5910/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Strache, Kickl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Kosten und Nutzen der Zuwanderung aus Drittstaaten für das österreichische Sozialsystem - Krankenkassen

 

In der von der FPÖ einberufenen Sondersitzung vom 15. Oktober 2009 haben Sie in Ihrer Rede einige Zahlen genannt, die einer Konkretisierung bedürfen. Wörtlich meinten Sie in Ihrer Rede zur Beantwortung der dringlichen Anfrage betreffend „Soziale Verantwortung statt sozialistischem Versagen in der Arbeitsmarktpolitik und in der Armutsbekämpfung“:

 

„Im Jahr 2008 haben die Sozialversicherungsbeiträge aller ausländischen unselbständig Beschäftigten 2,2 Milliarden € an Einnahmen gebracht, die Ausgaben für die gleiche Personengruppe betrugen 1 Milliarde €. Sie können das alles nachrechnen; kein Problem! Für alle anderen monetären Sozialleistungen haben ausländische Arbeitnehmer im Jahr 2008 rund 2 Milliarden € eingezahlt, die Leistungen, die sie für diese Sozialleistungen bezogen haben, haben 1,7 Milliarden ausgemacht. – Nach Adam Riese: ein Zahlungsplus von 1,5 Milliarden, und diese 1,5 Milliarden landen in den diversen Sozialversicherungen. Ginge es nach Ihren Plänen, müssten die Österreicherinnen und Österreicher um 1,5 Milliarden mehr einzahlen, damit das gleiche Leistungsniveau aufrechterhalten werden kann.

So viel zu Ihrer Trennung der Sozialversicherungsträger. Es wird auch immer wieder die Armutsgefährdung angesprochen, Erwerbstätige seien arm. – Ja, es gibt viele Menschen in diesem Land, die ein sehr niedriges Einkommen haben, die sehr knapp kalkulieren müssen. Wir müssen alle gemeinsam massiv daran arbeiten, dass sich die Gehälter weiterentwickeln, wir müssen alle gemeinsam massiv daran arbeiten, dass die Einkommen steigen. Das ist gar keine Frage! Es sind aber nicht 37 Prozent der Erwerbstätigen arm – bleiben wir auch hier bei der Wahrheit! –, es sind 6 Prozent! – Das ist unser Problem, das ist unsere Problemgruppe. Ich lade Sie gerne ein, die Statistik-Austria-Daten gemeinsam zu lesen, dann werden Sie draufkommen, wo hier der Interpretationsfehler liegt. …“

 

Ihrer letzten Aufforderung, nämlich die Statistik-Austria Daten gemeinsam zu lesen, möchte ich an dieser Stelle nachkommen:


 

Wie Sie sehen, sind nach Brutto-Löhnen 37,4% der ganzjährig Erwerbstätigen von Armut gefährdet. Nach Steuern beträgt der Anteil der armutsgefährdeten Erwerbstätigen laut Statistik Austria 54,7%. Sie können meinen diesbezüglichen Redebeitrag auch in Youtube unter http://www.youtube.com/watch?v=5LiXl2DPIIw einsehen. Die von Ihnen zitierten 6% betreffen das Äquivalenzeinkommen und wurden von mir nie bestritten.

 

Nun zur Frage, ob Zuwanderer aus Drittstaaten Nettozahler sind:

 

Sie haben sich in Ihrem Redebeitrag auf eine Forderung der FPÖ bezogen, die vorsieht, dass die Sozialversicherungssysteme getrennt nach Österreichern und EU-Bürgern einerseits und Drittstaatsangehörige andererseits aufgeteilt werden, um Kosten und Nutzen der Zuwanderung besser darstellbar zu machen und den gebotenen Leistungskatalog an die jeweiligen Einnahmen anzupassen. Ihr Redebeitrag war insofern eine Themenverfehlung, als Sie von einer Aufteilung in Inländer und Ausländer ausgegangen sind, was angesichts der europäischen Regelungen, die Ihnen bekannt sein müssten, nicht durchführbar ist. In dieser Anfrage beziehen sich die Unterfertigten Abgeordneten daher auf Daten von Österreichern und EU-Bürgern einerseits und Drittstaatsangehörigen andererseits.

 

EU-Bürger, die in Österreich tätig sind, tragen ohne Zweifel zum Erhalt des Sozialsystems bei und sind Nettozahler in unsere Sozialversicherungssysteme und Umlageverfahren. Dies geht auch aus den, von der Statistik Austria erhobenen Äquivalenzeinkommen für das Jahr 2007 hervor. Dabei wurde erhoben, dass das arithmetische Mittel der Äquivalenzeinkommen der Österreicher bei 20.820 Euro, das der eingebürgerten Österreicher bei 16.449 Euro zu liegen kam.

