5215/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.05.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Kosten der von der Innenministerin geplanten Internierung von AsylwerberInnen

 

Die Bundesministerin für Inneres hält auch nach dem endgültigen Aus für den Bau eines Erstaufnahmezentrums in Eberau an ihren Internierungsplänen für AsylwerberInnen im Zulassungsverfahren fest. Da sie diesen ursprünglich zur angeblichen Beruhigung der Lage in Eberau gemacht hatte - sie habe „ja immerhin die Anwesenheitspflicht vorgeschlagen, weil die Bewegungsfreiheit der AsylwerberInnen von der ersten Minute an die Menschen sehr irritiert“ (Wiener Zeitung, 20.01.2010) - stellt sich nun umso mehr die Frage, welchen Sinn ein krampfhaftes Festhalten der Innenministerin an diesen Plänen, die auch seitens namhafter Verfassungsjuristen als verfassungswidrig eingestuft werden, tatsächlich ist. Auch die Frage nach den Kosten eines solchen massenhaften Freiheitsentzugs beantwortete die Innenministerin in keiner Weise.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie viele PolizeibeamtInnen wurden 2007, 2008, 2009 bis Mai 2010 zur Betreuung der Erstaufnahmestellen Thalham und Traiskirchen eingesetzt?

 

  1. Wie viele PolizeibeamtInnen waren 2007, 2008, 2009 bis Mai 2010 in den Orten Thalham und Traiskirchen beschäftigt?

 

  1. Wie viele AsylwerberInnen betreuten die Erstaufnahmestellen Thalham und Traiskirchen in den Jahren 2007, 2008, 2009 bis Mai 2010 im Durchschnitt?

 

  1. Wie viele AsylwerberInnen wurden in den Jahren 2007, 2008, 2009 bis Mai 2010 in den Orten Thalham und Traiskirchen angezeigt?

 

 

  1.  Wie viele AsylwerberInnen haben sich 2007, 2008, 2009 bis Mai 2010 nachweislich dauerhaft aus den Erstaufnahmestellen Thalham und Traiskirchen entfernt, sind also trotz laufenden Zulassungsverfahrens unentschuldigt nicht mehr erschienen?

 

      a) Wie viele AsylwerberInnen waren, aufgegliedert auf Tage, Wochen und               Monate ab Ankunft im Erstaufnahmezentrum nicht mehr greifbar?

      b) Wie viele jener AsylwerberInnen, die 2007, 2008, 2009 bis Mai 2010 nicht                   mehr greifbar waren wurden von der österreichischen Polizei wieder                         aufgegriffen?

 

  1. Wie viele Festnahmeaufträge gem. § 26 AsylG gab es 2007, 2008, 2009 bis Mai 2010 aufgrund Entziehung vom Verfahren?

 

  1. Wie viele Festnahmeaufträge erfolgten 2007,2008, 2009 bis Mai 2010 wegen ungerechtfertigten Entfernens aus der Erstaufnahmestelle?

 

  1. Falls Sie zu den Festnahmeaufträgen keine Daten haben: Wie wollen Sie dann begründen, dass eine Anwesenheitspflicht zur Sicherung der Anwesenheit der AsylwerberInnen überhaupt notwendig ist?

 

  1. Wie viele Zulassungsverfahren wurden 2007, 2008, 2009 bis Mai 2010 wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht gem. § 24 AsylG eingestellt?

 

  1. Da die Festnahme von AsylwerberInnen geplant ist, die der Internierung zuwiderhandeln (wollen), würde eine massive Polizeipräsenz in allen AsylwerberInnenunterkünften im Zulassungsverfahren notwendig werden. Wie viele PolizeibeamtInnen müssten zur Sicherung der geplanten Internierung von AsylwerberInnen im Zulassungsverfahren („Anwesenheitspflicht“) insgesamt pro Jahr bereitgestellt werden?

 

  1. Würde die Einführung Ihres Internierungs-Vorschlags durch Neueinstellungen von PolizeibeamtInnen bewerkstelligt werden oder würden PolizistInnen von anderswo abgezogen?

 

  1. Wie viel Kostenmehraufwand bedeutet dieser Mehreinsatz von Polizei­beamtInnen?

 

  1. Müssten die Erstaufnahmestellen bzw. Unterbringungseinrichtungen im Zulassungsverfahren baulich verändert werden, um die Internierung zu sichern und wenn ja, wie?

 

  1. Wie viel an Mehrkosten würde diese Adaption verursachen?

 

  1.  Durch welche konkreten Maßnahmen sollen AsylwerberInnen in der ersten Woche am Verlassen der Erstaufnahmestelle gehindert werden?

 

 

  1.  Wie soll die Verletzung der „Anwesenheitspflicht“ innerhalb der ersten 6 Wochen geahndet werden?

      a)  Werden dazu PolizistInnen durch den Ort geschickt?

      b) Werden dazu FlüchtlingsbetreuerInnen mit zusätzlichen Berichtspflichten   ausgestattet?

 

  1. Würden dazu neue Polizeiwachstellen rund um die Erstaufnahmezentren und die Unterbringungsstellen im Zulassungsverfahren errichtet?

 

  1. Wie viele PolizistInnen wären zur Durchsetzung der Internierungspläne pro Monat mit welchem Stundenausmaß im Einsatz?

 

  1. Wie viele Personen wurden seit 1.1.2010 aufgrund der Verletzung einer Gebietsbeschränkung gem. § 76 Abs 2 FrPG in Schubhaft genommen?

 

  1. Wie viele Personen wurden seit 1.1.2010 aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflicht gem.§ 76 Abs 2 FrPG in Schubhaft genommen?

 

  1. Wie viele Personen wurden seit 1.1.2010 aufgrund einer mit einer zurückweisenden Entscheidung gemäß § 5 AsylG verbundenen durchsetzbaren Ausweisung gemäß § 76 Abs 2 FrPG in Schubhaft genommen?

 

  1. Wie viele Personen wurden seit 1.1.2010 aufgrund der Stellung eines Folgeantrags ohne Abschiebeschutz gem. § 76 Abs 2 FrPG in Schubhaft genommen?