5840/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.06.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Wolfgang Zanger
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Verrechnung ausländische Gastpatienten – Kostenerstattungsverfahren, Bericht des Rechnungshofes
Laut dem Bericht des Rechnungshofes betreffend Teilbereiche der Gesundheitsreform 2005 mit Länderaspekten in Tirol und Wien, III-125 d.B., XXIV. GP, entfielen in Österreich im Zeitraum 2005 bis 2007 im Jahresdurchschnitt rd. 27.000 stationäre Aufenthalte auf ausländische sozialversicherte Gastpatienten (Gastpatienten). Rund 37 % dieser Aufenthalte betrafen Tirol, rd. 6 % davon Wien. Die Ende 2007 offenen Forderungen aus Behandlungen von Gastpatienten betrugen beim TGF 71,7 Mill. EUR und beim WGF rd. 13,6 Mill. EUR.
In Wien finanzierte der WGF die Erstattungsentgelte von Gastpatienten vor. In Tirol trugen die Fondskrankenanstalten die Finanzierungskosten. Nach Ansicht des RH war die unterschiedliche Vorgangsweise in Tirol und Wien durch die verschieden hohen Außenstände begründet.
Das mehrstufige Kostenerstattungsverfahren führte dazu, dass die Erstattungen der Jahre 2005 bis 2007 durchschnittlich erst rd. 2,7 Jahre (TGF) bzw. 3,85 Jahre (WGF) nach der Verrechnung durch die LGF bei diesen eintrafen. Die lange Erstattungsdauer verursachte — nach Schätzung des RH — in diesen Jahren Finanzierungskosten in Höhe von rd. 6,6 Mill. EUR beim TGF bzw. von rd. 1,6 Mill. EUR beim WGF. …
Zur Beschleunigung des Erstattungsverfahrens war mit Italien eine Vereinbarung über die Leistung von Vorauszahlungen geplant. …
Der RH analysierte stichprobenartig die Durchlaufzeiten der Kostenerstattungen für im Zeitraum 2005 bis 2007 behandelte Gastpatienten. Dabei stellte sich heraus, dass die Weitergabe der Verrechnungsdaten vom TGF bis zur Weiterleitung an die ausländischen Verbindungsstellen durch den Hauptverband rd. 17 Monate dauerte, wovon rd. 14 Monate auf die Verweildauer bei der Tiroler Gebietskrankenkasse entfielen. Die seit 1998 auf mehr als das Doppelte angestiegene Erstattungsdauer und Außenstandshöhe war überwiegend durch die mangelhafte Schnittstelle zwischen dem TGF und der TGKK bedingt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit
Anfrage
1. Wie hoch waren Ende 2008 die offenen Forderungen aus Behandlungen von Gastpatienten und wie gliedern sich diese Zahlen auf die einzelnen Gesundheitsfonds/Bundesländer auf?
2. Wie hoch waren Ende 2009 die offenen Forderungen aus Behandlungen von Gastpatienten und wie gliedern sich diese Zahlen auf die einzelnen Gesundheitsfonds/Bundesländer auf?
3. Welche Gesundheitsfonds/Bundesländer finanzieren die Erstattungsentgelte von Gastpatienten vor bzw. wer trägt die Finanzierungskosten?
4. Wie lange ist derzeit die durchschnittliche Erstattungsdauer bei den einzelnen Gesundheitsfonds/Bundesländer aufgrund des mehrstufigen Kostenerstattungsverfahrens?
5. Inwieweit und in welcher Form sind hier Verbesserungen geplant?
6. Gibt es mittlerweile eine Vereinbarung mit Italien zur Beschleunigung des Erstattungsverfahrens?
7. Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und zwischen wem wurde diese Vereinbarung geschlossen?
8. Wenn ja, welche Änderungen bei der Kostenerstattung haben sich dadurch bislang ergeben?
9. Wenn nein, wann und mit welchem Inhalt soll diese Vereinbarung geschlossen werden?
10. Gibt es mit anderen Staaten bereits entsprechende Vereinbarungen und wenn ja, mit wem und mit welchem Inhalt?
11. Sind entsprechende Vereinbarungen auch mit anderen Ländern geplant?