EU- bzw. EFTA-Bürger erreichten mit 21.491 Euro höhere Werte als Österreicher. Drittstaatsangehörige kamen im Jahr 2007 mit 14.669 Euro nur auf 68% der Äquivalenzeinkommen der EU- bzw. EFTA-Bürger.

 

Auch aus dem kürzlich präsentierten Frauenbericht 2010 und den darin veröffentlichten Daten können Rückschlüsse gezogen werden. So werden im Frauenbericht 2010 etwa die Arbeitslosenquoten nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit ausgewiesen:


 

Aus der Grafik ergibt sich, dass im Jahr 2008 abgesehen von Männern aus EU-Ländern alle Zuwanderergruppen unter höherer Arbeitslosigkeit leiden als die Österreicher (inklusive eingebürgerter Personen mit Migrationshintergrund).

 

Auch bei den Erwerbstätigenquoten sind Unterschiede zwischen in Österreich geborenen und im Ausland zur Welt gekommenen Personen erkennbar.

Wobei bei dieser Grafik das unterschiedliche Durchschnittsalter der einzelnen Gruppen nicht berücksichtigt wurde. In den Gruppen sind jeweils die Erwerbstätigen-quoten der 15 bis 64-jährigen ausgewiesen, wobei in der Gruppe der Österreicher überdurchschnittlich viele Personen über 50 Jahren zu finden sein dürften, die leider auch vermehrt von Altersarbeitslosigkeit betroffen sind. Trotzdem werden die österreichischen Erwerbsquoten von keiner anderen Gruppe erreicht (insbesondere nicht bei den Frauen). Dass die Erwerbstätigenquote der EU-Bürger unter jener der Österreicher liegt (trotz geringerer Arbeitslosigkeit – siehe oben) dürfte an den vielen Studenten aus dem EU-Raum liegen, die zwar nicht als arbeitslos gemeldet sind, aber eben auch nicht erwerbstätig sind.


 

Eine Aufschlüsselung der Erwerbsquoten nach Altersgruppen und Geburtsland bringt klarer zum Ausdruck, wie hoch die selbst erwirtschafteten Beiträge von Drittstaatsangehörigen in unseren Sozialstaat sein dürften:

 

 

Erwerbstätigenquote nach Geburtsland, Alter und Geschlecht

Geschlecht,
Geburtsland

Insgesamt

Altersgruppe (in Jahren)

15 bis 24

25 bis 34

35 bis 44

45 bis 54

55 bis 64

Gesamt

71,4

55,5

82,1

87,0

82,3

38,6

Österreich

72,7

56,2

86,0

89,3

84,2

38,4

Nicht-Österreich

65,0

51,3

68,2

77,3

72,6

39,9

EU26, N, ISL, FL, CH

69,1

51,9

76,2

82,4

81,5

39,0

Ex-Jugoslawien (ohne SLO)

67,2

55,2

68,9

79,0

75,4

44,0

Türkei

56,1

49,4

61,4

69,3

52,7

(22,1)

sonstige

60,5

44,6

59,1

70,7

68,6

44,1

 

 

 

Werden die Daten auch nach dem Geschlecht aufgeschlüsselt, so zeigt sich folgendes Bild:

 

Erwerbstätigenquote nach Geburtsland, Alter und Geschlecht

Geschlecht,
Geburtsland

Insgesamt

Altersgruppe (in Jahren)

15 bis 24

25 bis 34

35 bis 44

45 bis 54

55 bis 64

Männer

78,4

59,6

89,9

93,2

88,1

49,8

Österreich

79,1

60,2

91,4

94,6

89,6

49,7

Nicht-Österreich

75,0

55,5

83,8

87,0

80,0

50,6

EU26, N, ISL, FL, CH

80,4

55,0

90,6

91,7

87,5

57,3

Ex-Jugoslawien (ohne SLO)

73,7

57,3

82,7

84,9

82,3

50,3

Türkei

71,4

55,0

83,4

85,7

69,3

(34,9)

sonstige

71,5

53,3

76,1

84,2

72,3

(44,9)

Frauen

64,4

51,5

74,2

80,8

76,5

28,0

Österreich

66,3

52,2

80,2

84,0

78,7

27,7

Nicht-Österreich

56,1

47,3

55,8

68,1

65,6

29,9

EU26, N, ISL, FL, CH

60,6

49,5

66,9

74,9

76,0

26,6

Ex-Jugoslawien (ohne SLO)

60,8

53,1

56,5

73,4

69,0

36,3

Türkei

39,8

44,6

41,3

50,7

(31,8)

(3,5)

sonstige

50,2

(35,1)

44,7

55,7

65,5

(43,3)

Q.: STATISTIK AUSTRIA, Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung (Jahresdurchschnitt über alle Wochen).

Bevölkerung in Privathaushalten ohne Präsenz- und Zivildiener. - Erwerbsstatus nach dem Labour Force-Konzept .

() =Werte mit weniger als hochgerechnet 6.000 Personen sind sehr stark zufallsbehaftet.

 

Auffällig sind hier die hohen Erwerbsquoten der gebürtigen Österreicherinnen, die im Alter von 25 bis 54 Jahren über 80 Prozent erreichen. Erst im Alter ab 55 Jahren vergrößert sich der Abstand der Erwerbsquoten von Österreichern zu Österreicherinnen (auch wegen des unterschiedlichen Pensionsantrittsalters) von 10 auf 20 Prozent.


 

Die Daten betreffend die Armut in Österreich sprechen ebenfalls für sich:

Sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen ist sowohl die Armutsgefährdung als auch die manifeste Arbeit bei keiner Gruppe von Zuwanderern so niedrig wie bei den Österreichern (inklusive eingebürgerter Zuwanderer).

 

Nachdem sich bei Zuwanderern (insbesondere bei Drittstaatsangehörigen) die Erwerbsarbeit signifikant niedriger, die Arbeitslosenrate und die Armutsgefährdung signifikant höher gegenüber den Österreichern darstellt und es auch bekannt ist, dass Zuwanderer durchschnittlich schlechter gebildet sind, stellt sich die Frage, ob Ihre Ausführungen wirklich haltbar sind.

 

Die Geburtendaten der Zuwanderer zeigen folgendes Bild:

Keine Gruppe bekommt so wenige Kinder wie die österreichischen Staatsbürger. Wobei die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau bei Österreichern durch die Geburten von bereits eingebürgerten Zuwanderern angehoben werden dürfte. Die Kinderzahl der in Österreich Geborenen dürfte wohl im Bereich von 1,1 bis 1,2 liegen, was einer Halbierung der autochthonen Bevölkerung in jeder Generation schon sehr nahe kommt.


 

 

Aus den Geburtsdaten der Statistik Austria für das Jahr 2009 sind folgende Zahlen für Wien vorhanden:

In Wien stammten von den 17.154 Lebendgeburten im Jahr 2009 nicht weniger als 53,8 Prozent (9.228) von Müttern, die selbst im Ausland geboren wurden. Nur noch 44,8% der Mütter sind sowohl in Österreich geboren und verfügen auch über die österreichische Staatsbürgerschaft. Nicht weniger als 24,65% der Wiener Geburten 2009 stammten von muslimischen Müttern.

Bei den 11.763 ehelichen Geburten (68,6% aller Geburten – hier liegen auch Daten der Väter vor) stammten nur noch knapp über einem Viertel (25,97%) von Eltern, die beide in Österreich geboren wurden. Darin sind auch Kinder von Zuwanderern der zweiten Generation enthalten. Mehr als jedes dritte ehelich geborene Kind in Wien (34,23%) hatte zumindest einen muslimischen Elternteil.

 

Da aus all diesen Zahlen hervorgeht, dass Zuwanderer (insbesondere aus Drittstaaten) die geburtenstatistisch aktivere Bevölkerungsgruppe darstellen, wird die Inanspruchnahme von Familienleistungen ebenso wie jene von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und anderen Systemen der sozialen Sicherheit (abgesehen vom Pensionssystem) höher sein, als bei den durchschnittlichen Österreichern.

 

Da mit dem Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld oder eine Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung auch Überweisungen aus diesen Töpfen in andere Sozialversicherungssysteme einhergehen, werden überdurchschnittlich viele Überweisungen zwischen den einzelnen Systemen (beispielsweise aus dem FLAF in die Krankenkassen, FLAF in die Pensionsversicherung, usw.) auf Konten von Zuwandereren gutgeschrieben, die sie nicht selbst erwirtschaftet, sondern aus anderen Töpfen des Systems der sozialen Sicherheit erhalten. Dies gilt natürlich auch für Österreicher, jedoch zeigen die Grafiken oben, dass Zuwanderer von diesen Zahlungsströmen zwischen den einzelnen Systemen überdurchschnittlich profitieren dürften.

 

Uns liegen Daten aus dem Jahr 2006, betreffend die Gebarung der Gebietskrankenkassen vor, welche folgendes Bild zeigen:

 

Bezeichnung

Insgesamt

Österreicher

Ausländer

Gesamteinahmen in Mio. Euro

    9.105

    8.285

       820

Gesamtaufwendungen in Mio. Euro

    9.272

    8.737

       535

Saldo in Mio. Euro

     - 167

     - 452

    + 285

Anspruchsberechtigte Personen

  6.465.000

  5.825.000

    640.000

 

Dabei ist anzumerken, dass das Durchschnittsalter der österreichischen Beitragszahler im Jahr 2006 bei 41,0 Jahren, das der ausländischen Beitragszahler bei 33,6 Jahren lag.


 

Gesundheitsausgaben sind extrem altersabhängig. Mit steigendem Alter erhöhen sich die Kosten überproportional. Wie Sie wissen, wird der Großteil der Gesundheitskosten im Alter schlagend, also zu einer Zeit, in der die meisten Zuwanderer bereits eingebürgert sind. Darüber hinaus ist klar, dass die Krankenversicherungsbeiträge von Pensionsbeziehern unter jenen der Erwerbstätigen liegen und daher bei der im Schnitt älteren Gruppe der Österreicher den durchschnittlichen Beitrag deutlich senken. Dass die EU-Bürger mit ihren Einkommen, die über jenen der Österreicher liegen den Schnitt der Beiträge der Drittstaatsangehörigen heben, steht auch außer Zweifel.

 

Die Beiträge pro Anspruchsberechtigtem stellten sich trotz dieser relativierenden Fakten wie folgt dar:

Durchschnittsbeitrag österreichischer Anspruchsberechtigter:    1.422,32 Euro

Durchschnittsbeitrag ausländischer Anspruchsberechtigter:                1.281,25 Euro (-9%)

 

Ausländische Staatsbürger (inklusive der besserverdienenden EU-Bürger) trugen pro Person im Jahr 2006 um 9% weniger zur Finanzierung der Gebietskrankenkassen bei als österreichische Staatsbürger. Und dies obwohl Österreicher im Schnitt um 7,4 Jahre älter waren als ausländische Beitragszahler und der überwiegende Großteil der naturgemäß geringeren Pensionisten-Beiträge den österreichischen Schnitt gedrückt haben dürfte.

 

Dass die Zuwanderer bei den Ausgaben deutlich weniger konsumierten liegt vor allem am niedrigeren Alter und kann nur als Momentaufnahme betrachtet werden, weil die Kosten erst im Alter ansteigen werden. Würden die Ausgaben der Österreicher auf eine altersmäßig vergleichbare Gruppe herunter gerechnet, so würden sich vermutlich ähnliche Zahlen ergeben.

 

 

Aus dem Protokoll zu Ihrer Rede geht hervor, dass Sie bei Ihrer Berechnung des Nutzens der Zuwanderung die Einnahmen durch ausländische unselbständig Erwerbstätige den Ausgaben für ausländische unselbständig Erwerbstätige gegenüberstellen. Wenn diese Annahme so zutrifft, so muss man doch sagen, dass es höchst trostlos wäre, wenn Erwerbstätige (egal welcher Herkunft) während der Phase ihrer Leistungsfähigkeit mehr aus den sozialen Töpfen herausnehmen würden als sie einzahlen. Interessant wäre diesbezüglich natürlich, wie die Einnahmen- und Ausgabensituation für unselbständig erwerbstätige Österreicher aussehen würde.

 

Dass in anderen Ländern Politik und Forschung sehr wohl auf die Frage nach den Kosten und dem Nutzen der Zuwanderung eingehen, wird am folgenden Beispiel demonstriert:

 

In einem Gutachten im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren unter dem Titel „Auswirkungen und Kosten der Zuwanderung nach Deutschland“ hat der renommierte Wissenschaftler Prof. Dr. Herwig Birg, Leiter des Instituts für Bevölkerungsforschung und Sozialpolitik an der Universität Bielefeld im Jahr 2001 erhellende Fakten und Daten veröffentlicht. Sie finden die Studie unter:

http://www.herwig-birg.de/downloads/dokumente/Gutachten-Muenchen.pdf


 

Zitat aus dem Gutachten:

 

„5. Gesellschaftliche Kosten

5.1 Die fiskalische Umverteilung von den Einheimischen zu den Zugewanderten

 

Bilanziert man die fiskalischen Auswirkungen der Zuwanderung auf die Einnahmen und Ausgaben des Staates, dann ist eine deutliche „Umverteilung“ (W. Sinn et.al.) von den Einheimischen zugunsten der Zugewanderten festzustellen. Zu diesem Ergebnis kommen die neuen Berechnungen auf der Basis der Daten des Sozioökonomischen Panels, die vom ifo Institut in Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung durchgeführt wurden. In dieser Untersuchung wird der Begriff „Zuwanderer“ in folgender Weise definiert: „Zuwanderer umfassen in Deutschland lebende Personen mit nicht-deutscher Nationalität, aber auch in Deutschland eingebürgerte Personen und Personen mit Müttern nicht-deutscher Nationalität, ohne die Gruppe der Aus- und Übersiedler“. Die Zuwanderer wurden nach der Aufenthaltsdauer in drei Gruppen untergliedert (0-10,10-25 und 25 u.m. Jahre), um die mit der Aufenthaltsdauer variierenden Umverteilungseffekte herauszuarbeiten.

Auf der Einnahmeseite des Staates werden die von den Zuwanderern geleisteten Zahlungen in die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie die gezahlten Steuern berücksichtigt. Auf der Ausgabenseite werden einbezogen:

(1)  die Auszahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung

(2)  die nach dem Prinzip der „impliziten Schuld“ berechneten Ausgaben der Renten- und Pflegeversicherung (= Barwert der späteren Leistungsansprüche)

(3)  die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung,

(4)  steuerfinanzierte Transfers der Gebietskörperschaften an private Haushalte (Sozial- und Arbeitslosenhilfe, Wohn-, Kinder- und Erziehungsgeld) sowie

(5)  sonstige steuerfinanzierte Leistungen des staatlichen Infrastrukturangebots (Straßen, Schulen, Rechtssystem), die „... bei einer Zuwanderung ausgebaut werden müssen, wenn ihre Qualität nicht sinken soll“ Die Kosten dieser öffentlichen Güter werden auf der Basis von Pro-Kopf-Angaben berechnet.

 

Der Überschuss der empfangenen über die geleisteten Zahlungen der Zuwanderer (= „Umverteilungseffekt von Einheimischen zu Zuwanderern“) beträgt bei einer Aufenthaltsdauer von 0-10 Jahren pro Zuwanderer und Jahr 4.631,- DM und bei einer Aufenthaltsdauer von 10-25 Jahren 2.603,- DM. Nur bei einer langen Aufenthaltsdauer von 25 Jahren und mehr ergibt sich ein Überschuss der geleisteten über die empfangenen Zahlungen von 1.670,- DM. Die durchschnittliche Umverteilung von Einheimischen zu Zuwanderern für alle Aufenthaltsdauern beträgt pro Zuwanderer und Jahr 1.419 DM.“


Anmerkung: näherungsweise – 10 Jahre lang Kosten in Höhe von 4.631,- DM = 46.310,- plus 15 Jahre lang Kosten in Höhe von 2.603,- DM (39.045,- DM) = 85.355,- DM Kosten für die ersten 25 Jahre des Aufenthalts. Diese Ausgaben wären bei den ermittelten 1.670,- DM Überschuss ab 25 Jahren Aufenthalt erst nach über 50 Jahren wieder hereingewirtschaftet. Selbst diese hohen Kosten der Zuwanderung werden durch den Inhalt des nun folgenden Absatzes eher höher anzunehmen sein:

 

„Wegen des um rund fünf Jahre jüngeren Durchschnittsalters der (über 16jährigen) Zuwanderer ergibt sich für die beiden Teilbilanzen der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung ein Überschuss der Einzahlungen über die Auszahlungen. Bei allen anderen Teilbilanzen, insbesondere bei der gesetzlichen Krankenversicherung, übersteigen die empfangenen Zahlungen der Zuwanderer ihre geleisteten. Die z.Zt. noch relativ günstige Altersstruktur der Zuwanderer gleicht sich in der Zukunft an die der Einheimischen an.

Der Altenquotient (über 60jährige auf 100 Menschen im Alter 20-60) betrug 1998 bei den Deutschen 41,9, bei den Zugewanderten 10,0. Auch wenn man für die Zukunft einen Wanderungssaldo auf dem bisherigen Niveau von 170 Tsd. meist jüngeren Menschen annimmt, wächst der Altenquotient bei den Zugewanderten und ihren Nachkommen bis 2050 kontinuierlich auf 56,9, bei den Deutschen auf 107,7.

Das Niveau des Altenquotienten der Zugewanderten beträgt heute nur ein Viertel des Niveaus bei den Deutschen, in Zukunft steigt es auf über die Hälfte. Aus diesem Grund schwächt sich der positive Effekt der Altersstruktur auf die Bilanz der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung in der Zukunft ab. Wie stark diese Abschwächung quantitativ ist, muss durch Längsschnitt-Analysen untersucht werden, die in der Forschung bisher noch nicht durchgeführt wurden.

 

5.2 Auswirkungen auf das Ausbildungs- und Qualifikationsniveau

Ein wesentlicher Grund für die Umverteilung von Einheimischen zu Zugewanderten ist die bei den Zuwanderern wesentlich höhere Arbeitslosenhilfebezugsquote

(Deutsche: 1,1 %, Zuwanderer: 3,6 %) und der Unterschied bei der Sozialhilfequote (Deutsche: 1,3 %, Zuwanderer: 3,1 %). Die Unterschiede beruhen wiederum auf gravierenden Niveauunterschieden im Qualifikations- und Bildungsniveau. So sind von 100 deutschen Arbeitslosen 32 ohne Berufsausbildung, von 100 Ausländern 77, und von 100 Türken 86.

Die Unterschiede im Qualifikations- und Bildungsniveau lassen sich mit folgenden Zahlen verdeutlichen:

(1)  Von den ausländischen Schulabgängern in Deutschland im Jahr 1999 hatten 40,9% einen Hauptschulabschluss (Deutsche: 24,7%). und 19,4% verließen das Schulsystem ohne Abschluss (Deutsche: 8,0%). Von den 20-25jährigen Deutschen besuchten 1999 17,4% eine Hochschule. von den 20-25jährigen Ausländern 3,8%.

(2)  Zu den Angleichungstendenzen im Bildungsverhalten stellt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung fest: „Für ausländische Schüler gibt es eine Abschluss-Statistik erst seit 1983. Danach gingen 34% dieser Schüler von den allgemein bildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss ab. Nach größeren Fortschritten in den 80er Jahren ist diese positive Veränderung von Mitte der 90er Jahre an nahezu zum Stillstand gekommen“.


 

Zu einem ähnlichen Urteil kommt eine Untersuchung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein- Westfalen: „Ausländische Abgänger und Abgängerinnen sind in den höheren Abschlüssen unter- und in den niedrigeren Abgangsarten überrepräsentiert … Auch wenn bei den ausländischen Abgängern und Abgängerinnen ein kontinuierlicher Bildungsanstieg zu verzeichnen ist, so hat sich doch der Abstand zu den deutschen Schulkameradinnen und -kameraden in manchen Bereichen nicht (wesentlich) verkleinert. Zwar holten sie hinsichtlich des in der Sekundarstufe I maximal erreichbaren Abschlusses der Fachhochschulreife gegenüber den Deutschen beträchtlich auf, und auch beim Abitur hat sich gegenüber 1991 der Abstand verkleinert, jedoch war dieser früher bereits (z.B. 1980) einmal geringer als 1999.“ Diese Befunde werden durch die jüngsten, international vergleichenden Untersuchungen des PISA-Konsortiums über die Basiskompetenzen der deutschen und ausländischer Schüler bestätigt. Die Studie stellt für Deutschland ein im internationalen Vergleich schlechtes Bildungsniveau und große Unterschiede zwischen Zugewanderten und Einheimischen fest. In keinem anderen Land sind die Bildungsunterschiede zwischen Ausländern und Einheimischen so groß wie in Deutschland.“

 

Ein anderer renommierter Wissenschafter, nämlich Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Werner Sinn, Präsident des Münchner ifo-Instituts wies auf die Risiken der Zuwanderung für den Sozialstaat im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der EU bei seinem Einleitungsreferat zum „Munich Economic Summit“ 2004 – „Social Union, Migration and the EU Constitution: Integration at Risk“ hin. Die Rede finden Sie in englischer Sprache hier: http://www.munich-economic-summit.com/mes_2004/speeches.htm. Die „Neue Zürcher Zeitung“ berichtete über Sinns Ausführungen wie folgt:

 

„Prof. Hans-Werner Sinn, der Präsident des Münchner Ifo-Instituts, hat unlängst am 3. Munich Economic Summit darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß einer Studie seines Instituts der durchschnittliche Einwanderer, der noch keine zehn Jahre in Deutschland ist, Jahr für Jahr 2.400 Euro mehr vom Staat erhält, als er diesem in Form von Steuern und Abgaben leistet. Rechnet man die Zahl auf eine fünfköpfige Familie hoch, ergibt dies eine Transferleistung von fast 120.000 Euro im Laufe von zehn Jahren. Die Zuwanderer müssten mehr als 25 Jahre in Deutschland leben, um über die ganze Periode hinweg netto mehr an den Staat zu leisten, als sie erhalten. Allerdings kehren 80% der Zuwanderer früher wieder in ihre Heimat zurück (oder sterben). Zu dieser direkten kommt die indirekte «Migration in den Wohlfahrtsstaat», indem angesichts hoher Arbeitslosigkeit und inflexibler Löhne die Zuwanderer wohl über 3 Mio. Deutsche in die Arbeitslosenunterstützung verdrängt haben.

 

Vor diesem Hintergrund ist für Sinn klar, dass sich der Wohlfahrtsstaat nur retten lässt, wenn entweder die freie Zuwanderung oder aber das Prinzip des sofortigen Zugangs zu allen Sozialleistungen geopfert wird. Er plädiert deshalb dafür, dass Gastarbeiter erst nach einer längeren Übergangsfrist Zugang zu steuerfinanzierten Sozialleistungen, wie Sozialhilfe oder Wohnzuschüssen, erhalten und dass auf Zuwanderer ohne Beschäftigung das Heimatlandprinzip angewandt wird. Für alle ihnen gewährten Sozialleistungen wäre dann das Ursprungsland der Migranten zuständig.


