5216/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.05.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend rassistische Aussagen nun Frühpensionierungsgrund ?
Vier Wiener Polizisten sollen 2006 den gebürtigen Türken Tuncay Caliskan, der eine Anzeige wegen gefährlicher Drohung aufgeben wollte, als „Tschusch“ und „Trottel“ beschimpft und bedroht und sich geweigert haben, seine Anzeige aufzunehmen. Die vier Beamten wurden vom Außendienst abgezogen. Am 20. April 2010 gab in der Verhandlung einer der vier Beamten zu, dass seine Kollegen damals „Worte verwendet hatten, die man nicht sagen sollte“ und sich entschlossen hatten „keine Amtshandlung zu führen.“ Der diensthabende Wachkommandant wäre nicht eingeschritten. Auch die nachfolgende Meldung an den Dienstvorgesetzten, in dem all dies abgestritten wurde, hätte „nur am Rande mit der Wirklichkeit zu tun gehabt“. Er habe damals unterschrieben, da es natürlich so sei, dass man bei der Polizei etwas deckt solange es geht. (Wien.Orf.at /Stories vom 20.4.2010).
Nicht nur, dass dies ein drastisches Bild von fremdenfeindlichen Ressentiments und falsch verstandener Kollegensolidarität bei der Wiener Polizei zeichnet. Besonders aufklärungsbedürftig ist, weshalb eben jener Polizist, der vermeintlich für die rassistischen Übergriffe verantwortlich zeichnete nun mit 1. Jänner 2010 in Frühpension geschickt wurde. Der 30-Jährige gab gegenüber der Richterin an er sei „wegen psychischer Belastung, weil ihn das Ganze persönlich ziemlich reingezogen hat“ frühpensioniert worden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
a) Falls ja, wie oft und was haben diese Evaluierungen ergeben?
b) Werden diese von externen Einrichtungen oder intern evaluiert?
c) Falls nein, weshalb nicht? Wie erfolgt sonst die Beurteilung, ob die
Schulungen einen Effekt haben?
a) Falls ja, welche?
b) Falls nein, weshalb nicht?