5331/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abg. Mag. Johann Maier, Spindelberger
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Fluggastentschädigung nach der VO (EG) Nr. 261/2004 - Beschwerden von Fluggästen 2009"
Mit der AB
1637/XXIV.GP wurden die Fragen des Fragestellers zur Fluggastentschädigung
nach der VO (EG) Nr.
261/2004 von der Frau Bundesministerin Doris Bures beantwortet.
Nach dem
Vulkanausbruch in Island führte die gesamte Aschewolke aus
Sicherheitsgründen
zu Flugverboten und
damit zu einem Stillstand gerade im europäischen Luftraum. Er wurde
für den Flugverkehr gesperrt. Hunderttausende Fluggäste konnten nicht
ab-, weiter- oder
zurückfliegen und waren im Ausland meist auf Goodwill der Airlines und der
Flughafenbetreiber angewiesen. Mehr als 100.000 Flüge mussten europaweit
gestrichen
werden. Weltweit mussten 29 Prozent aller Starts- und Landungen abgesagt
werden. Das
österreichische Verkehrsministerium und seine Flugsicherheitsbehörden
OZB und Austro
Control haben auf die seit Jahrzehnten größte Krise der
europäischen Luftfahrt schnell
reagiert. „Sicherheit für
Passagiere, Crew und die Bevölkerung am Boden hatte und hat dabei
immer die oberste Priorität“ betonte Verkehrsministerin Doris
Bures.
Während
für europäische Airlines und für Airlines mit Niederlassung in
der EU über die VO
(EG) Nr. 261/2004 die
Fluggastrechte und Entschädigungen geregelt sind, fehlen ähnliche
Schutzbestimmungen für Fluggäste die von Airlines aus
Drittländern transportiert werden.
Aber auch einige europäische Airlines, wie Ryanair und Air Berlin wollen
ihren
Entschädigungsverpflichtungen nicht
nachkommen. Die EU-Kommission rät Fluggästen zu
klagen und sich bei den zuständigen Behörden zu beschweren.
Mit einem
einheitlichen Beschwerdeschreiben können nun Passagiere, die wegen der
isländischen Vulkanaschewolke von
Flugausfällen betroffen waren, ihre Rechte bei den
Fluggesellschaften einfordern. Das Netz der Europäischen
Verbraucherzentren (EVZ)
veröffentlichte ein entsprechendes
Service-Paket, das den Verbrauchern helfen soll, ihre
Anspräche wirksam durchzusetzen.
Neben
dem Standard-Beschwerdeschreiben in allen Sprachen der EU-Mitgliedsstaaten
umfasst es eine Liste
mit Kontaktdaten aller Airlines und praktische Tipps zu den
Möglichkeiten
einer außergerichtlichen Einigung.
Aus
systematischen Gründen wird ein Teil dieser Fragen aus dem Jahr 2008
wieder gestellt,
um die aktuellen
Zahlen und Informationen für das Jahr 2009 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Verkehr,
Innovation und
Technologie nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Einrichtungen wurden in den EU-Mitgliedsstaaten auf Basis der VO
(EG) Nr. 261 /2004
als
Beschwerdestellen (von Art. 16 Abs. 1 und Abs. 2) benannt (Ersuche um
namentliche
Bekanntgabe)?
2.
Welche Durchsetzungsmittel stehen diesen Beschwerdestellen (Art. 16
Abs. 2) in den
einzelnen Mitgliedsstaaten zur Wahrung der Fluggastrechte zur Verfügung,
wenn einzelne
Luftfahrtunternehmen
(Airlines) die Bestimmungen dieser unmittelbar geltenden
EU- Verordnung nicht einhalten?
3.
In welchen Mitgliedsstaaten wurden auf Basis der VO (EG) Nr. 261/2004
noch keine
wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden
Strafbestimmungen bei Nichteinhaltung
von
Bestimmungen dieser EU-Verordnung festgelegt (Art. 16 Abs. 3 der VO)?
4.
In welchen Mitgliedsstaaten werden die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr.
261/2004 nicht
eingehalten
und Beschwerden von Fluggästen nicht verordnungsgemäß
behandelt?
Welche
Informationen liegen dazu dem Ressort vor?
5.
Gibt
es bereits eine Übersicht über gesammelte Beschwerden wegen
Nichtbeförderung,
Annullierung
oder Verspätung von Flügen in den benannten Beschwerdestellen der
EU-Mitgliedsstaaten
aus den Jahren 2005 bis 2009 (Aufschlüsselung auf Jahr und nach
Airlines)?
Wenn nein, werden Sie auf EU-Ebene dafür eintreten, dass durch die EU-Kommission ein
entsprechender Bericht verfasst wird?
