Eingelangt am
08.06.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend die
Entwicklung der 24-Stunden-Betreuung
Seit 1. Juli 2007 kann unter bestimmten Voraussetzungen die
Förderung für eine 24-
Stunden-Betreuung beim Bundessozialamt beantragt werden, seit 1.
November 2008
gibt es höhere Förderungen sowohl für
unselbständige als auch für selbständige
Betreuung. Das aktuelle Ausmaß der Inanspruchnahme der
Förderung für die 24-Stunden Betreuung ist derzeit nicht bekannt.
24-Stunden-PersonenbetreuerInnen können entweder auf
selbständiger Basis und unselbständig beschäftigt tätig
sein. Die Zahl der selbständig tätigen Betreuungspersonen ist
deutlich höher. Wie viele aktive selbständige und unselbständige
Betreuungspersonen es im Jahr 2010 in Österreich gibt, ist derzeit nicht
bekannt. Da es bei den PersonenbetreuerInnen einen häufigen Wechsel gibt
und sie ihr Gewerbe auch für einige Zeit ruhend melden können, ist
unklar, wie viele aktiv tätige PersonenbetreuerInnen es derzeit in
Österreich gibt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Wie viele Personen sind
aktuell als unselbständige PersonenbetreuerInnen beschäftigt?
Bitte führen Sie an, wie viele Frauen und Männer dies sind, in
welchen Bundesländern wie viele unselbständige
PersonenbetreuerInnen beschäftigt sind und welcher Herkunft oder
Nationalität die unselbständigen PersonenbetreuerInnen sind.
- Wie viele Personen sind aktuell als
selbständige PersonenbetreuerInnen zum freien Gewerbe bei der
Wirtschaftskammer gemeldet? Bitte führen Sie an, wie viele Frauen und
Männer dies sind, in welchen Bundesländern wie viele
unselbständige PersonenbetreuerInnen beschäftigt sind und
welcher Herkunft oder Nationalität die unselbständigen
PersonenbetreuerInnen sind.
- Wie viele der
selbständigen PersonenbetreuerInnen haben derzeit die Ruhendstellung
ihres Gewerbes beantragt? Wie viele Monate wird bei PersonenbetreuerInnen
das Gewerbe im Schnitt ruhend gestellt?
- Wie viele der
selbständigen PersonenbetreuerInnen haben bisher ihr Gewerbe wieder
zurückgelegt?
- Wie viele
Anträge auf Förderung nach § 21 b Bundespflegegeldgesetz
gab es im Jahr 2009? Wie viele davon für die Betreuung durch
selbständige und wie viele für die Betreuung durch
unselbständige 24-Stunden-BetreuerInnen?
- Wie viele
Anträge auf Förderung nach § 21 b wurden im Jahr 2009
abgelehnt (aufgegliedert nach selbständiger und unselbständiger
Betreuung)? Wie viele der im Jahr 2009 abgelehnten Anträge stammten
aus dem Jahr 2009 und wie viele davon waren älter?
- Welche
Gründe hat es für die Ablehnung der Anträge auf
Förderung der 24-Stunden Betreuung nach § 21 b
Bundespflegegeldgesetz im Jahr 2009 gegeben?
- Wie viele
Anträge auf Förderung nach § 21 b Bundespflegegeldgesetz
wurden im Jahr 2009 (aufgegliedert nach selbständiger und unselbständiger
Betreuung) bewilligt? Wie viele der bewilligten Anträgen stammten aus
dem Jahr 2009 und wie viele davon waren älter?
- Wie viele der im Jahr 2009 gestellten
Anträge konnten im Jahr 2009 nicht erledigt werden? Wie viele davon
sind derzeit noch nicht erledigt?
- Wie viele
Anträge auf Förderung nach § 21 b Bundespflegegeldgesetz
wurden 2009 zurückgezogen (aufgegliedert nach selbständiger und
unselbständiger Betreuung) zurückgezogen? Wie viele der 2009
zurückgezogenen Anträge stammten aus dem Jahr 2009 und wie viele
davon waren älter?
- Bei wie
vielen Prozent der bewilligten Förderansuchen lag nur ein
Betreuungsverhältnis vor (bitte nach unselbständigen und
selbständigen PersonenbetreuerInnen getrennt aufschlüsseln) ?
- Wie hoch
waren die Ausgaben für die Förderung nach § 21 b im Jahr
2009 auf Bundesebene insgesamt?
- Wie hoch
waren die Ausgaben für die Förderung nach § 21 b in diesem
Jahr auf Bundesebene insgesamt (bitte Stichtag angeben)?
- Wie viel von
diesen Bundesausgaben haben die Länder für die Förderung
nach § 21 ihrem Anteil entsprechend bisher an den Bund
überwiesen (bitte entsprechend den Kalenderjahren 2007, 2008 und 2009
aufgliedern)?