Eingelangt am 04.05.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Kosten der von der Innenministerin geplanten
Internierung von AsylwerberInnen
Die Bundesministerin für
Inneres hält auch nach dem endgültigen Aus für den Bau eines
Erstaufnahmezentrums in Eberau an ihren Internierungsplänen für AsylwerberInnen
im Zulassungsverfahren fest. Da sie diesen ursprünglich zur angeblichen Beruhigung
der Lage in Eberau gemacht hatte - sie habe „ja immerhin die
Anwesenheitspflicht vorgeschlagen, weil die Bewegungsfreiheit der AsylwerberInnen
von der ersten Minute an die Menschen sehr irritiert“ (Wiener
Zeitung, 20.01.2010) - stellt sich nun umso mehr die Frage, welchen Sinn ein
krampfhaftes Festhalten der Innenministerin an diesen Plänen, die auch
seitens namhafter Verfassungsjuristen als verfassungswidrig eingestuft werden, tatsächlich
ist. Auch die Frage nach den Kosten eines solchen massenhaften Freiheitsentzugs
beantwortete die Innenministerin in keiner Weise.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Wie viele PolizeibeamtInnen
wurden 2007, 2008, 2009 bis Mai 2010 zur Betreuung der Erstaufnahmestellen
Thalham und Traiskirchen eingesetzt?
- Wie viele PolizeibeamtInnen
waren 2007, 2008, 2009 bis Mai 2010 in den Orten Thalham und Traiskirchen
beschäftigt?
- Wie viele AsylwerberInnen
betreuten die Erstaufnahmestellen Thalham und Traiskirchen in den Jahren
2007, 2008, 2009 bis Mai 2010 im Durchschnitt?
- Wie viele AsylwerberInnen
wurden in den Jahren 2007, 2008, 2009 bis Mai 2010 in den Orten Thalham
und Traiskirchen angezeigt?
- Wie viele AsylwerberInnen
haben sich 2007, 2008, 2009 bis Mai 2010 nachweislich dauerhaft aus den
Erstaufnahmestellen Thalham und Traiskirchen entfernt, sind also trotz
laufenden Zulassungsverfahrens unentschuldigt nicht mehr erschienen?
a) Wie viele AsylwerberInnen waren, aufgegliedert auf Tage, Wochen und Monate
ab Ankunft im Erstaufnahmezentrum nicht mehr greifbar?
b) Wie viele jener AsylwerberInnen, die 2007, 2008, 2009 bis Mai 2010 nicht mehr
greifbar waren wurden von der österreichischen Polizei wieder aufgegriffen?
- Wie viele
Festnahmeaufträge gem. § 26 AsylG gab es 2007, 2008, 2009 bis Mai
2010 aufgrund Entziehung vom Verfahren?
- Wie viele
Festnahmeaufträge erfolgten 2007,2008, 2009 bis Mai 2010 wegen
ungerechtfertigten Entfernens aus der Erstaufnahmestelle?
- Falls Sie zu den
Festnahmeaufträgen keine Daten haben: Wie wollen Sie dann begründen,
dass eine Anwesenheitspflicht zur Sicherung der Anwesenheit der AsylwerberInnen
überhaupt notwendig ist?
- Wie viele Zulassungsverfahren
wurden 2007, 2008, 2009 bis Mai 2010 wegen Verletzung der
Mitwirkungspflicht gem. § 24 AsylG eingestellt?
- Da die Festnahme von
AsylwerberInnen geplant ist, die der Internierung zuwiderhandeln (wollen),
würde eine massive Polizeipräsenz in allen
AsylwerberInnenunterkünften im Zulassungsverfahren notwendig werden. Wie
viele PolizeibeamtInnen müssten zur Sicherung der geplanten
Internierung von AsylwerberInnen im Zulassungsverfahren
(„Anwesenheitspflicht“) insgesamt pro Jahr bereitgestellt
werden?
- Würde die Einführung
Ihres Internierungs-Vorschlags durch Neueinstellungen von PolizeibeamtInnen
bewerkstelligt werden oder würden PolizistInnen von anderswo
abgezogen?
- Wie viel Kostenmehraufwand bedeutet
dieser Mehreinsatz von PolizeibeamtInnen?
- Müssten die
Erstaufnahmestellen bzw. Unterbringungseinrichtungen im
Zulassungsverfahren baulich verändert werden, um die Internierung zu
sichern und wenn ja, wie?
- Wie viel an Mehrkosten würde
diese Adaption verursachen?
- Durch welche konkreten
Maßnahmen sollen AsylwerberInnen in der ersten Woche am Verlassen
der Erstaufnahmestelle gehindert werden?
- Wie soll die Verletzung
der „Anwesenheitspflicht“ innerhalb der ersten 6 Wochen
geahndet werden?
a) Werden dazu PolizistInnen durch den Ort geschickt?
b) Werden dazu FlüchtlingsbetreuerInnen
mit zusätzlichen Berichtspflichten ausgestattet?
- Würden dazu neue
Polizeiwachstellen rund um die Erstaufnahmezentren und die
Unterbringungsstellen im Zulassungsverfahren errichtet?
- Wie viele PolizistInnen
wären zur Durchsetzung der Internierungspläne pro Monat mit
welchem Stundenausmaß im Einsatz?
- Wie viele Personen wurden seit
1.1.2010 aufgrund der Verletzung einer Gebietsbeschränkung gem.
§ 76 Abs 2 FrPG in Schubhaft genommen?
- Wie viele Personen wurden seit
1.1.2010 aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflicht gem.§ 76 Abs
2 FrPG in Schubhaft genommen?
- Wie viele Personen wurden seit
1.1.2010 aufgrund einer mit einer zurückweisenden Entscheidung
gemäß § 5 AsylG verbundenen durchsetzbaren Ausweisung gemäß
§ 76 Abs 2 FrPG in Schubhaft genommen?
- Wie viele Personen wurden seit
1.1.2010 aufgrund der Stellung eines Folgeantrags ohne Abschiebeschutz
gem. § 76 Abs 2 FrPG in Schubhaft genommen?