Wenn ja, wie viele dieser Beschwerden konnten von den benannten Beschwerdestellen der
EU-Mitgliedsstaaten erledigt werden (Aufschlüsselung nach Airlines)?
Wie wurden diese Beschwerden jeweils erledigt (Aufschlüsselung auf Mitgliedsstaaten
und Airlines)?
6.
Wie viele der obigen Beschwerden wurden im Jahr 2009 bei diesen
benannten
Beschwerdestellen
in den Mitgliedsstaaten von Fluggästen österreichischer Herkunft
erhoben?
7.
Wie viele Beschwerden wegen Nichtbeförderung (z.B.
Überbuchung), Annullierung oder
Verspätung
von Flügen gab es bei der benannten österreichischen Beschwerdestelle
im Jahr
2009
(Aufschlüsselung nach Airlines)?
8.
Wie viele von diesen Beschwerden wurden von der Beschwerdestelle
positiv erledigt
(Ersuche
jeweils um Aufschlüsselung nach Airlines)?
9. Wie viele Beschwerden konnten nicht erledigt werden (Aufschlüsselung nach Airlines)?
10.
Warum konnten diese Beschwerden nicht erledigt werden?
Welche Begründung gibt es dafür?
11.
Welche behördlichen Maßnahmen wurden wegen
Nichteinhaltung der VO (EG) Nr. 261/2004
durch
die zuständigen Behörden bzw. der österreichischen
Beschwerdestelle gegenüber
einzelnen
Airlines ergriffen (Aufschlüsselung auf Airlines)?
12. In wie
vielen Fällen mussten im Jahr 2009 auf Österreichs Flughäfen
bzw. durch Airlines in
Österreich
„Betreuungsleistungen“ erbracht werden (Aufschlüsselung nach
Airlines)?
13.
Wie
viele sonstige Schadenersatzansprüche oder Regressansprüche nach den
Art. 12 und 13
der
zitierten Verordnung sind Ihrem Ressort im Jahr 2009 gegen Airlines bekannt
geworden?
Wie wurden diese erledigt (ersuche jeweils um Aufschlüsselung nach Airlines)?
14. Wie oft
erfolgten 2009 durch die zuständigen Behörden auf den
österreichischen Flughäfen
Kontrollen hinsichtlich aller Österreich anfliegenden Airlines (auf den
einzelnen
österreichischen
Zivilflughäfen), ob die Bestimmungen der VO (EG) Nr. 261/2004 durch die
Airlines
tatsächlich eingehalten werden (Ersuche um Bekanntgabe der Anzahl der
Kontrollen)?
15.
Welche Behörde ist dafür verantwortlich und hat diese
Kontrollen durchzuführen?
Welche
Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen (Aufschlüsselung nach Airlines)?
16.
Welche Maßnahmen mussten durch Behörden und Airlines
deswegen ergriffen werden?
Welche
Airlines waren davon betroffen?
17.
Welche aktuellen Probleme sieht das Ressort aktuell bei der Vollziehung
dieser
EU-Verordnung?
18.
Liegen dem Ressort bereits die konkreten Ergebnisse der angekündigten
Überprüfungen der
EU-Mitgliedsstaaten
durch die EU-Kommission vor, ob die Vorgaben der
VO
(EG) Nr. 261/2004 auch eingehalten werden?
Wenn
ja, wie lauten diese?
19.
Welche Ergebnisse liegen dem Ressort zu der von der EU-Kommission 2009
beauftragten
Studie zur Anwendung der VO (EG) Nr. 261/2004 vor?
20. Welche Schlussfolgerungen zur Wahrung der Fluggastrechte im Sinne der
VO (EG) Nr. 261/2004 zogen die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten nach dem
Vulkanausbruch in Island, den Flugverboten, dem tagelangen Stillstand des
internationalen Flugverkehrs und den Problemen der Fluggäste (z.B. Nichtbezahlung der
Entschädigungen)?
Welche Maßnahmen sind auf EU-Ebene geplant?
21. Wie viele
Anfragen und Beschwerden sind dem Ressort darüber bekannt
geworden?
In welchen der
Mitgliedsstaaten der EU wurden nach dieser Vulkankatastrophe die
Bestimmungen der VO (EG) Nr. 261/2004
gegenüber Fluggästen nicht eingehalten?
Welche Airlines und welche Länder waren davon betroffen?
22. In welcher
Form soll in Zukunft in der zivilen Luftfahrt auf derartige Vulkanausbrüche
bzw.
Naturkatastrophen reagiert werden?
Wie sollen die Rechte der Fluggäste sichergestellt werden?