5499/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Johann Höfinger

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Nichtbeachtung der Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmaßnahmen der Bundesregierung und der Bundesminister

Aufbauend auf der vom Nationalrat am 10. Dezember 2009 beschlossenen Entschließung betreffend Richtlinien für staatliche Informations- und Werbemaßnahmen hat die Bundesregierung im Februar 2010 die betreffenden Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmaßnahmen der Bundesregierung und der Bundesministerien bestätigt. Diese setzen wiederum Empfehlungen des Rechnungshofes auf diesem Gebiet in geeigneterweise um.

Demnach sind die Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmaßnahmen der Bundesregierung und der Ressorts aus Haushaltsmitteln unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit durchzuführen. Die Maßnahmen müssen in ihrem Inhalt einen konkreten Bezug zu den Aufgaben der Ressorts aufweisen. Der Sachinhalt der Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmaßnahmen hat absolute Priorität und in den Augen unbefangener Beobachter eindeutig zu überwiegen.

Betrachtet man allerdings nunmehr Inseratschaltungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport wie zum Beispiel in der Zeitschrift DER SOLDAT” vom 28. April 2010, auf der Seite 16, (siehe in der Beilage) so muss eine grobe Missachtung dieser Richtlinien konstatiert werden. Dieses Inserat erstreckt sich über eine ganze Seite im 4-Farb-Druck, die eine Hälfte nimmt das Foto des amtierenden Verteidigungsministers ein, die andere Hälfte ist ein Foto von Hubschraubern. Der Sachinhalt tritt gegenüber diesen beiden großen Fotosujets, mit 2 kurzen Absätzen, in den Hintergrund.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

Anfrage:

1.       Sind Ihnen die aktuellen, von der Bundesregierung im Februar 2010 bestätigten Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit und Informations- maßnahmen der Bundesregierung und der Bundesministerien bekannt?

2.       Wie haben Sie ressortintern diese Richtlinien umgesetzt?

3.       Warum entspricht das Inserat in der Zeitschrift DER SOLDAT” vom 28. April 2010 (siehe Beilage) überhaupt nicht diesen Richtlinien?

4.       Welche Inserate haben Sie noch geschalten, in denen Ihr Foto groß, der Sachinhalt hingegen nur klein und untergeordnet präsentiert wird?

5.       Wie hoch waren die Kosten für das Inserat in der Zeitschrift DER SOLDAT” vom 28. April 2010?

6.       Wie hoch sind die Kosten jedes weiteren Inserates, welches Sie mit eigenem Foto schalten haben lassen?

7.       Wann werden Sie sich bei Schaltung von Inseraten an die Richtlinien der Bundesregierung halten?

8.       Warum ist dies nicht schon längst geschehen?