 

Sinn nimmt damit, allerdings weniger radikal, einen Gedanken auf, den Nobelpreisträger Gary Becker immer wieder, so auch in dieser Zeitung, formuliert hat: Freie Zuwanderung wird dann fragwürdig, wenn sie den Einwanderern Zugang zu einem über Jahrzehnte, ja Jahrhunderte aufgebauten «Volksvermögen» sowie zu Sozialleistungen aller Art gibt. Becker hält im Sinne der sogenannten «Club-Theorie» daher Eintrittspreise für Einwanderer nicht nur für durchaus kompatibel mit liberalen Vorstellungen, sondern für einen geradezu zwingenden Ausdruck des Schutzes der Eigentumsrechte.“ (http://www.nzz.ch/2004/07/08/bm/article9pp8n_1.276671.html)

 

Nach all diesen kurz zusammengetragenen Fakten stellt sich den unterfertigten Abgeordneten die Frage, wie es sein kann, dass Bevölkerungsgruppen, die vermehrt von Arbeitslosigkeit betroffen sind, niedrigere Erwerbsquoten aufweisen, in einem höheren Ausmaß von Armut betroffen sind und in den Systemen der sozialen Sicherheit überrepräsentiert sind, von Ihnen als Nettozahler in unser Sozialsystem bezeichnet werden können. Der „Vorteil“ des niedrigeren Durchschnittsalters von Drittstaatsangehörigen alleine kann hier nicht als Argument herangezogen werden, da dieser Effekt nur kurzfristig Geltung hat. Mittel- und langfristig werden auch Zuwanderer aus Drittstaaten älter und führen zu vermehrten Aufwendungen im Gesundheits- und Pensionssystem.

 

Um klare Aussagen für Österreich treffen zu können ist es daher notwendig, die Zahlungsströme nach Österreichern, EU- bzw. EFTA-Bürgern sowie Drittstaatsangehörigen zu untersuchen und vergleichbare Gruppen (Altersgruppen) miteinander zu vergleichen.

 

Um dieses objektiv interpretierbare Datenmaterial zu erhalten und die Diskussion zu versachlichen stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Beziehen sich die Daten aus dem Zitat Ihrer Rede sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben auf dieselbe Gruppe von Personen, nämlich ausländische unselbständige Erwerbstätige, falls nicht, wie stellten sich die entsprechenden Zahlen für diese Gruppe dar?
  2. Wie hoch waren die vergleichbaren Einnahmen und Ausgaben von bzw. für unselbständig erwerbstätige Österreicher?
  3. Wie viele ausländische und inländische unselbständig erwerbstätige Beitragszahler gab es im Jahr 2008 jeweils?

 

 

  1. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils, wobei bitte bei allen Fragen jeweils die Zahlen für die einzelnen Gebietskrankenkassen sowie für alle Gebietskrankenkassen gemeinsam angegeben werden sollen.

 

  1. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen aus Beiträgen österreichischer Staatsbürger in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils, wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils und welches Durchschnittsalter hatten diese?
  2. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen aus Beiträgen ausländischer Staatsbürger in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils, wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils und welches Durchschnittsalter hatten diese?
  3. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen aus Beiträgen von EU-Bürgern (ohne Österreicher) in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils, wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils und welches Durchschnittsalter hatten diese?
  4. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen aus Beiträgen von Drittstaatsangehörigen in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils, wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils und welches Durchschnittsalter hatten diese?
  5. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen aus Beiträgen von deutschen Staatsbürgern in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils, wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils und welches Durchschnittsalter hatten diese?
  6. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen aus Beiträgen von türkischen Staatsbürgern in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils, wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils und welches Durchschnittsalter hatten diese?
  7. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen aus Beiträgen von Staatsbürgern aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils, wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils und welches Durchschnittsalter hatten diese?

 

 

  1. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen aus Transferleistungen aus anderen Sozialversicherungssystemen (Arbeitslosenversicherung, FLAF, Pensionsversicherung, etc.) in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils?
  2. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen aus Transferleistungen aus anderen Sozialversicherungssystemen (Arbeitslosenversicherung, FLAF, Pensionsversicherung, etc.) für österreichische Staatsbürger in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils, wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils und welches Durchschnittsalter hatten diese?
  3. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen aus Transferleistungen aus anderen Sozialversicherungssystemen (Arbeitslosenversicherung, FLAF, Pensionsversicherung, etc.) für ausländische Staatsbürger in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils, wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils und welches Durchschnittsalter hatten diese?
  4. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen aus Transferleistungen aus anderen Sozialversicherungssystemen (Arbeitslosenversicherung, FLAF, Pensionsversicherung, etc.) für EU-Bürger (ohne Österreicher) in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils, wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils und welches Durchschnittsalter hatten diese?

  1. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen aus Transferleistungen aus anderen Sozialversicherungssystemen (Arbeitslosenversicherung, FLAF, Pensionsversicherung, etc.) für Drittstaatsangehörige in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils, wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils und welches Durchschnittsalter hatten diese?
  2. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen aus Transferleistungen aus anderen Sozialversicherungssystemen (Arbeitslosenversicherung, FLAF, Pensionsversicherung, etc.) für deutsche Staatsbürger in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils, wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils und welches Durchschnittsalter hatten diese?
  3. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen aus Transferleistungen aus anderen Sozialversicherungssystemen (Arbeitslosenversicherung, FLAF, Pensionsversicherung, etc.) für türkische Staatsbürger in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils, wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils und welches Durchschnittsalter hatten diese?
  4. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen aus Transferleistungen aus anderen Sozialversicherungssystemen (Arbeitslosenversicherung, FLAF, Pensionsversicherung, etc.) für Staatsbürger aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils, wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils und welches Durchschnittsalter hatten diese?

