5872/J XXIV. GP
Eingelangt am
24.06.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend dem Abbruch der Verfahren 75 UT 269/08m und 78 UT 646/08z
Im Bereich des sexuellen Missbrauchs ist es in den letzten Jahren zu einer erhöhten Sensibilisierung gekommen. Das hat auch zu einer höheren Bereitschaft geführt, Anzeigen zu erstatten. Umso wichtiger ist es für Betroffene und Anzeiger, dass Anzeigen durch die Staatsanwaltschaft rasch und detailliert geprüft werden.
In einem, dem Anfragesteller vorliegenden Fall, wird seitens eines Vaters beklagt, dass Anzeigen nicht mit der notwendigen Genauigkeit geprüft worden wären.
Hinsichtlich der minderjährigen Antonia H. wurden zwei Anzeigen wegen des Verdachts §§ 206, 207 StGB gegen unbekannte Täter eingebracht. Beide Verfahren haben zu keinem Ergebnis geführt.
Ein Verfahren wurde unter der Aktenzahl 75 UT 269/08m gem. § 197 Abs. 1 und 2 StPO zur Ausforschung des Beschuldigten abgebrochen.
Das andere Verfahren wurde unter der Aktenzahl 78 UT 646/08z gem. § 197 Abs. 1 StPO abgebrochen. Weiters wurde ausgeführt, dass die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erfolgt, weil es keine Anhaltspunkte bzw. Hinweise auf sexuellen Missbrauch gäbe.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: