5790/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Notengebung im Gesamtschul-Versuch "Neue Mittelschule"

 

 

Das Schulunterrichtsgesetz (SchUG) regelt in Abschnitt 5, § 18 Abs. 2, die Beurteilung der Leistungen der Schüler mit den "Beurteilungsstufen" (Noten) "Sehr gut" (1) bis "Nicht genügend" (5), welche in Volks- und Sonderschulen unter bestimmten Voraussetzungen durch Leistungsbeschreibungen ergänzt werden können. Durch die Noten sollen u.a. die Selbstständigkeit der Arbeit, die Erfassung und Anwendung des Lehrstoffes etc. beurteilt werden (§ 18 Abs. 3 SchUG).

 

Erste Evaluierungen des Gesamtschul-Versuchs "Neue Mittelschule" enthielten u.a. die Kritik, dass betroffene Lehrer mancherorts dazu aufgefordert wurden, keine an einer NMS erbrachte Leistung mit einer schlechteren Note als "Befriedigend" (3) zu beurteilen (vgl. http://www.oepu.at/).

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende


Anfrage

 

1.     Ist Ihnen bekannt, dass an Schulen des Gesamtschul-Versuchs NMS derartige Weisungen an Lehrer ergangen sind?

2.     Falls ja, an welchen Schulen war dies der Fall?

3.     Wie hat BMUKK auf diese Regelung reagiert?