Eingelangt am
31.05.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Grosz, Dr. Spadiut, List und Schenk
Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und
Jugend
betreffend die Dienstwägen der Bundesministerien
Letzten Sommer wurde bekannt, dass einige deutsche
Bundesminister, wie die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, ihre
Dienstfahrzeuge für Urlaubsausflüge, auch ins Ausland, verwenden.
Auch Mitglieder der österreichischen Bundesregierung bekannten sich dazu,
mit ihren Dienstwägen in den Urlaub zu fahren. Der damalige
Wissenschaftsminister Johannes Hahn etwa ließ sich von seinem Chauffeur
nach Venedig bringen, Staatssekretär Schieder fuhr mit dem Dienstwagen
nach Kroatien.
In den Anfragen 3874J – 3876J durch die
Abgeordneten Klubobmann Bucher und Ing. Lugar wurde bereits die
Möglichkeit für Synergien betreffend der Zentralisierung der
Regierungsfuhrparks ausgelotet. Nicht abgefragt wurden die entstehenden
Ankaufkosten der Dienstwägen der Bundesregierung bzw. deren Verwendung.
Auch die private Nutzung dieser Dienstkraftwägen wurde noch nicht eruiert.
Dies ist jedoch sehr einfach zumal über die Nutzung der
Dienstkraftwägen der Ministerien ohnedies Fahrtenbücher zu
führen sind.
Der Sommer naht und es ist davon auszugehen, dass die
Mitglieder der rot/schwarzen Bundesregierung erneut Urlaubsfahrten mit ihren
Dienstwägen planen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
Anfrage:
- Aus
wie vielen Fahrzeugen besteht der momentane Fuhrpark der Zentralstelle
(Stand: 1. Mai 2010) Ihres Ministeriums? Bitte um Angabe der
Automarke und Betriebsart
- Wann
wurden diese unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils angeschafft?
- Wie
hoch waren die ursprünglichen tatsächlichen Anschaffungskosten
für die unter Frage 1 genannten Fahrzeuge?
- Besitzen
die unter Frage 1 genannten Fahrzeuge eine Sonderausstattung? Bitte um
jeweilige Angabe der Art und Kosten der Sonderausstattung.
- Welche
Begründung lag für die Anschaffung der unter Frage 1 genannten
Fahrzeuge jeweils vor?
- Welcher
Personenkreis ist für die Benützung dieser unter Frage 1
genannten Fahrzeuge jeweils autorisiert (Bundesminister/in,
Staatssekretär/in, Kabinettsmitarbeiter/innen, Beamtinnen und Beamte)?
- Wie
viele Kraftfahrer hält Ihr Ministerium im Personalstand?
- Welche
Dienstkraftwägen welcher Marke stehen den Regierungsmitgliedern bzw.
allfälligen Staatssekretärinnen/Staatssekretären zur
Verfügung?
- Wie
hoch waren die Kosten der unter Frage 8 genannten Dienstkraftwägen?
- Von
welchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Ressorts werden diese
unter Frage 8 genannten Dienstkraftwägen gelenkt?
- Sind
diese unter Frage 8 genannten Dienstkraftwäge versichert, bei welchem
Versicherungsunternehmen sind diese versichert und wie hoch ist die
jährliche durch Ihr Ministerium zu tragende Versicherungssumme?
- Stehen
diese Dienstkraftwägen für Ihre private Nutzung bzw. die eines
weiteren Regierungsmitgliedes oder allfälligen
Staatssekretärin/Staatssekretärs auch zur Verfügung?
- Welche
Privatfahrten (In- und Ausland) haben Sie bzw. ein weiteres
Regierungsmitglied bzw. allfälliger
Staatssekretär/Staatssekretärin mit einem Dienstkraftwagen Ihres
Ministeriums seit 1.1.2009 bis 31.5.2010 absolviert? Bitte um genaue
Angabe des Reiseziels und der Dauer der Beanspruchung.
- Haben
Sie für diese unter Frage 13 genannten Fahrten auch einen
Kraftwagenfahrer Ihres Ressorts in Anspruch genommen? Wenn ja, wann,
für welche Reise und für welchen Zeitraum?
- Gibt
es innerhalb Ihres Ministeriums Regeln für die private Nutzung von
Dienstkraftwägen? Wenn ja, welche exakt und für welchen
Personenkreis?