5888/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.06.2010
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ANFRAGE

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend "Investitionen in Bildungsbauten" (WERBUNG)

 

 

In einem ganzseitigen Werbeinserat des BMUKK in der Tageszeitung "Heute" werden Sie damit zitiert, dass "Die Zukunft unseres Landes […] in den Klassenzimmern entschieden [wird]" (Heute, 16. Juni 2010, S. 18). Bis zum Jahr 2018 sollen insgesamt 1,664 Mrd. Euro in die Verbesserung, den Ausbau und Neubau von Bundes-Schulgebäuden investiert werden, um den hohen Ansprüchen an Architektur und Raumplanung zu genügen.

 

AF Investitionen Bildungsbauten.JPG

 

Gleichzeitig hat das BMUKK Interventionen des Elternvereins des BG/BRG Purkersdorf, wo sich in Tullnerbach das Platzproblem infolge einer "Stadtflucht" besorgter Eltern in das Gymnasium am Stadtrand Wiens permanent verschärft hat, bisher noch nie beantwortet. Inzwischen hat sich die Lage an dieser Schule soweit verschärft, sodass mit September 2010 in dem Gebäude, das ursprünglich für 12 Klassen ausgelegt gewesen ist, 14 Schulklassen untergebracht werden müssen. Den zuständigen Behörden ist das Problem bereits seit zwei Jahren bekannt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Wie viel hat das ganzseitige Inserat in der Zeitung "Heute" gekostet?

2.     Wie viele Inserate haben Sie in der XXIV. GP bereits in der Zeitung "Heute" geschaltet?

3.     Wie viel haben diese insgesamt gekostet?

4.     Haben Sie die Intervention des Elternvereins des BG/BRG Purkersdorf inzwischen beantwortet?

5.     Falls ja, wann?

6.     Falls nein, warum nicht?

7.     Falls weiters nein, bis wann werden Sie diese beantworten?

8.     Betrachten Sie das BG/BRG Purkersdorf als Schule, die im Sinne des o.a. Inserats ausgebaut und/oder verbessert werden sollte?

9.     Falls nein, warum nicht?

10.  Entspricht das o.g. Inserat den "Richtlinien für staatliche Informations- und Werbemaßnahmen", die in der 49. Sitzung des Nationalrates der XXIV. GP mit der Entschließung 73/E angenommen worden sind und denen zufolge die Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit bzw. von Informations– und Werbemaßnahmen aus Haushaltsmitteln nur unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zulässig ist?

11.  Wenn ja, warum?