6037/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin  für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Aktivitäten des Künstlersozialversicherungsfonds

 

Die Erwartungen waren groß. Im Zuge der letzten Novelle des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes 2008 (K-SVFG) ließen Sie mit der Bemerkung aufhorchen, dass „die Verschärfung sozialer Härtefälle durch Rückforderungen des Fonds, die es vor der Novelle immer wieder gegeben hat, […] seither der Vergangenheit [angehört].“[1]

Diese Ankündigung hat sich, wie Anrufe und E-Mails zahlreicher betroffener Künstlerinnen und Künstler illustrieren, nicht bewahrheitet. Zum einen sieht § 23 des K-SVFG explizit Rückforderungen vor, zum anderen dürfte es trotz zahlreicher Ausnahmeregelungen auch zu Rückzahlungen gekommen sein. Darüber hinaus hat die Gesetzesnovelle bereits jetzt zu einem starken Anstieg der Zahl jener Personen geführt, die den Künstler-Sozialversicherungs-Zuschuss nicht mehr vorab erhalten, sondern diesen Jahr für Jahr im Nachhinein beantragen müssen, wodurch Rückzahlungsforderungen per definitionem unmöglich gemacht werden.

 

Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie sich die Zahl der AntragstellerInnen entwickelt und ob das K-SVFG den ihm zugeschriebenen Zweck erfüllt. Immerhin wurde im Zuge der Novelle 2008 eine Erhöhung der Zahl der AntragstellerInnen prognostiziert. Allerdings änderten sich am 1. Jänner 2009 zentrale Faktoren im Sozialversicherungsgefüge: Das Vorliegen einer Pflichtversicherung bei der SVA (eine Voraussetzung für einen KSVF-Zuschuss) führt zum Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (neue Definition von Arbeitslosigkeit, siehe AlVG § 12 (1) Z 2).

 

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.    Wie hat sich die Zahl der Künstler-Sozialversicherungsfonds-(KSVF-) AntragstellerInnen in den Jahren 2007–2009 entwickelt?

Wie viele AntragstellerInnen bekamen den Zuschuss in erster Instanz zuerkannt?

2.    Wie viele AntragstellerInnen, die einen negativen Bescheid erhielten, haben sich an die Berufungskurie gewandt?

3.    Wie viele AntragstellerInnen bekamen den Zuschuss nach Beurteilung durch die Berufungskurie zuerkannt?

4.    Wie viele Anträge in den Jahren 2008 und 2009 bezogen sich ausschließlich auf vorangegangene Kalenderjahre?

5.    Wie viele Anträge in den Jahren 2008 und 2009 bezogen sich ausschließlich auf das betreffende und zukünftige Kalenderjahre?

Wir ersuchen bei den Fragen 1 bis 5 um Aufschlüsselung nach Geschlecht der antragstellenden Person und Kunstsparte sowie um Information darüber, wie viele Anträge jeweils von KünstlerInnen stammten, deren Anspruch auf Zuschuss erloschen war, weil sie die Anspruchsvoraussetzungen einmal oder mehrmals nicht erfüllt hatten.

 

6.    Wie viele Rückzahlungsforderungen hat der KSVF aufgrund von Unterschreitung der Einkommensuntergrenze in den Jahren 2008 und 2009 ausgeschickt?

7.    Wie viele ZuschussbezieherInnen haben bis Jahresende 2009 Rückzahlungsforderungen aufgrund von einmaliger Unterschreitung der Einkommensuntergrenze in den Kalenderjahren 2001–2008 erhalten?

8.    Wie viele ZuschussbezieherInnen haben bis Jahresende 2009 Rückzahlungsforderungen aufgrund von mehrmaliger Unterschreitung der Einkommensuntergrenze erhalten?

9.    Wie viele ZuschussbezieherInnen haben bis Jahresende 2009 Rückzahlungsforderungen aufgrund von einmaliger Überschreitung der Einkommensobergrenze in den Kalenderjahren 2001–2008 erhalten?

10. Wie viele ZuschussbezieherInnen haben bis Jahresende 2009 Rückzahlungsforderungen aufgrund von mehrmaliger Überschreitung der Einkommensobergrenze erhalten?

11. Wie viele ZuschussbezieherInnen haben Rückzahlungsforderungen erhalten, weil sie die Einkommensobergrenze in manchen Jahren über-, in anderen Jahren wiederum die Einkommensuntergrenze unterschritten haben?

Wir ersuchen bei den Fragen 6–11 um Aufschlüsselung nach Geschlecht der antragstellenden Person und Kunstsparte.

 

12. Wie viele ZuschussbezieherInnen, die Rückzahlungsforderungen erhalten haben, haben um einen Verzicht der Rückzahlung durch den KSVF ersucht?

