5419/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.05.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Grosz, Schenk
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros vom 1.1.2009 bis 1.5.2010
400.000 Österreicherinnen und Österreich sind arbeitslos. Mitbürgerinnen und Mitbürger die arbeiten wollen, aber angesichts der Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise im Zusammenhang mit der Untätigkeit der österreichischen Bundesregierung keinerlei Arbeit finden. Täglich werden es mehr, die Situation am Arbeitsmarkt entspannt sich in keinster Weise. Mehr als 1 Million Österreicherinnen und Österreich ist armutsgefährdet, für unsere Familien wird es immer schwerer das tägliche Leben zu bestreiten, Menschen die von Prämien und Belohnungen „nur träumen“ können.
Anders geht es den parteipolitisch ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mitglieder der rot/schwarzen Bundesregierung.
Die Beantwortung auf die Anfragenserie der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (245J-258J) deckte auf, dass die rot/schwarze Bundesregierung für „Prämien und Belohnungen“ ihrer größtenteils parteipolitisch besetzten Ministerbüros die unsagbare Summe von 300.000 Euro in einem Zeitraum zwischen 2007 und 2008 zusätzliche zu den ohnedies großzügigen Gehältern ausgezahlt hat.
Hier werden auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von SPÖ und ÖVP munter Prämien und Belohnungen ausbezahlt, obwohl keinerlei Leistung und Erfolg diesen Zusatzgehältern gegenüber stehen. Der logische Hausverstand sagt einem, dass man Prämien und Belohnungen ja nur dann verdient, wenn man eine vorausgesetzte Leistung in besonderem Ausmaß erbracht hat. Angesichts der schwachen Arbeitsbilanz der Mitglieder der Bundesregierung und ihrer parteipolitisch beigestellten Mitarbeiter kann man von "Leistung"
wohl kaum sprechen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerbüros haben ohnedies einen fürstlichen All-inklusive Bezug der durchschnittlich bei 4.500 Euro und das 14
mal im Jahr liegt.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz die nachstehende
Anfrage: