5243/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2010
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A N F R A G E

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend der Anfragebeantwortung 4370/AB vom 29.03.2010

 

In der am 29.03.2010 erteilten Anfragebeantwortung 4370/AB auf die Anfrage 4338/J erteilte die Bundesministerin für Justiz folgende Antwort zu den Fragen 1 bis 3: „Ich verweise auf die zu 2882/AB XXIV. GP erfolgte Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen, zur Zahl 2895/J-NR/2009 betreffend „Ermittlungen gegen den VSStÖ“, wonach ein auf Grund einer anonymen Sachverhaltsdarstellung eingeleitetes strafrechtliches Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Wien mit Verfügung vom 20. Juli 2009 eingestellt wurde.“

 

In der Anfragebeantwortung 2882/AB vom 11.09.2009 wurde folgenden Antwort gegeben: „Zu 2 bis 5: In der anonymen Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien war zwar von einer Beilage mit der „Darstellung des Papstes als Affe“ die Rede. Diese Beilage war jedoch der Eingabe nicht angeschlossen und konnte aufgrund der Anonymität des Anzeigers von diesem auch nicht beschafft werden. In Ermangelung der Beweismittel, die einer strafrechtlichen Prüfung zu unterziehen gewesen wären, wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Wien mit Verfügung vom 20.07.2009 eingestellt.“

 

Hervorzuheben ist sodann, dass in der am 29.01.2010 eingebrachten Anfrage auf einen Presseartikel der Tageszeitung „Die Presse“ vom 15.05.2009 (Seite 4, „Abteilung Inland“) mit dem Titel „Ein Affe im Papstgewand: Wahlkampf mit allen Mittel“ hingewiesen wurde, in welchem über die Verspottung seiner Heiligkeit, Papst Benedikt XIV, durch die VSSTÖ berichtet wird.

 

 

Vor dem Hintergrund dieses Sachverhaltes stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 


A N F R A G E:

 

 

1.

War Ihnen der Presseartikel der Tageszeitung „Die Presse“ vom 15.05.2009, in welchem über die Verspottung seiner Heiligkeit, Papst Benedikt XIV, durch die VSStÖ berichtet wird, im Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage vom 29.01.2010 4338/J nicht bekannt?

 

2.

Ist Ihnen der Presseartikel der Tageszeitung „Die Presse“ vom 15.05.2009, in welchem über die Verspottung seiner Heiligkeit, Papst Benedikt XIV, durch die VSStÖ berichtet wird, zum jetzigen Zeitpunkt bekannt?

 

3.

Wann wurde das in der oben genannten Anfragebeantwortung bezeichnete Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Wien eingeleitet und gegen wen wurde ermittelt?

 

4.

Welche Schritte wurden zu Erforschung des Urhebers der bildlichen Verspottung des Papstes getätigt?

 

5.

Welche Ergebnisse wurden erlangt?

 

6.

Wurde in diesem Zusammenhang gegen den VSStÖ ermittelt?

 

7.

Welche Ergebnisse wurden erlangt?

 

8.

Wenn in diesem Zusammenhang nicht gegen den VSStÖ ermittelt wurde, warum geschah dies nicht?

 

9.

Nach welcher Vorschrift wurde das von der Staatsanwaltschaft Wien eingeleitete Ermittlungsverfahren durch Verfügung vom 20. Juli 2009 warum eingestellt?

 

10.

Welche Gründe wurden für die Einstellung angeführt bzw. gegen eine weitere Verfolgung?

 

11.

Halten Sie diese Verfügung in Betracht der bestehenden Indizien hinsichtlich der Urheberschaft des bezeichneten Papstbildes und in Hinblick auf das gesetzlich normierte Amtswegigkeitsprinzip sowie das Legalitätsprinzip für rechtmäßig?  

 

12.

Ist eine Fortführung des Verfahrens geplant?

 

13.

Wenn ja, wann?

 

14.

Wenn nein, warum nicht?

 

15.

Sind Ihrer Ansicht nach neue Tatsachen oder Beweismittel seit der Einstellung des Verfahrens entstanden oder bekannt geworden? 

 

16.

Ist eine sonstige Weiterführung des Verfahrens geplant?