5737/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Ing. Mag. Kuzdas

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Finanzierung des Öffentliches Personennahverkehrs"

Das Regierungsprogramm sieht eine ,,Attraktivierung des Öffentlichen Personennahver- kehrs" speziell in ländlichen Regionen vor.

Für die Ballungszentren ist hochqualifizierter Öffentlicher Verkehr eine wirtschaftliche Über- lebensfrage. Für ländliche Regionen ist Öffentlicher Verkehr eine wesentliche Voraussetzung für Mobilität und dient der sozialen Gerechtigkeit. Daher ist hier das Angebot zu attraktivie- ren.

Einer der Hauptverursacher von Treibhausgasen ist der Straßenverkehr. Österreich muss im europäischen Gleichklang seine Treibhausgas-Emission sowie Feinstaub- und Stickoxidim- missionen reduzieren. Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehr ist eine wichtige Al- ternative zum motorisierten Individualverkehr, um die Reduktion der Treibhausgase ohne Verringerung an Mobilität und damit an Wettbewerbsfähigkeit und sozialem Zusammenhalt zu erreichen.

Die im Jahr 2007 beschlossene Erhöhung der Mineralölsteuer sieht keine Zweckbindung für die zusätzlichen Einnahmen vor. Wenn eine gesetzliche Zweckbindung fehlt, fließt das Geld in den allgemeinen Budgettopf und wird dazu verwendet, Budgetlöcher zu stopfen. Stattdes- sen sollte ein Teil dieses „frischen Geldes" (Zitat BM Josef Pröll) für den Öffentlichen Per- sonennahverkehr verwendet werden.


Bis zum Jahr 1987 fand man im Mineralölsteuergesetz folgenden Absatz: § 2. Der auf den Bund entfallende Teil des Ertrages der Mineralölsteuer ist zur Bedeckung der Erfordernisse des Ausbaues und der Erhaltung der Bundesstraßen (Autobahnen und andere Bundesstra- ßen) zu verwenden.  Heute gibt es keine entsprechende Zweckbindung mehr!

In einer Anfragebeantwortung des damaligen Finanzminister Mag. Molterer (XXIII. GP-NR 981/AB vom 10. August 2007) werden folgende Einnahmen angegeben:

Die aus der Erhöhung der Mineralölsteuer auf Grund des Budgetbegleitgesetzes 2007 zu erwartenden Mehreinnahmen betragen (in Mio. Euro):

2007              2008        Folgejahre

140                440                 440

Die Aufteilung auf die Gebietskörperschaften wird in der o. a. Anfragebeantwortung wie folgt dargestellt:

Davon entfallen auf die Gebietskörperschaften als Ertragsanteile und als abgabenabhängige Transfers (in Mio. Euro):

                                                  2007             2008        Folgejahre

Bund                                         102               320                  320

Länder                                        22                  69                   69

Gemeinden                                 16                 51                   51

 

In einem Brief des damaligen Bundeskanzlers (Dr. Gusenbauer) und des damaligen Finanz- ministers (Mag. Molterer) vom 11. April 2007 an die Landeshauptleutekonferenz, den Ge- meindebund und den Städtebund werden die Adressaten aufgefordert, die zusätzlichen Mittel aus der Erhöhung der MÖSt für Zwecke des ÖPNV zu verwenden (siehe nachfolgenden Auszug aus dem Brief).

Konkret fordern wir die Länder und Gemeinden dazu auf, die zusätzlichen Mittel aus der Erhöhung für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs zu verwenden.

Die unterfertigten Abgeordneten richten deshalb an den Bundesminister für Finanzen nach- stehende


Anfrage:

1.  Die Mineralölsteuer wurde für Benzin um 3 und für Diesel um 5 Cent erhöht. Wie hoch waren bzw. sind die aus dieser Erhöhung erzielten bzw. zu erwartenden Budgetmittel in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (Prognose)?

2.              Gibt es seitens der Bundesländer Zusagen über die Zweckbindung der Mittel aus der Er- höhung der Mineralölsteuer? Wenn ja, von welchen Bundesländern? Wenn nein, mit wel- cher Begründung wurde die Zweckbindung abgelehnt?

3.              Wie wird gewährleistet, dass die den Bundesländern zugewiesenen Mittel aus der Erhö- hung der Mineralölsteuer ausschließlich für den Öffentlichen Personennahverkehr ver- wendet werden?

4.              Wie viele der auf die Bundesländer entfallenden Finanzmittel wurden in den Jahren 2008 und 2009 für die Verbesserung (Finanzierung) des ÖPNV verwendet (gelistet nach Bun- desländern)?

5.              Wie viele der auf die Bundesländer entfallenden Finanzmittel werden im heurigen Jahr für die Verbesserung (Finanzierung) des ÖPNV verwendet (gelistet nach Bundesländern)?

6.              Wenn die zusätzlichen Mittel nicht für die Verbesserung des ÖPNV verwendet wurden, für welche Zwecke wurden die Finanzmittel sonst verwendet?

7.              Wird es - angesichts der großen Entfernung von der Kyoto-Zielerreichung - eine Zweck- bindung, ähnlich der damaligen Mineralölsteuer-Zweckbindung, für den Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr geben?