5518/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Hermann Gahr

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Verteilung der Lehrkräfte nach Geschlecht, Alter und Lehrbefähigungen an

Sonderschulen

Seit dem Jahr 2000 wurde die Qualität der dem Bund zur Verfügung stehenden Daten und Informationen im Bereich der Lehrkräfte konsequent weiterentwickelt. In den kommenden Jahren steht dem Schulwesen ein umfangreicher Personalwechsel bevor.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1)   Wie viele Lehrkräfte, d.h. Personen, gibt es bzw. gab es an Sonderschulen, getrennt nach Bundesländern, in den Schuljahren 2007/08, 2008/09 und 2009/10 (für 2009/10 vorläufige Daten aufgrund des Landeslehrercontrollings nach der Landeslehrercontrolling-VO je nach Verfügbarkeit) im aktiven Dienst in Vollbeschäftigung, im aktiven Dienst in Teilbeschäftigung, im Sabbatical und vom Dienst gegen Entfall der Bezüge freigestellt?

2)   Wie viele davon sind/waren jeweils (Österreich gesamt und getrennt nach Bundesländern und Schuljahren) weiblich?

3)   Wie viele davon sind/waren jeweils (Österreich gesamt und getrennt nach Bundesländern und Schuljahren) männlich?

4)  Wie vielen vollbesetzten Lehrerstellen (Planstellen oder Vollbeschäftigungsäquivalenten) entsprechen diese Personen (Österreich gesamt und getrennt nach Bundesländern und Schuljahren, jeweils getrennt nach Geschlecht)?

5)   Wie verteilten sich diese Personen auf die einzelnen Geburtenjahrgänge, getrennt nach Bundesländern sowie Österreich gesamt, jeweils getrennt nach Geschlecht in den einzelnen Schuljahren?

6)   Wie viele der Personen, Österreich gesamt und getrennt nach Bundesländern, jeweils getrennt nach Geschlecht, hatten in den einzelnen Schuljahren eine Lehrbefähigung für Sonderschulen nach Artikel II Ziffer 2.1 der Anlage zum LDG?

7)   Wie viele der Personen, Österreich gesamt und getrennt nach Bundesländern, jeweils getrennt nach Geschlecht, hatten in den einzelnen Schuljahren eine Lehrbefähigung für den Unterricht in einzelnen Gegenständen an Sonderschulen nach Artikel II Ziffer 4.1 der Anlage zum LDG?