5702/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.06.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend die Verbundlichung von Schulen
Österreichweit wurden sowohl allgemeinbildende als auch berufsbildende höhere Schulen von Gemeinden errichtet, um den Bedarf an höheren Schulen rasch zu befriedigen. Zur laufenden Finanzierung dieser Schulen müssen Eltern zumeist Schulgeld zahlen. Die laufenden Kosten, insbesondere für die aufwendige Infrastruktur können aus dem Gemeindebudget dauerhaft nicht mehr beglichen werden.
Für diese Schulen besteht die Möglichkeit, vom Bund übernommen zu werden und in der Folge als öffentliche Bundesschulen geführt zu werden. Der Verbundlichung einer Schule gehen zumeist intensive Verhandlungen voraus. Bei manchen Schulen geht diese relativ rasch von Statten, bei anderen Schulen vergehen Jahre, bzw. im Fall der HLW Wiener mehrere Jahrzehnte, ohne Entscheidungen über die Weiterführung der Schule durch den Bund zu treffen.
Leidtragende sind die Eltern und SchülerInnen dieser Schulen. Die Eltern sind durch Schulgeld belastet, die SchülerInnen leiden unter dem teilweise schlechten Zustand der Gebäude, der mangelnden Ausstattung und fehlender Infrastruktur. Die Gemeinden können nur noch die laufenden Kosten tragen, Investitionen sind nicht mehr möglich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: