5331/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abg. Mag. Johann Maier, Spindelberger

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Fluggastentschädigung nach der VO (EG) Nr. 261/2004 - Beschwerden von Fluggästen 2009"

Mit der AB 1637/XXIV.GP wurden die Fragen des Fragestellers zur Fluggastentschädigung
nach der VO (EG) Nr. 261/2004 von der Frau Bundesministerin Doris Bures beantwortet.

Nach dem Vulkanausbruch in Island führte die gesamte Aschewolke aus Sicherheitsgründen
zu Flugverboten und damit zu einem Stillstand gerade im europäischen Luftraum. Er wurde
für den Flugverkehr gesperrt. Hunderttausende Fluggäste konnten nicht ab-, weiter- oder
zurückfliegen und waren im Ausland meist auf Goodwill der Airlines und der
Flughafenbetreiber angewiesen. Mehr als 100.000 Flüge mussten europaweit gestrichen
werden. Weltweit mussten 29 Prozent aller Starts- und Landungen abgesagt werden. Das
österreichische Verkehrsministerium und seine Flugsicherheitsbehörden OZB und Austro
Control haben auf die seit Jahrzehnten größte Krise der europäischen Luftfahrt schnell
reagiert. „Sicherheit für Passagiere, Crew und die Bevölkerung am Boden hatte und hat dabei
immer die oberste Priorität“ betonte Verkehrsministerin Doris Bures.

Während für europäische Airlines und für Airlines mit Niederlassung in der EU über die VO
(EG) Nr. 261/2004 die Fluggastrechte und Entschädigungen geregelt sind, fehlen ähnliche
Schutzbestimmungen für Fluggäste die von Airlines aus Drittländern transportiert werden.
Aber auch einige europäische Airlines, wie Ryanair und Air Berlin wollen ihren
Entschädigungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die EU-Kommission rät Fluggästen zu
klagen und sich bei den zuständigen Behörden zu beschweren.


Mit einem einheitlichen Beschwerdeschreiben können nun Passagiere, die wegen der
isländischen Vulkanaschewolke von Flugausfällen betroffen waren, ihre Rechte bei den
Fluggesellschaften einfordern. Das Netz der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ)
veröffentlichte ein entsprechendes Service-Paket, das den Verbrauchern helfen soll, ihre
Anspräche wirksam durchzusetzen.

Neben dem Standard-Beschwerdeschreiben in allen Sprachen der EU-Mitgliedsstaaten
umfasst es eine Liste mit Kontaktdaten aller Airlines und praktische Tipps zu den
M
öglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung.

Aus systematischen Gründen wird ein Teil dieser Fragen aus dem Jahr 2008 wieder gestellt,
um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2009 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.             Welche Einrichtungen wurden in den EU-Mitgliedsstaaten auf Basis der VO (EG) Nr. 261 /2004
als Beschwerdestellen (von Art. 16 Abs. 1 und Abs. 2) benannt (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe)?

2.             Welche Durchsetzungsmittel stehen diesen Beschwerdestellen (Art. 16 Abs. 2) in den
einzelnen Mitgliedsstaaten zur Wahrung der Fluggastrechte zur Verf
ügung, wenn einzelne
Luftfahrtunternehmen (Airlines) die Bestimmungen dieser unmittelbar geltenden

EU- Verordnung nicht einhalten?

3.             In welchen Mitgliedsstaaten wurden auf Basis der VO (EG) Nr. 261/2004 noch keine
wirksamen, verh
ältnismäßigen und abschreckenden Strafbestimmungen bei Nichteinhaltung
von Bestimmungen dieser EU-Verordnung festgelegt (Art. 16 Abs. 3 der VO)?

4.      In welchen Mitgliedsstaaten werden die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nicht
eingehalten und Beschwerden von Fluggästen nicht verordnungsgemäß behandelt?
Welche Informationen liegen dazu dem Ressort vor?


5.       Gibt es bereits eine Übersicht über gesammelte Beschwerden wegen Nichtbeförderung,
Annullierung oder Verspätung von Flügen in den benannten Beschwerdestellen der
EU-Mitgliedsstaaten aus den Jahren 2005 bis 2009 (Aufschlüsselung auf Jahr und nach
Airlines)?

Wenn nein, werden Sie auf EU-Ebene dafür eintreten, dass durch die EU-Kommission ein

entsprechender Bericht verfasst wird?

