5908/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.06.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Kunasek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Rolle der Justiz im Manipulationsskandal FH Joanneum Graz
Gegen den Leiter des Studienganges „Journalismus und Public Relations“ an der FH Joanneum in Graz, FH-Prof. Mag. Dr. Heinz M. Fischer, gibt es seit geraumer Zeit schwerwiegende Manipulationsvorwürfe. Ihm wird vorgeworfen, jahrelang Eingangsprüfungen manipuliert, Studienplatzbewerber bevorzugt behandelt und zugleich andere Bewerber benachteiligt zu haben. Da an dem Studiengang vieles im Argen liegt, haben sich vier Mitarbeiter im Jahr 2009 darüber beschwert. Zwei dieser Mitarbeiter wurden aufgrund ihrer Beschwerden gemobbt und dann gekündigt.
Aufgrund dringlicher Verdachtsmomente kam es am 30.10.2009 zur Beschlagnahmung von umfangreichen Unterlagen des Aufnahmeverfahrens am Journalismus-Studiengang durch die Interne Revision der Fachhochschule. Diese erstellte einen Revisionsbericht, der bis heute von allen an einer Vertuschung Interessierten geheim gehalten wird. In einem Gerichtsverfahren wurde zum Beispiel dem (Noch-)Leiter (bis 30.06.2010) der Internen Revision per Weisung durch die Geschäftsführung der FH Joanneum verboten, dem Gericht Auskünfte zu den Inhalten dieses Berichts geben.
Die Revisionsabteilung wird wegen des Revisionsberichts zum Journalismus-Studiengang zum 30.06.2010 geschlossen (die „Kleine Zeitung“ berichtete). Es besteht daher große Gefahr, dass der Revisionsbericht ab dem 01.07.2010 schnellstmöglich von den daran Interessierten zum Verschwinden gebracht wird.
Die Zeitung „Die Presse“ berichtete am 20.06.2010: „Nachdem die Akte [zur Anzeige gegen Herrn Fischer] zunächst an die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien gegangen war, wurde sie von dort nach nur sechs Stunden wieder zurück nach Graz beordert. Der zuständige Staatsanwalt ging auf Urlaub, der Oberstaatsanwalt zog den Fall persönlich an sich – und soll bis heute dem Rechtsanwalt, der die anonyme Anzeige gegen die FH einbrachte, die Akteneinsicht verweigern. Auch Medienauskünfte werden nicht mehr erteilt.“
Im Zusammenhang mit der lähmenden Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Graz springt ins Auge, dass der zuständige Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher in zumindest einem Verein dem FH-Aufsichtsratsvorsitzenden Friedrich Möstl in Zusammenarbeit eng verbunden ist.
Im Hinblick auf die Vorgänge am Journalismus-Studiengang und im Hinblick auf die Anzeige gegen Herrn Fischer bzw. in Hinblick auf die Geheimhaltung des Revisionsberichts erscheint es offensichtlich, dass hier eine großangelegte Vertuschungsaktion vorliegt.
Seit kurzem ermittelt auch die Anti-Korruptionseinheit der EU (OLAF) in dieser Angelegenheit.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage
12. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um OLAF beim Kampf gegen die Korruption in bestmöglicher Weise zu unterstützen?