5344/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz, List

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend das „Körberlgeld“ bei der Entsendung von Aufsichtsräten, Beiräten, Staatskommissaren durch die Bundesregierung

 

Obwohl sich Österreich zu einem Abbau der Verwaltungskosten bekennt, die Richtlinien der Verwaltungsreform nach wie vor in Kraft sind, und der Bundesrechnungshof keine Gelegenheit auslässt, um die Bundesregierung und deren aufgeblähte Organe zu kritisieren, neigt die rot-schwarze Bundesregierung dazu, auf großem Fuß zu leben, was Repräsentationskosten und Werbeausgaben betrifft. Auch brave Günstlinge kommen nicht zu kurz. Es liegt der Verdacht nahe, dass die rot/schwarzen Parteigänger durch die Entsendung in Aufsichtsräte, Beiräte, etc. und eine damit verbundene finanzielle Vergütung mit einem „Körberlgeld“ bedacht wurden. 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. In welchen Aufsichtsräten, Aufsichtsgremien, Kontrollgremien, Beiräten, Kommissionen, Arbeitsgruppen, Fachgremien und ähnlichen Einrichtungen ist Ihr Ressort mit welchen Personen zum Stichtag des Einlangens dieser Anfrage vertreten?
  2. In welche Institutionen entsendet Ihr Ressort Staatskommissäre, Aufsichtskommissäre und welche Personen sind mit Stichtag des Einlangens dieser Anfrage mit der Ausübung dieser Tätigkeit beauftragt?
  3. In welche Gremien der Europäischen Union entsendet Ihr Ressort Vertreterinnen und Vertreter und um welche Vertreter handelt es sich dabei mit Stichtag des Einlangens dieser Anfrage?
  4. Wann bzw. für welchen Zeitraum wurden diese unter Frage 1 – 3 genannten Personen jeweils beauftragt?
  5. Erhalten die unter Frage 1 – 3 genannten Personen für Ihre Tätigkeit finanzielle Einkünfte, Entschädigungen, Gehälter, Spesen, Diäten, Funktionsgebühren etc.? a) Wenn ja, in welcher Höhe? b) Wenn ja, von wem erhalten die genannten Personen diese Zuwendungen?

 


  1. Welche Personen wurden von Ihrem Ressort im Jahr 2009 bzw. 2010 in welche Aufsichtsräte, Aufsichtsgremien, Kontrollgremien, Beiräten, Kommissionen, Arbeitsgruppen, Fachgremien, Gremien der Europäischen Union etc.  entsandt?
  2. Welche Abberufungen bzw. Neubestellungen wurden bei jenen unter der Frage 6 genannten Personen durchgeführt?
  3. Welche Beiräte, Kommissionen, Arbeitsgruppen, Fachgremien etc. sind innerhalb Ihres Ressorts eingerichtet?
  4. Gibt es Mitarbeiter Ihres Ressorts, die gleichzeitig in Beiräte, Kommissionen, Fachgremien, etc. entsandt wurden? a) Wenn ja, für welche Mitarbeiter gilt dies zum Stichtag des Einlangens dieser Anfrage? b) Welche finanziellen Entschädigungen, Gebühren, Zuwendungen etc. erhalten diese Mitarbeiterinnen für diese Aufgaben?
  5. Welche Neubestellungen planen Sie für die unter Frage 1 – 3 genannten Funktionen im Jahr 2010?