5836/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und anderer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Anfragebeantwortung 4998/AB zu 5098/J

 

 

 

Die Anfragebeantwortung 4998/AB zu 5098/J betreffend Abdeckung des Insolvenzrisikos durch die Reisebürosicherungsverordnung führt zu Informationen, die noch eine nähere Aufklärung im Detail erfordern. Vor allem die mit Stand 3. Mai 2010 im Veranstalterverzeichnis eingetragenen Reiseveranstalter, die eine unwiderrufliche und abstrakte Garantieerklärung öffentlichen Rechts als Absicherung eingebracht haben, sind zu hinterfragen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachfolgende

 

 

Anfrage:

 

 

1.    Durch welche Körperschaften öffentlichen Rechts sind die sieben, mit Stand 3. Mai 2010 der 676 im Veranstalterverzeichnis eingetragenen Reiseveranstalter durch eine unwiderrufliche und abstrakte Garantieerklärung, abgesichert?

 

2.    Hinsichtlich der Abgabe von etwaigen Haftungserklärungen von "Muttergesellschafte" im Ausland, für die "Tochtergesellschaften" in Österreich ist zu hinterfragen, ob es zu irgendeiner Zeit usus war, eine solche Haftungserklärung von Reiseveranstaltern seitens Österreichs zu akzeptieren?