Wenn ja, wie viele dieser Beschwerden konnten von den benannten Beschwerdestellen der

EU-Mitgliedsstaaten erledigt werden (Aufschlüsselung nach Airlines)?

Wie wurden diese Beschwerden jeweils erledigt (Aufschlüsselung auf Mitgliedsstaaten

und Airlines)?

6.              Wie viele der obigen Beschwerden wurden im Jahr 2009 bei diesen benannten
Beschwerdestellen in den Mitgliedsstaaten von Fluggästen österreichischer Herkunft
erhoben?

7.              Wie viele Beschwerden wegen Nichtbeförderung (z.B. Überbuchung), Annullierung oder
Verspätung von Flügen gab es bei der benannten österreichischen Beschwerdestelle im Jahr
2009 (Aufschlüsselung nach Airlines)?

8.              Wie viele von diesen Beschwerden wurden von der Beschwerdestelle positiv erledigt
(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung nach Airlines)?

9.              Wie viele Beschwerden konnten nicht erledigt werden (Aufschlüsselung nach Airlines)?

10.       Warum konnten diese Beschwerden nicht erledigt werden?
Welche Begründung gibt es dafür?

11.       Welche behördlichen Maßnahmen wurden wegen Nichteinhaltung der VO (EG) Nr. 261/2004
durch die zuständigen Behörden bzw. der österreichischen Beschwerdestelle gegenüber
einzelnen Airlines ergriffen (Aufschlüsselung auf Airlines)?

12.  In wie vielen Fällen mussten im Jahr 2009 auf Österreichs Flughäfen bzw. durch Airlines in
Österreich „Betreuungsleistungen“ erbracht werden (Aufschlüsselung nach Airlines)?


13.    Wie viele sonstige Schadenersatzansprüche oder Regressansprüche nach den Art. 12 und 13
der zitierten Verordnung sind Ihrem Ressort im Jahr 2009 gegen Airlines bekannt
geworden?

Wie wurden diese erledigt (ersuche jeweils um Aufschlüsselung nach Airlines)?

14. Wie oft erfolgten 2009 durch die zuständigen Behörden auf den österreichischen Flughäfen
Kontrollen hinsichtlich aller Österreich anfliegenden Airlines (auf den einzelnen
österreichischen Zivilflughäfen), ob die Bestimmungen der VO (EG) Nr. 261/2004 durch die
Airlines tatsächlich eingehalten werden (Ersuche um Bekanntgabe der Anzahl der
Kontrollen)?

15.      Welche Behörde ist dafür verantwortlich und hat diese Kontrollen durchzuführen?
Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen (Aufschlüsselung nach Airlines)?

16.      Welche Maßnahmen mussten durch Behörden und Airlines deswegen ergriffen werden?
Welche Airlines waren davon betroffen?

17.      Welche aktuellen Probleme sieht das Ressort aktuell bei der Vollziehung dieser
EU-Verordnung?

18.      Liegen dem Ressort bereits die konkreten Ergebnisse der angekündigten Überprüfungen der
EU-Mitgliedsstaaten durch die EU-Kommission vor, ob die Vorgaben der

VO (EG) Nr. 261/2004 auch eingehalten werden?
Wenn ja, wie lauten diese?

19.      Welche Ergebnisse liegen dem Ressort zu der von der EU-Kommission 2009 beauftragten
Studie zur Anwendung der VO (EG) Nr. 261/2004 vor?

20.  Welche Schlussfolgerungen zur Wahrung der Fluggastrechte im Sinne der

VO (EG) Nr. 261/2004 zogen die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten nach dem

Vulkanausbruch in Island, den Flugverboten, dem tagelangen Stillstand des

internationalen Flugverkehrs und den Problemen der Fluggäste (z.B. Nichtbezahlung der

Entschädigungen)?

Welche Maßnahmen sind auf EU-Ebene geplant?


21.  Wie viele Anfragen und Beschwerden sind dem Ressort darüber bekannt geworden?
In welchen der Mitgliedsstaaten der EU wurden nach dieser Vulkankatastrophe die
Bestimmungen der VO (EG) Nr. 261/2004 gegenüber Fluggästen nicht eingehalten?
Welche Airlines und welche Länder waren davon betroffen?

22.  In welcher Form soll in Zukunft in der zivilen Luftfahrt auf derartige Vulkanausbrüche
bzw. Naturkatastrophen reagiert werden?

Wie sollen die Rechte der Fluggäste sichergestellt werden?