5561/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.05.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz, Dr. Spadiut, List und Schenk

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Dienstwägen der Bundesministerien

 

Letzten Sommer wurde bekannt, dass einige deutsche Bundesminister, wie die damalige  Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, ihre Dienstfahrzeuge für Urlaubsausflüge, auch ins Ausland, verwenden. Auch Mitglieder der österreichischen Bundesregierung bekannten sich dazu, mit ihren Dienstwägen in den Urlaub zu fahren. Der damalige Wissenschaftsminister Johannes Hahn etwa ließ sich von seinem Chauffeur nach Venedig bringen, Staatssekretär Schieder fuhr mit dem Dienstwagen nach Kroatien.

 

In den Anfragen 3874J – 3876J durch die Abgeordneten Klubobmann Bucher und Ing. Lugar wurde bereits die Möglichkeit für Synergien betreffend der Zentralisierung der Regierungsfuhrparks ausgelotet. Nicht abgefragt wurden die entstehenden Ankaufkosten der Dienstwägen der Bundesregierung bzw. deren Verwendung. Auch die private Nutzung dieser Dienstkraftwägen wurde noch nicht eruiert. Dies ist jedoch sehr einfach zumal über die Nutzung der Dienstkraftwägen der Ministerien ohnedies Fahrtenbücher zu führen sind.

 

Der Sommer naht und es ist davon auszugehen, dass die Mitglieder der rot/schwarzen Bundesregierung erneut Urlaubsfahrten mit ihren Dienstwägen planen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

  1. Aus wie vielen Fahrzeugen besteht der momentane Fuhrpark der Zentralstelle (Stand: 1. Mai 2010) Ihres Ministeriums?  Bitte um Angabe der Automarke und Betriebsart
  2. Wann wurden diese unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils angeschafft?
  3. Wie hoch waren die ursprünglichen tatsächlichen Anschaffungskosten für die unter Frage 1 genannten Fahrzeuge?
  4. Besitzen die unter Frage 1 genannten Fahrzeuge eine Sonderausstattung? Bitte um jeweilige Angabe der Art und Kosten der Sonderausstattung.
  5. Welche Begründung lag für die Anschaffung der unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils vor?
  6. Welcher Personenkreis ist für die Benützung dieser unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils autorisiert (Bundesminister/in, Staatssekretär/in, Kabinettsmitarbeiter/innen, Beamtinnen und Beamte)?
  7. Wie viele Kraftfahrer hält Ihr Ministerium im Personalstand?
  8. Welche Dienstkraftwägen welcher Marke stehen den Regierungsmitgliedern bzw. allfälligen Staatssekretärinnen/Staatssekretären zur Verfügung?
  9. Wie hoch waren die Kosten der unter Frage 8 genannten Dienstkraftwägen?
  10. Von welchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Ressorts werden diese unter Frage 8 genannten Dienstkraftwägen gelenkt?
  11. Sind diese unter Frage 8 genannten Dienstkraftwäge versichert, bei welchem Versicherungsunternehmen sind diese versichert und wie hoch ist die jährliche durch Ihr Ministerium zu tragende Versicherungssumme?
  12. Stehen diese Dienstkraftwägen für Ihre private Nutzung bzw. die eines weiteren Regierungsmitgliedes oder allfälligen Staatssekretärin/Staatssekretärs auch zur Verfügung?
  13. Welche Privatfahrten (In- und Ausland) haben Sie bzw. ein weiteres Regierungsmitglied bzw. allfälliger Staatssekretär/Staatssekretärin mit einem Dienstkraftwagen Ihres Ministeriums seit 1.1.2009 bis 31.5.2010 absolviert? Bitte um genaue Angabe des Reiseziels und der Dauer der Beanspruchung.
  14. Haben Sie für diese unter Frage 13 genannten Fahrten auch einen Kraftwagenfahrer Ihres Ressorts in Anspruch genommen? Wenn ja, wann, für welche Reise und für welchen Zeitraum?
  15. Gibt es innerhalb Ihres Ministeriums Regeln für die private Nutzung von Dienstkraftwägen? Wenn ja, welche exakt und für welchen Personenkreis?