13. Wie viele Betroffene haben um eine Stundung der Rückzahlung ersucht?

14. Wie viele Betroffene haben um Ratenzahlung ersucht?

15. Wie vielen dieser Anträge hat der KSVF zur Gänze entsprochen?

16. Wie vielen dieser Anträge hat der KSVF teilweise entsprochen?

17. Wie viele ZuschussbezieherInnen, die Rückzahlungsforderungen erhalten haben, haben diese Forderungen erfüllt und die Zuschüsse zurückgezahlt?

18. Welche Tatbestände gemäß K-SVFG haben wie häufig zu einem Verzicht der Rückforderung durch den KSVF geführt? Wir ersuchen um Aufschlüsselung für die Jahre 2001 bis 2009.

19. Bei wie vielen Künstlerinnen und Künstlern hat der KSVF auf eine Rückforderung verzichtet, weil dies „für die die Betroffene/den Betroffenen nach der Lage des Falles, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer/seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, unbillig wäre“ (§ 23 Abs. 4 K-SVFG)?

Wir ersuchen bei den Fragen 12–19 um Aufschlüsselung nach Geschlecht der antragstellenden Person, Kunstsparte und danach, ob die Einkommensobergrenze überschritten oder die Einkommensuntergrenze nicht erreicht wurde.

 

20. Wie viele KünstlerInnen haben die Einkommensuntergrenze fünfmal oder öfter nicht erreicht und dürfen nun den KSVF-Zuschuss nur noch im Nachhinein beantragen?

21. Wie viele KünstlerInnen haben die Einkommensobergrenze fünfmal oder öfter überschritten und dürfen nun den KSVF-Zuschuss nur noch im Nachhinein beantragen?

Wir ersuchen bei den Fragen 20–21 um Aufschlüsselung nach Geschlecht der antragstellenden Person und Kunstsparte.

 

22. Wie hoch waren in den Kalenderjahren 2001–2009 die Einnahmen des KSVF durch Rückzahlungen aufgrund des Nichterreichens der Einkommensuntergrenze? Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren.

23. Wie hoch waren in den Kalenderjahren 2001–2009 die Einnahmen des KSVF durch Rückzahlungen aufgrund des Überschreitens der Einkommensobergrenze? Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren.

 

24. Wie viele ZuschussbezieherInnen, die vor der K-SVFG-Novelle Rückzahlungsforderungen aufgrund des Nichterreichens der Einkommensuntergrenze erhielten, haben diese Forderungen vor Inkrafttreten der Novelle beglichen?

25. Wie hoch waren die Einnahmen des KSVF durch diese Rückzahlungen?

26. In welcher Form hat der KSVF die Betroffenen über die Gesetzesnovelle und insbesondere die neuen Möglichkeiten zur auch nachträglichen Einkommensberechnung informiert?

27. Konnten KünstlerInnen, die vor Inkrafttreten der K-SVFG-Novelle Zuschüsse aufgrund des Nichterreichens der Einkommensuntergrenze zurückgezahlt haben, diese Zuschüsse nach Inkrafttreten der Novelle erneut beantragen, wenn sie die Zuschuss-Voraussetzungen nun doch erfüllt hatten?

28. Wie viele KünstlerInnen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?

29. Wie viele ZuschussbezieherInnen, die vor der K-SVFG-Novelle Rückzahlungsforderungen aufgrund des Überschreitens der Einkommensobergrenze erhielten, haben diese Forderungen vor Inkrafttreten der Novelle beglichen?

30. Wie hoch waren die Einnahmen des KSVF  durch diese Rückzahlungen?

Wir ersuchen bei den Fragen 24 und 28–29 um Aufschlüsselung nach Geschlecht der antragstellenden Person und Kunstsparte.

 

31. Wie geht der KSVF bei der nachträglichen Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen von ZuschussbezieherInnen vor?

32. Für welche Kalenderjahre ist die nachträgliche Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen bereits abgeschlossen?

33. Wie viele ZuschussbezieherInnen waren bisher von der nachträglichen Überprüfung ihrer Anspruchsvoraussetzungen betroffen?

34. In wie vielen Fällen hatte der KSVF aufgrund von Verjährung keine Möglichkeit mehr, eine Rückzahlungsforderung zu stellen?

 

35. Wie hoch ist der jährliche Personal- und Zeitaufwand zur Bearbeitung von Rückforderungsverfahren (Überprüfung der Einkommen, Korrespondenz, Beratungsgespräche etc.) im KSVF im Verhältnis zum gesamten Arbeitsvolumen des Fonds?

36. Wie lange ist die durchschnittliche Dauer eines Rückforderungsverfahrens?

37. Wie hoch sind die Kosten, die dem KSVF aufgrund der Bearbeitung von Rückzahlungsverfahren jährlich entstehen?

38. Wie hoch sind die Einnahmen, die dem KSVF jährlich durch die Rückzahlung von Zuschüssen entstehen?
Wir ersuchen bei den Fragen 37–38 um Aufschlüsselung für die Kalenderjahre 2001–2009.

 



[1] http://www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/pm/20081218.xml, 14.06.2010