Eingelangt am 17.06.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Roman Haider
und anderer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Steuerrückstände in
der Gastronomie
Auf der Grundlage
der Anfragen an den Bundesminister für Finanzen 4390-4398 J/XXIV und den
dazu ergangenen Beantwortungen 4359-4367 AB/XXIV bzw. der Anfrage an den
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend 3400 J/XXIV und
der dazu ergangenen Beantwortung 3325 AB/XXIV ergibt sich folgender
weitergehender Sachverhalt:
Viele
„Multi-Kulti-Gastronomen“, dh. insbesondere Kleinstunternehmer, die
Kebab- Stände betreiben, kommen ihrer Steuer- und Abgabenpflicht offenbar
nicht, oder in nicht ausreichendem Maße nach.
Es ist daher in
diesem Zusammenhang von Interesse, wie sich die Steuerrückstände bei
Inhabern von Gastgewerbeberechtigungen gemäß § 111 Abs 1 GewO,
aber auch bei all jenen, die gemäß § 111 Abs. 2 Z 3 GewO eine
Ausnahmegenehmigung haben, entwickeln.
In diesem
Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister
für Finanzen folgende
Anfrage
- Wie haben sich
die Steuerrückstände bei all jenen Gastgewerbeunternehmen gem.
§ 111 Abs. 1 GewO, die von EU-Bürgern geführt worden sind
bzw. geführt werden, zwischen 2005 und April 2010 entwickelt?
- Wie teilen sich
diese Rückstände insbesondere auf die einzelnen Bundesländer
auf?
- Wie haben sich
die Steuerrückstände bei all jenen Gastgewerbeunternehmen
gem. § 111 Abs. 1 GewO, die von Nicht-EU-Bürgern geführt
worden sind bzw. geführt werden, zwischen 2005 und April 2010
entwickelt?
- Wie teilen sich
diese Rückstände insbesondere auf die einzelnen Bundesländer
auf?
- Wie haben sich
die Steuerrückstände bei all jenen Gastgewerbeunternehmen
gem. § 111 Abs. 1 GewO, die in der Beilage zur Anfrage an den
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend 3400
J/XXIV und der dazu ergangenen Beantwortung 3325 AB/XXIV unter der Rubrik
„nicht zuordenbar“ geführt worden sind, zwischen 2005 und
April 2010 entwickelt?
- Wie teilen sich
diese Rückstände insbesondere auf die einzelnen
Bundesländer auf?
- Wie haben sich
die Steuerrückstände bei all jenen Unternehmen, die
gemäß § 111 Abs. 2 Z 3 GewO gastronomisch tätig
sind, zwischen 2005 und April 2010 entwickelt?
- Wie viele
Unternehmen gemäß § 111 Abs. 2 Z 3 GewO werden durch EU-
Bürger geführt, und wie ist die Entwicklung seit 2000?
- Wie viele
Unternehmen gemäß § 111 Abs. 2 Z 3 GewO werden durch
Nicht-EU- Bürger geführt, und wie ist die Entwicklung seit 2000?
- Wie viele Unternehmen
gemäß § 111 Abs. 2 Z 3 GewO sind bzw. waren nicht
zuordenbar zu den 3 Rubriken Staatsbürgerschaft
Österreich/EU-Bürger/Nicht-EU-Bürger, und wie ist die
Entwicklung seit 2000 dort?