5640/J XXIV. GP
Eingelangt am
08.06.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Beitragsrückstände in der SVA bei selbständigen PersonenbetreuerInnen
Bei der Abmeldung von selbständigen PersonenbetreuerInnen in der Sozialversicherung kommt es zu Problemen, wenn PersonenbetreuerInnen in ihr Heimtland zurückkehren und ihre Gewerbe nicht abmelden oder ruhend stellen. Weil weder die PflegepatientInnen noch die SVA die BetreuerInnen abmelden können, bleiben sie weiter versichert. Die Eintreibung der offenen Beiträge gestaltet sich bei dieser Personengruppe im Ausland besonders schwierig, da die Heimatanschrift meist gar nicht bekannt ist. Dadurch wird die SVA durch den erhöhten bürokratischen Aufwand und die offenen Zahlungsrückstände belastet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
a) Versicherungsbeiträge
b)
Kostenbeiträge
nicht eingetrieben werden?