5254/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2010
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Werner Herbert

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

 

betreffend der Erfassung von WLAN-Netzen durch Google Street View.

 

 

Das Online-Nachrichten Magazin N24.de brachte am 25.04.2010 folgende Meldung:

Aigner will Aufklärung über Street View

Google erfasst mit Street View offenbar auch die WLAN-Netze in Deutschland. Das berichtet Datenschutzbeauftragter Peter Schaar. Verbraucherministerin Ilse Aigner gefällt das gar nicht

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) will vom Suchmaschinenanbieter Google genaue Aufklärung über die Erfassung von WLAN-Daten für den Kartendienst Street View. "Google muss die Karten auf den Tisch legen", sagte ein Ministeriumssprecher. "Wir fordern Google auf, mitzuteilen, welche Daten das Unternehmen im Einzelnen erfasst hat und wie diese vernetzt und vermarktet werden sollen." Das Ministerium teilt die Kritik von Datenschützern: "Es ist höchst zweifelhaft, wenn ein Unternehmen solche privaten Einrichtungen wie WLAN-Netze ortet und speichert ohne Wissen der Bürger."

 

Zuvor hatte Bundesdatenschützer Peter Schaar die Praxis von Google öffentlich gemacht. Ein Vertreter von Google habe eingeräumt, dass in Deutschland alle für den Internetdienst von Google Street View im Einsatz befindlichen Fahrzeuge mit technischen Geräten zur Kartografierung von WLAN-Netzen ausgerüstet seien, hieß es in einer Mitteilung des Datenschutzbeauftragten.

"Eine schriftliche Antwort auf Fragen über die genauen technischen Vorgänge und Hintergründe dieser Erfassung haben wir von Google nicht erhalten", erklärte Schaars Behörde. Ebenso wenig sei die Besichtigung eines Google-Street-View-Fahrzeugs ermöglicht worden. Damit erhärte sich der Verdacht, dass die Fahrten für Google Street View in den vergangenen Jahren nicht nur zur Aufnahme von Straßenansichten, sondern auch zur flächendeckenden Erhebung und Speicherung gerade auch der von privaten Haushalten betriebenen WLAN-Netze genutzt würden.

Bundesdatenschützer Schaar fügte hinzu: "Ich bin entsetzt, zu welchen Zwecken diese Fahrten ohne Wissen Dritter genutzt worden sind. Ich fordere Google auf, die bisher rechtswidrig erhobenen personenbezogenen Daten über die WLAN-Netze umgehend zu löschen und die Fahrten für Street View zu stoppen". Eine Stellungnahme von Google wurde für den weiteren Verlauf des Donnerstags zugesagt.

 

Lokalisierung über WLAN schon länger möglich

Die Daten von WLAN-Netzen werden allerdings schon seit Jahren benutzt, um vor allem in Großstädten zusammen mit Mobilfunkmasten und Satelliten die Position von Smartphones wie dem iPhone besser zu bestimmen. Das kann für Nutzer elektronischer Landkarten hilfreich sein, wo der Empfang von GPS-Satelliten wegen Gebäuden nicht so gut wie auf dem Land ist. So hat die Bostoner Firma Skyhook Wireless nach eigenen Angaben über 100 Millionen WLAN-Netze in Nordamerika, Europa, Asien und Australien gespeichert, um genauere Positionsbestimmungen zu ermöglichen. Die Daten werden wie bei Google mit Autos gesammelt. Diese Praxis sei in der Branche normal, erklärt das Unternehmen auf seiner Website.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

 

  1. Ist Ihnen bekannt, ob Google Street View auch in Österreich WLAN-Netze erfasst hat?

 

  1. Wenn nein, wurden insofern Nachforschungen in die Wege geleitet?

 

  1. Wenn ja, wer stellt diese Nachforschungen an?

 

  1. Wer ist für die Nachforschungen verantwortlich?

 

  1. Sollte Google-Street-View WLAN-Netze in Österreich erfassen, wurden die Behörden darüber informiert?

 

  1. Wurde die Datenschutzkommission darüber informiert?

 

  1. Wenn ja, welcher Rechtsstandpunkt wurde von den Behörden vertreten?

 

  1. Welcher Rechtsstandpunkt wurde von der Datenschutzkommission vertreten?

 

  1. Wie wäre ihrer Ansicht nach diese Speicherung in Bezug auf das Datenschutzgesetz zu bewerten?

 

  1. Welche Rechtsmöglichkeiten haben Betroffene gegen diese Speicherung?

 

  1. Welche Rechtsmöglichkeiten hat der Staat gegen diese Speicherung?