streifenfahrzeug mit? Wenn
ja, wurden diese verwendet?

13.  Wie viele Jahre Diensterfahrung hatten die einschreitenden BeamtInnen?


14.    Wie oft versehen diese BeamtInnen gemeinsam Sektorenstreifendienst? Ist diese
Sektorenstreifenbesatzung als eingespieltes Team zu werten?

15.     Hatten die einschreitenden BeamtInnen schon einmal im Sinne des Waffengebrauchsgesetzes
geamtshandelt?

16.     Wie oft konnten beide BeamtInnen in den letzten Jahren berufsbegleitende Trainingseinheiten
absolvieren?

 

17.    Werden im Rahmen dieser Trainingseinheiten Deeskalierungsmaßnahmen besprochen?

18.    In welchen Abständen und welcher Intensität werden diese Verhaltenssituationen geübt und
durchgespielt?

19.    Wie sieht die Aufarbeitung des gesamten Einsatzes im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen
aus?

20.    Ist sichergestellt, dass die betroffenen BeamtInnen die erforderliche Unterstützung
erhalten? Erfolgt die posttraumatische Aufarbeitung ausschlie
ßlich innerhalb der eigenen
Ressourcen?

21.    Wie lange dauerte es bis zum Eintreffen des Notarztes?