5640/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.06.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Beitragsrückstände in der SVA bei selbständigen PersonenbetreuerInnen

 

 

Bei der Abmeldung von selbständigen PersonenbetreuerInnen in der Sozialversicherung kommt es zu Problemen, wenn PersonenbetreuerInnen in ihr Heimtland zurückkehren und ihre Gewerbe nicht abmelden oder ruhend stellen.   Weil weder die PflegepatientInnen noch die SVA die BetreuerInnen abmelden können, bleiben sie weiter versichert. Die Eintreibung der offenen Beiträge gestaltet sich bei dieser Personengruppe im Ausland besonders schwierig, da die Heimatanschrift meist gar nicht bekannt ist. Dadurch wird die SVA durch den erhöhten bürokratischen Aufwand und die offenen Zahlungsrückstände belastet.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie viele Personen waren im Jahr 2009 bei der SVA als selbständige PersonenbetreuerInnen sozialversichert?

 

  1. Wie viele Personen sind derzeit bei der SVA als selbständige PersonenbetreuerInnen sozialversichert?

 

  1. Bei wie vielen Personen aus dieser Gruppe konnten im Jahr 2009
    a) Versicherungsbeiträge
    b) Kostenbeiträge
    nicht eingetrieben werden?

 

  1. Bei wie vielen Personen aus dieser Gruppe konnten bisher im Jahr 2010

a)     Versicherungsbeiträge

b)     Kostenbeiträge
nicht eingetrieben werden?

 

  1. Welche Kosten (bzw. Einnahmenausfälle) sind der SVA dadurch im Jahr 2009 entstanden?

 

  1. Welche Kosten (bzw. Einnahmenausfälle) sind der SVA dadurch bisher im Jahr 2010 entstanden?

  2. Wie hoch ist der prozentuelle Anteil bei den selbständigen PersonenbetreuerInnen, deren Beitragsvorschreibung eingemahnt werden musste, im Verhältnis zu ihrem Versichertenstock?

  3.  Wie hoch ist der prozentuelle Anteil bei den selbständigen PersonenbetreuerInnen, bei denen eine Exekution beantragt werden musste, im Verhältnis zu ihrem Versichertenstock? In wie vielen Fällen war die Exekution erfolgreich?

  4. Welche Maßnahmen wollen Sie (die SVA )setzen bzw. haben Sie gesetzt, um diese Situation zu verbessern?