5509/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Johann Singer

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Lotsungen im Straßenverkehr

In der letzten Gesetzgebungsperiode wurde bekannt, dass alleine im Jahr 2007 für den damaligen Bundeskanzler österreichweit 29 Maßnahmen nach § 26 STVO (Lotsung) durchgeführt wurden. Nun ist diese Maßnahme klar in der angeführten Gesetzesstelle geregelt, nämlich dass Einsatzfahrzeuge nur bei Gefahr im Verzug, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort der dringlichen Hilfeleistung oder zum Ort des sonstigen dringenden Einsatzes, ihre Signale (blaues Licht und Warnzeichen mithilfe von verschieden hohen Tönen) verwenden dürfen. Zusätzlich dürfen diese Signale nur soweit als notwendig für die Abwicklung eines protokollarisch festgelegten Programms für Staatsbesuche oder sonstige Staatsakte sowie in Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtung verwendet werden.

Weitere gesetzliche Bestimmungen für Lotsungen sind in den § 22 und 48 des Sicherheitspolizeigesetzes (Personenschutz) zu finden.

Es stellt sich daher die Frage wie oft der jetzige Bundeskanzler eine derartige Lotsung in Anspruch genommen hat.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

Anfrage:

1.       Wie viele Lotsungen gem. § 26 STVO wurden seit Ihrem Amtsantritt für Sie durchgeführt?

2.       Wie viele Lotsungen gemäß den Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes wurden seit Ihrem Amtsantritt für Sie durchgeführt?

3.       Für welche Fahrten und zu welchen Zwecken fanden die Lotsungen jeweils statt (Bitte um Auflistung der einzelnen Termine)?

4.       Welche anderen Regierungsmitglieder oder Staatssekretäre haben an diesen Fahrten teilgenommen (Bitte um Auflistung)?

5.       Aus welchen Gründen wurden jeweils für diese Fahrten Lotsungen angefordert (Bitte um Auflistung)?