5750/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Schenk

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Arbeitsgruppen der Regierung

 

 

„Wenn du nicht mehr weiter weißt, bilde einen Arbeitskreis“ scheint das Motto der Mitglieder der Bundesregierung zu sein. Bei heiklen oder umstrittenen Themen wird all zu gerne zunächst eine Arbeitsgruppe eingerichtet, auf welche dann nur allzu gerne verwiesen wird. Wie weit diese Arbeitsgruppen vorankommen oder wie oft sie überhaupt tagen, ist kaum nachvollziehbar. Doch schon alleine das Wort „Arbeitsgruppe“ impliziert, dass gearbeitet wird. Im Regierungsprogramm wurden Arbeitsgruppen betreffend den Pensionssicherungsbeitrag für niedrige Versorgungsleistungen, den Pensionistenpreisindex und der Evaluierung des Ausgleichszulagenrechts angekündigt, insgesamt soll in rund 16 Fällen eine Arbeits- oder Expertengruppe eingerichtet werden. In etwa 61 Fällen wurde eine Evaluierung in Aussicht gestellt. In 82 Fällen sollen angekündigte Maßnahmen nur unter Budgetvorbehalt durchgesetzt werden.

 

Es gibt Arbeitsgruppen zu Gleichbehandlungsfragen bzw. Gender Mainstreaming, zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen, zur Pflege, zum Thema Rauchen bzw. zur Gesundheitsförderung und Prävention, zur Sportförderung, zum Thema Banken und zum Transparenzkonto, zur Lehrerausbildung und zum Thema Ganztagesschulen, zum Volks- und Völkerkundemuseum, zu den Ortstafeln, zum Masterplan Landwirtschaft 2020, zur FTI-Strategie, zum Thema Gütesiegelgesetz bzw. Lebensmittelkennzeichnung, zur Post, zum Thema Privatkonkurse, zu Werbeanrufen, zur Geschworenen Gerichtsbarkeit, zum Finanzmanagement des Bundes, zum Thema Asyl und diverse Arbeitsgruppen, die sich mit der ÖBB beschäftigen, sowie diverse interministerielle Arbeitsgruppen (um nur einige zu nennen).

 


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie viele Arbeitsgruppen zu welchem Thema sind per Datum des Einlangens dieser Anfrage in Ihrem Ressort angesiedelt?

2.      Welche Personen arbeiten jeweils in den Arbeitsgruppen mit? (Bitte um separate namentliche Angabe).

3.      Erhalten die Mitglieder eine finanzielle Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld oder ähnliches? Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte um jeweilige separate Angabe).

4.      Wie oft haben die jeweiligen Arbeitsgruppen seit deren Einsetzung getagt?

5.      Wie viele Arbeitsgruppen, die Ihre Arbeit bereits beendet haben, wurden seit Ihrem Amtsantritt zu welchem Thema in Ihrem Ressort eingesetzt?

6.      Wie lauten die Ergebnisse der jeweiligen Arbeitsgruppen, wurden diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? (Bitte um separate Angabe von Empfehlungen, Schlussbetrachtungen, etc.).

7.      Sehen Sie aktuelle Notwenigkeit zu Einsetzung einer weiteren Arbeitsgruppe? Wenn ja, zu welchem Thema?

8.      Werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?

9.      Wie viele im Regierungsprogramm angeführten Arbeits- oder Expertengruppen zu welchen Themen wurden bereits eingerichtet?

10.  Wie viele von den in Frage 8 angesprochenen Arbeitsgruppen haben ihre Arbeit bereits abgeschlossen? a) Wie oft haben diese Arbeitsgruppen jeweils getagt und wie lauten die Ergebnisse der Arbeitsgruppen? (Bitte um separate Angabe von Schlussbetrachtungen, Empfehlungen, usw.).

11.  Welche Personen arbeiteten in den in Frage 8 angesprochenen Arbeitsgruppen mit? (Bitte um separate namentliche Angabe).

12.  Haben die Mitglieder der in frage 8 erwähnten Arbeitsgruppen eine finanzielle Aufwandsentschädigung erhalten?