5582/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.05.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend die Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010

 

Die Antworten der Ministerien auf die Anfragenserie der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen (2363J – 2376J) offenbarte, dass die Bundesregierung im Zeitraum vom 11.1.2007 bis 31.5.2009 unfassbare 40 Millionen Euro an Telefonspesen verursacht hat. Die Telefonkosten für die Handys der Ministerbüros beliefen sich auf 501.570,48 Euro, die Anschaffungskosten für diese Handys in den politischen Büros auf 587.602,44. Die Gesamtkosten der Handyrechnungen der Bundesministerien beliefen sich auf unfassbare 11.755.292,57 Millionen Euro. Insgesamt verursachte die Bundesregierung Kosten in der Höhe von 40.087,681,16 Millionen Euro.

 

Wie auch bei den Dienstfahrzeugen gibt es offenbar kein Bewusstsein der Regierungsmitglieder und ihrer engsten Mitarbeiter, was Privat und was Staat ist. Die Höhe der Kosten und die unterschiedlichen Beantwortungen der Ministerien lassen darauf schließen, dass auf Steuerzahlerkosten auch Privatgespräche geführt werden, weil politische Mitarbeiter und Beamte - wie die meisten Fälle belegen - nicht einmal eine Privatnummer haben. Die meisten Ministerien geben in den Beantwortungen an, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwar bei der Ausfolgung der Handys darauf hingewiesen werden, dass die Diensthandys nur für den dienstlichen Gebrauch verwendet werden dürfen, eine Überprüfung dieser „Anweisung“ findet nicht statt.

 

Die Anschaffungskosten der stets neuesten Handys verursachten Kosten von 587.602 Euro, was darauf schließen lässt, dass sich innerhalb der Regierungsbüros ein regelrechter Wettbewerb der Eitelkeit - in der Definition „wer hat das neueste Handy“ - abspielt.

 

Beachtlich sind auch die unterschiedlichen Ausgaben dafür: Während das Justizministerium im genannten Zeitraum "nur" 5.034,79 Euro für neue Geräte ausgab, waren es beim Verteidigungsministerium 94.000 Euro. Absoluter Spitzenreiter ist das Innenministerium mit 134.100 Euro, gefolgt vom Bundeskanzleramt samt Frauenministerium mit 129.007,16 Euro. Den unrühmlichen dritten Platz erreichte das Finanzministerium mit 79.838 Euro.

 


Für Festnetz, Handy und Fax hat das Innenministerium 20,643.242,67 Euro ausgegeben - mehr als die Hälfte der Gesamtsumme. Beim Verteidigungsministerium summierten sich die Kosten auf 12,800.000 Euro. Bundeskanzleramt und Frauenministerium verbrauchten 1,045.670,32 Euro. Die anderen Ministerien lagen - zum Teil sehr deutlich - unter der Millionengrenze. Besonders "bescheiden" waren das Justizministerium mit 139,414,82 Euro an Kosten und das Sozialministerium (141,337.78 Euro).

Angesichts dieser gigantischen Summen sind mehr Kostenbewusstsein und Sparsamkeit seitens der Regierung nötig. Zusätzlich sind auch strenge Regeln, wie die ausufernde private Nutzung von dienstlichen Einrichtungen unterbunden werden kann, notwendig.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage:

 

1.)   Wie hoch waren die exakten Gesamtkosten für Telefonie (Festnetz, Handys, Fax etc.) Ihres Ressorts im Zeitraum vom 31. Mai 2009 bis einschließlich 31. Mai 2010?

2.)   Wie viele Mobilfunkgeräte bzw. Handys wurden in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum durch Ihr Ressort angeschafft und wie hoch waren die Anschaffungskosten dafür?

3.)   Wie hoch waren die durch die Nutzung aller Diensthandys entstandenen Gesamtkosten Ihres Ressorts in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum?

4.)   Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts, der Zentralstelle und der nachgeordneten Dienststellen sind in Besitz eines von Ihrem Ressorts zur Verfügung gestellten Diensthandy zum Stichtag 31. Mai 2010?

5.)   Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Ministerbüros bzw. eines allfällig eingerichteten Staatssekretariates Ihres Ressorts sind in Besitz eines vom Ressort zur Verfügung gestellten Diensthandys?

6.)   Wie hoch waren die Kosten für die Nutzung der Diensthandys der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Ministerbüros bzw. eines allfällig eingerichteten Staatssekretariates in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum?

7.)   Wie können Sie ausschließen, dass von Ihrem Ressort zur Verfügung gestellte Diensthandys privat genutzt werden?

8.)   Welche Richtlinien für die Nutzung von Diensthandy existieren in ihrem Ressort und wie wird die Einhaltung kontrolliert?