5871/J XXIV. GP
Eingelangt am
24.06.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Grundwasserproblematik im Bereich des Nördlichen Tullnerfeldes
Im Verlauf der letzten 10 – 15 Jahre bis einschl. März d. J. ist es im Bereich des nördlichen Tullnerfeldes (im besonderen in den Ortschaften Gaisruck, Hausleiten, Goldgeben, Oberzögersdorf, Zögernsee, Stockerau, Schmida, Zaina, Perzendorf, Stetteldorf, Starnwörth, Eggendorf, Neuaigen, Trübensee, Mollersdorf, Frauendorf, Bierbaum, Absdorf und Königsbrunn) zu einem Anstieg des Grundwasserspiegels
um etwa 2 bis 2,5 m gekommen.
Diese Erhöhung bis etwa März 2010 war sicher nicht nur auf die Niederschläge und das Hochwasser 2002 zurückzuführen, sondern es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Umsetzung der „Betriebsordnung Gießgang“ des DKW Greifenstein (GZ 14.550/08-I4/90) vom 7. 8. 1990 das Abfließen des Grundwassers verzögert.
Durch diese auf Verlangen der Fischereirechtsbesitzer und Auwald-Forstbetriebe erfolgte Haltung des Grundwasserspiegels auf extrem hohem Niveau ohne Berücksichtigung sonstiger Auswirkungen ist es beinahe jährlich im obgenannten Bereich des nördl. Tullnerfeldes zu monatelangen Überflutungen von Hauskellern und landwirtschaftlich genutzten Flächen durch das Grundwasser gekommen.
Im Verlauf von zwei Verhandlungsgesprächen am 3. April 2009 und am 22. März 2010 zwischen der „Interessensgemeinschaft Grundwasserproblematik Nördl. Tullnerfeld“ und hochrangigen Vertretern ihres Ressorts sowie der NÖ-Landesregierung kam es jedoch aufgrund dessen, dass von der Seite der Beamten ausschließlich die Interessen der Auwaldbesitzer und Fischereirechtsbesitzer vertreten wurden, zu keiner Annäherung.
Nach wie vor hat die dort lebende Bevölkerung die Folgen des Grundhochwassers seit Jahren im wahrsten Sinne des Wortes „auszubaden“ und mit negativen gesundheitlichen und finanziellen Auswirkungen zu kämpfen. Diese Situation widerspricht dem Wasserrechtsgesetz, dieses schützt nämlich auch vor Überschwemmungen. Es ist auch auf die Interessen der Wohnbevölkerung zu achten. Zu diesem Zweck kann auch in bestehende Wasserrechte eingegriffen werden (Absenken des Grundwasserspiegels durch Verminderung der Stauhöhen der Gießgänge), ohne dass Entschädigungen zu leisten wären.
Nachdem in den beiden obgenannten Gesprächen ausführlich, sowohl die Situation der betroffenen Bevölkerung dargestellt wurde, als auch die einschlägigen Bestimmungen des WRG 1959 vorgebracht wurden, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE:
1) Warum, Herr Bundesminister, haben Sie bisher zu dem Ihnen ja bekannten Überschwemmungsproblem im Nördlichen Tullnerfeld keine Stellung bezogen?
2) Werden Sie die Möglichkeiten, die durch das WRG 1959 gegeben sind und bereits durch Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes erhärtet wurden, ausschöpfen, damit die Keller in Zukunft im Tullnerfeld trocken bleiben und landwirtschaftliche Flächen nutzbar bleiben? Wenn nein, warum nicht?
3) Welche konkreten rechtlichen Schritte werden sie setzen und bis wann rechnen sie mit einer Besserung für die Situation der betroffenen Bevölkerung?