5457/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend ZaDiG - 4633/AB (XXIV. GP)
In Ihrer Anfragebeantwortung Nr.: 4633/AB (XXIV. GP) bestätigen Sie Umsatzsteuer aus "Erlagscheingebühren" zu verrechnen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. In § 27 Abs 6 ZaDiG heißt es wörtlich: „Der Zahlungsdienstleister darf dem Zahlungsempfänger nicht verwehren, dem Zahler für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments eine Ermäßigung anzubieten. Die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes ist unzulässig.“
Ist für Sie als Bundesminister für Finanzen eine Zahlung per Zahlschein ein bestimmtes Zahlungsinstrument im Sinne des oben genannten Paragraphen?
2. Was gedenken Sie zu tun, um den Steuerzahler vor zu Unrecht erhobenen Gebühren, wie z.B. Zahlscheingebühren, zu schützen?