5948/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend anfallender Kostenaufwand durch die Zeugnisformularverordnung betreffend Berufsschulen bzw. Schulabschlusszeugnisse

 

 

Die Zeugnisformularverordnung i.d.g.F hält u.a. fest, dass bei der Ausstellung von Schulabschlusszeugnissen bzw. Jahres- und Abschlusszeugnissen an Berufsschulen geltend mit dem Sommersemester des Schuljahres 2008/09.

 

„(10) In das Jahreszeugnis der letzten Schulstufe bzw. das Jahres- und Abschlusszeugnis der Berufsschule oder in einen Anhang zu diesen Zeugnissen ist die jeweilige von der Schulbehörde erster Instanz verordnete Stundentafel oder, im Falle von Lehrplänen gemäß § 3a der Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen, BGBl. Nr. 430/1976 in der jeweils geltenden Fassung, ein geeigneter Hinweis auf den individuellen oder generellen Lehrplan aufzunehmen.“

 

A4-Formulare wurden somit auf Grund Platzmangels als Zeugnisse obsolet. In Folge dieser Verordnung mussten an zahlreichen Schulen neue Drucker beschafft werden, die auch ein Bedrucken von A3-Formularen ermöglichen.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     An wie vielen Berufsschulen mussten in Folge der Zeugnisformularverordnung 2009 neue Drucker wie oben beschrieben beschafft werden?

2.     Wie hoch waren die Anschaffungskosten dafür?

3.     An wie vielen Schulen mussten für die ordnungsgemäße Ausstellung von Schulabschlusszeugnissen in Folge der Zeugnisformularverordnung 2009 neue Drucker wie oben beschrieben beschafft werden?

4.     Wie hoch waren die Anschaffungskosten dafür?