 

 

  1. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen nach Altersklassen der Beitragszahler (unter 20 Jahren, 20 bis 34 Jahre, 35 bis 49 Jahre, 50 bis 65 Jahre, über 65 Jahre) in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils und wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils?
  2. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen nach Altersklassen der Beitragszahler mit österreichischer Staatsbürgerschaft (unter 20 Jahren, 20 bis 34 Jahre, 35 bis 49 Jahre, 50 bis 65 Jahre, über 65 Jahre) in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils und wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils??
  3. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen nach Altersklassen der Beitragszahler mit ausländischer Staatsbürgerschaft (unter 20 Jahren, 20 bis 34 Jahre, 35 bis 49 Jahre, 50 bis 65 Jahre, über 65 Jahre) in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils und wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils?
  4. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen nach Altersklassen der Beitragszahler, die EU-Bürger waren (ohne Österreicher) (unter 20 Jahren, 20 bis 34 Jahre, 35 bis 49 Jahre, 50 bis 65 Jahre, über 65 Jahre) in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils und wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils?
  5. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen nach Altersklassen der Beitragszahler die Drittstaatsangehörige waren (unter 20 Jahren, 20 bis 34 Jahre, 35 bis 49 Jahre, 50 bis 65 Jahre, über 65 Jahre) in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils und wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils?

 

  1. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen nach Altersklassen der Beitragszahler die deutsche Staatsangehörige waren (unter 20 Jahren, 20 bis 34 Jahre, 35 bis 49 Jahre, 50 bis 65 Jahre, über 65 Jahre) in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils und wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils?
  2. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen nach Altersklassen der Beitragszahler die türkische Staatsangehörige waren (unter 20 Jahren, 20 bis 34 Jahre, 35 bis 49 Jahre, 50 bis 65 Jahre, über 65 Jahre) in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils und wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils?
  3. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen nach Altersklassen der Beitragszahler die Staatsangehörige der Staaten auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien waren (unter 20 Jahren, 20 bis 34 Jahre, 35 bis 49 Jahre, 50 bis 65 Jahre, über 65 Jahre) in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils und wie viele solcher Beitragszahler gab es jeweils?

 

 

  1. Wie hoch waren die Einnahmen der Gebietskrankenkassen aus Transferleistungen aus anderen Sozialversicherungssystemen (Arbeitslosenversicherung, FLAF, Pensionsversicherung, etc.) in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils aufgegliedert nach Altersklassen (unter 20 Jahren, 20 bis 34 Jahre, 35 bis 49 Jahre, 50 bis 65 Jahre, über 65 Jahre) nach folgenden Kriterien: Staatsbürgerschaft (Österreich, Ausland, EU-Bürger ohne Österreich, Drittstaatsangehörige, deutsche, türkische, Staaten auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien)?

 

 

  1. Reichen die in Ihrem Ressort, bei den Gebietskrankenkassen, dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger oder bei der Statistik Austria aufliegenden Daten prinzipiell dazu aus, um die Fragen dieser parlamentarischen Anfrage (wenn auch mit einigem Aufwand) beantworten zu können oder gibt es abgefragte Merkmale, die nicht aufliegen?

 

  1. Welche abgefragten Merkmale liegen weder ihrem Ressort noch den Gebietskrankenkassen, dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger oder der Statistik Austria vor?

 

  1. Haben Sie alle Fragen dieser parlamentarischen Anfrage beantwortet und wenn nicht, aus welchen Gründen nicht?

 

  1. Sollte ein gegebenenfalls als zu hoch befürchteter finanzieller oder organisatorischer Aufwand dazu geführt haben, dass einzelne Fragen nicht beantwortet wurden, so bitten die Unterfertigten, diesen befürchteten Aufwand in organisatorischer und finanzieller Hinsicht zu quantifizieren?

 

  1. Wie hoch waren die Ausgaben Ihres Ressorts jeweils in den letzten drei Jahren für innerministerielle statistische Abteilungen und Ausarbeitungen?

 

  1. Wie hoch waren die Ausgaben der Gebietskrankenkassen und des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger jeweils in den letzten drei Jahren für statistische Abteilungen und Ausarbeitungen?

 

  1. Wie hoch waren die Ausgaben Ihres Ressorts jeweils in den letzten drei Jahren für statistische Auswertungen, die von Dritten (Statistik Austria, wissenschaftliche Institute, etc.) erstellt wurden

 

  1. Wie hoch waren die Ausgaben Ihres Ressorts jeweils in den letzten drei Jahren für Werbekampagnen, Inserate, etc.?