5212/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.05.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und öffentlichen Dienst
betreffend Förderung und Unterstützung von Migrantinnen
Als Frauenministerin haben Sie sich für eine breite Diskussion eines Burka-Verbots ausgesprochen, weil der Ganzkörperschleier Frauen massiv diskriminieren würde. Sie gehen davon aus, dass Frauen in der Regel von ihren Ehemännern oder Vätern gegen ihren Willen zum Tragen der Burka gezwungen werden. Damit eine Frau zur Vollverschleierung gezwungen werden kann, muss eine starke Abhängigkeit dieser Frau von ihrem Mann vorhanden sein. Eine Bestrafung der Frau (nicht des Mannes) für das Tragen einer Ganzkörperverschleierung, in dem ihr zum Beispiel der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen oder die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel verwehrt wird, würde an dem Abhängigkeitsverhältnis der Frau von ihrem Mann nichts ändern. Es ist sogar zu befürchten, dass vollverschleierte Frauen dann von ihren Männern dazu gezwungen werden, das Haus gar nicht mehr zu verlassen.
Zum anderen erscheinen die derzeit bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen von Hausordnungen, verkehrspolizeilichen Vorschriften und das Vermummungsverbot durchaus ausreichend. Angesichts der Tatsache, dass es sich Schätzungen zu Folge um eine verschwindend geringe Gruppe von Frauen handelt, sehen sich Migrantinnen mit weitaus gravierenderen Problemen in ihrem Alltag konfrontiert.
Es ist vor allem nötig, konkrete Maßnahmen zur Förderung der Unabhängigkeit von Migrantinnen zu setzen. Doch ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Migrantinnen, ein besserer Zugang zum Arbeitsmarkt und der Ausbau der Beratungsstellen lassen auf sich warten. Die in bereits mehreren Regierungsprogrammen angeführte Notwohnung für von Zwangsverheiratung bedrohte Frauen wurde immer noch nicht umgesetzt und die Förderungen für Deutschkurse von Migrantinnen vieler Beratungsstellen wurden durch das BMI gekürzt.
Zugleich ist im Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 zu lesen, dass bei Ihrem Budget für Frauenangelegenheiten im Vorjahr ein Verfügungsrest von 725.971,34 € nicht verwendet wurde. Die Finanzierung einer Notwohnung für von Zwangsverheiratung bedrohte und betroffene Mädchen und Frauen hätte Ihren eigenen Angaben zu Folge aus der Budget-Anfragebeantwortung vom 13. Mai 2009 jährlich 310.000 € für den laufenden Betrieb betragen zuzüglich einer Einmalzahlung in der Höhe von 80.000 € für die Einrichtungs- und Investitionskosten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: