5216/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.05.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend rassistische Aussagen nun Frühpensionierungsgrund ?

 

Vier Wiener Polizisten sollen 2006 den gebürtigen Türken Tuncay Caliskan, der eine Anzeige wegen gefährlicher Drohung aufgeben wollte, als „Tschusch“ und „Trottel“ beschimpft und bedroht und sich geweigert haben, seine Anzeige aufzunehmen. Die vier Beamten wurden vom Außendienst abgezogen. Am 20. April 2010 gab in der Verhandlung einer der vier Beamten zu, dass seine Kollegen damals „Worte verwendet hatten, die man nicht sagen sollte“ und sich entschlossen hatten „keine Amtshandlung zu führen.“ Der diensthabende Wachkommandant wäre nicht eingeschritten. Auch die nachfolgende Meldung an den Dienstvorgesetzten, in dem all dies abgestritten wurde, hätte „nur am Rande mit der Wirklichkeit zu tun gehabt“. Er habe damals unterschrieben, da es natürlich so sei, dass man bei der Polizei etwas deckt solange es geht. (Wien.Orf.at /Stories vom 20.4.2010).

Nicht nur, dass dies ein drastisches Bild von fremdenfeindlichen Ressentiments und falsch verstandener Kollegensolidarität bei der Wiener Polizei zeichnet. Besonders aufklärungsbedürftig ist, weshalb eben jener Polizist, der vermeintlich für die rassistischen Übergriffe verantwortlich zeichnete nun mit 1. Jänner 2010 in Frühpension geschickt wurde. Der 30-Jährige gab gegenüber der Richterin an er sei „wegen psychischer Belastung, weil ihn das Ganze persönlich ziemlich reingezogen hat“ frühpensioniert worden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 


 

ANFRAGE:

 

 

  1. Welche Maßnahmen planen Sie aufgrund der offensichtlich teilweise immer noch vorherrschenden fremdenfeindlichen Ressentiments bei der Polizei um diesen besser vorzubeugen?

 

  1. Werden die derzeit bei der Polizei abgehaltenen Schulungen zu Menschenrechten evaluiert?

      a) Falls ja, wie oft und was haben diese Evaluierungen ergeben?

      b) Werden diese von externen Einrichtungen oder intern evaluiert?

      c) Falls nein, weshalb nicht? Wie erfolgt sonst die Beurteilung, ob die 

      Schulungen einen Effekt haben?

 

  1. Werden Sie disziplinarrechtliche bzw. strafrechtliche Konsequenzen aus dem besagten Vorfall für den diensthabenden Wachkommandanten ziehen, der die rassistischen Beschimpfungen nicht unterbunden hat?

      a) Falls ja, welche?

      b) Falls nein, weshalb nicht?

 

  1. Wie bewerten Sie den Umstand, der bei der Gerichtsverhandlung ans Tageslicht kam, dass nämlich die Meldung an den Dienstvorgesetzten wissentlich unrichtig gewesen ist und es „bei der Polizei natürlich so sei, dass man etwas deckt solange es geht“?

 

  1. Was planen Sie im Hinblick auf diese anscheinend weitverbreitete Praktik zu unternehmen?

 

  1. Aus welchem Grund wurde einer der vier angeklagten Polizisten im Alter von 30 Jahren frühpensioniert?

 

  1. Aufgrund welcher Gutachten von welchen FachärztInnen wurde die angebliche psychische Belastung, auf der die Frühpensionierung beruht, festgestellt?

 

  1. Wurden die besagten Gutachten von externen FachärztInnen oder von PolizeiärztInnen erstellt?

 

  1. Warum wird ein Polizeibeamter, der gegen das Strafrecht verstoßen hat und deshalb angezeigt wurde, mit dem Argument der psychischen Belastung in Frühpension geschickt?

 

  1. Weshalb wurde der besagte Polizist aufgrund der vermeintlichen psychischen Belastung auch im Innendienst bzw. in anderen Fachressorts der Polizei als nicht mehr einsetzbar eingestuft?