5906/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2010
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ANFRAGE

des Abgeordneten Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Generalstabsausbildung

 

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Generalstabsausbildung beinhaltet:

§ 2. (1) Die Generalstabsausbildung hat jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die zur Aufgabenerfüllung als militärische Führungskräfte, als Expertinnen und Experten in militärischen Angelegenheiten und als Koordinatorinnen und Koordinatoren zwischen den Führungsbereichen des Bundesheeres im Inland sowie zur Bewältigung der Anforderungen im multinationalen Streitkräfteverbund notwendig sind. Darüber hinaus soll das im Berufsleitbild für Offiziere des Generalstabsdienstes geforderte notwendige generelle und fachspezifische Wissen erreicht werden, um

                                                                                                                     

1. nach wissenschaftlichen Kriterien gesamtheitlich beurteilen, bewerten und entscheiden,

2. Ziele vorgeben und definieren sowie,

3. Lösungsmodelle entwickeln und Projekte leiten

zu können und somit der Aufgabe als militärische Führungskräfte und Koordinatorinnen und Koordinatoren gerecht zu werden.

 

(2) Die erforderlichen Kenntnisse nach Abs. 1 werden erreicht durch

1. Erwerb der erforderlichen Grundlagen der nationalen und internationalen Sicherheitspolitik, insbesondere der Verteidigungspolitik Österreichs und der Europäischen Union,

2. Vermittlung der Grundsätze zur Beherrschung von Führung und Organisation unter Anlegung ökonomischer Maßstäbe sowie der jeweiligen wissenschaftlichen Methoden und Techniken, insbesondere zur Erstellung militärischer Abläufe und Strukturen,

3. Vermittlung der Grundsätze zur Beherrschung der militärstrategischen und operativen Führung,

4. Erwerb des erforderlichen Grundlagen- und Spezialwissens zur Beherrschung der taktischen Führung von Truppen unter Verwendung der Stabsorganisation sowie der hiezu erforderlichen Grundlagen und Führungsverfahren einschließlich der Methodik der Ausbildung,

5. Vermittlung der Grundlagen der Ausbildungssysteme und der Anwendung der Grundsätze von Ausbildungsplanungen,

6. Vermittlung der Grundsätze über die Arbeitsweise internationaler Gremien und Stäbe sowie der Befähigung auf der Basis der entsprechenden Fremdsprachen internationale Tätigkeiten durchführen können,


 

7. Vermittlung des erforderlichen Fachwissens der allgemeinen Verwaltung, insbesondere der Heeresverwaltung und

8. Förderung und Weiterentwicklung der psychischen und physischen Belastbarkeit der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer sowie ihrer Fähigkeit zur Führung von Menschen.

 

 

Ablauf der Generalstabsausbildung und Ausbildungsformen

 

  § 3. Der Generalstabslehrgang dauert sechs Semester, gegliedert in zwei Studienabschnitte, und umfasst die in den Anlagen 1 bis 3 enthaltenen Ausbildungsfächer (Lehr- und Stundenpläne). Er hat an der Landesverteidigungsakademie stattzufinden und ist dem dienstlichen Bedarf entsprechend abzuhalten. Der erste Studienabschnitt hat bis zum Ende des vierten Semesters mit dem ersten Teil der Dienstprüfung und der zweite Studienabschnitt bis zum Ende des sechsten Semesters mit dem zweiten Teil der Dienstprüfung abzuschließen.

 

 In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Wie hoch sind die Gesamtkosten für die dreijährige Generalstabsausbildung, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Kostenansätzen?

2.    Wie hoch sind die Kosten pro Teilnehmer, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Kostenansätzen?

3.    Wie viele Arbeitsplätze sind in ihrem Ressort für Generalsstabsoffiziere vorgesehen?

4.    Wie viele sind derzeit besetz?

5.    Wie viele sind derzeit unbesetzt?

6.    Wo und wie viele Generalstabsoffiziersarbeitsplätze gibt es außerhalb ihres Ressorts?

7.    Wird die Regierungsvorgabe, Strategiebericht der Regierung, „………..Hierbei wird bei der Reduzierung der Personalkapazitäten grundsätzlich eine Produktivitätssteigerung, die sich an der halben Pensionierungsquote orientiert, berücksichtigt………….“ im Bereich der Generalstabsoffiziere auch eingehalten?

8.    Was bedeutet es, wenn ein Generalstabskurs ausgesetzt wird?

9.    Ist es möglich den Generalstabskurs im Einvernehmen mit anderen Staaten auch auszulagern?

10. Wenn nein warum nicht?

11. Wie viele Generalsstabsoffiziere haben derzeit keinen Arbeitsplatz?
Wie viel kosten die jeweiligen Generalstabsausscheidungsrunden und Vorbereitungskurse dafür?

12. Wie viele Teilnehmer sind beim nächsten Generalstabskurs vorgesehen, aufgegliedert in Frauen und Männer?

13. Stimmt es, dass die Frauen, die  für den nächsten Generalstabskurs vorgesehen sind gegenüber besser gereihten Männern den Vorzug erhielten oder erhalten werden?