5490/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Ferdinand Maier
Kolleginnen
und Kollegen
an die
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend
Umsetzung der 3. Führerschein-Richtlinie
Die
Neufassung der EU-Richtlinie über den Führerschein ist in den
Mitgliedstaaten bis zum
19. Jänner 2011
umzusetzen. Grundsätzliche Ziele der Richtlinie sind Verringerung der
Fälschungsmöglichkeiten, Gewährleistung der Freizügigkeit
der EU-Bürger, Sicherheit im
Straßenverkehr und vieles mehr. Dem
Führerscheintourismus wird ein Riegel vorgeschoben.
So werden ab dem Jahr 2013 nur noch Führerscheine nach einem
einheitlichen EU-Modell
ausgestellt. Ältere Führerscheine
bleiben gültig, ab 2033 wird es ausschließlich den neuesten
EU-Scheckkarten-Führerschein geben.
Die
Richtlinie wird weitreichende Änderungen im österreichischen
Führerscheinrecht mit sich
bringen, wobei den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einige Spielräume
eingeräumt werden.
Diese
Gestaltungsspielräume betreffen unter anderem die Geltungsdauer der
Führerscheine,
die Einführung einer verpflichtenden ärztlichen Untersuchung im Zuge
der
Führerscheinverlängerung, das Zugangsalter zu diversen
Führerscheinklassen sowie die
Modalitäten des Aufstiegs in höhere Motorradklassen.
Weiters
stellt es die Richtlinie den Mitgliedstaaten frei, für
Führerscheinbesitzer/innen ab dem
50. Lebensjahr
kürzere Führerscheinbefristungen, verbunden mit ärztlichen
Kontrollen oder
Auffrischungskursen einzuführen.
Die unterfertigten Abgeordneten
sprechen sich gegen neue Hürden im Österreichischen
Führerscheingesetz aus und treten
für eine Lösung ein, welche der Umwandlung des alten in
den neuen Führerschein möglichst nur den Charakter eines
administrativen Aktes verleiht.
Die 3. Führerscheinrichtlinie ist am
30.12.2006 im EU-Amtsblatt veröffentlich worden und
- abgesehen von diversen Übergangsregeln - am 19.1.2007 in Kraft getreten.
Bis zum
heutigen Tag gibt es von Seiten des BMVIT kaum merkbare Vorbereitungen zur
innerstaatlichen Umsetzung, sodass sich die
Frage erhebt, ob Österreich die entsprechenden
innerstaatlichen Rechtsvorschriften -
wie von der Richtlinie vorgegeben - zeitgerecht per
19. Jänner 2011 geschaffen haben wird, schließlich sind sie
ab 2013 anzuwenden.
Daher
stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für
Verkehr,
Innovation und
Technologie folgende
Anfrage:
1.
Auf wie viele Jahre wird nach Ihren Vorstellungen der Führerschein
ab 2013 befristet
sein?
2.
Planen Sie anlässlich der
Führerscheinerneuerung eine ärztliche Untersuchung
vorzuschreiben oder planen Sie Alternativen
wie z.B. einen Auffrischungskurs?
3.
Wenn ja, wer übernimmt nach Ihren Vorstellungen die Kosten
für allfällige
zusätzliche
Gutachten von etwa Fachärzten oder Überprüfungsfahrten?
4.
Wenn ja,
werden Sie unter Führerscheinbesitzer/innen
differenzieren, ob diese
regelmäßige ärztliche
Untersuchungen absolvieren müssen, wie etwa nach Alter?
5. Wenn ja, ab welchem Alter sollen diese Untersuchungen durchgeführt werden?
6.
Werden künftig auch Mopedfahrer/innen und Lenker/innen
vierrädriger
Leichtkraftfahrzeuge auf ihre gesundheitliche Eignung zum Lenken von
Kraftfahrzeugen
überprüft?
7.
Welches Einstiegsalter wird es künftig für Mopeds und
vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge
geben?
8. Welches Einstiegsalter für die Motorradklasse A1 wird Österreich wählen?
9.
Soll der Umstieg auf die jeweils nächst
höhere Motorradklasse durch eine Prüfung
oder eine
Praxisschulung erfolgen?
10.
Wann wird der Entwurf der Führerscheingesetz-Novelle zur Umsetzung
der 3. EU-
Führerscheinrichtlinie
in Begutachtung gehen?
11. Wie lautete die Position Österreichs zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Richtlinie?
12.
Planen Sie bei
der Umsetzung der Richtlinie eine Zusammenarbeit mit anderen
Behörden oder
Einrichtungen wie etwa den Fahrschulen, den Autofahrerclubs, der
Wirtschaftskammer
Österreich etc.?
13.
Welche Staaten der Europäischen Union haben die zitierte
Richtlinie bereits
umgesetzt, welche
nicht?