6060/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Herbert Kickl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

 

betreffend den Anstieg der Zahl von Ausgleichszulagen für EU-Bürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft 

 

Dem Vernehmen nach ist die Zahl von Ausgleichszulagen für EU-Bürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft im Jahr 2010 sprunghaft angestiegen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.  Wie viele EU-Bürger, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, bekamen bis zum Mai 2010 eine Ausgleichszulage (aufgeschlüsselt nach EU-Mitgliedsstaaten und Monaten)?

 

2.  Wie hoch waren in Summe die Ausgleichszulagen bis zum Mai 2010 (aufgeschlüsselt nach EU-Mitgliedstaaten und Monat)?

 

3.  Werden Kriterien, wie ein Hauptwohnsitz in Österreich und der Bezug einer Pension aus einem EU-Land, kontrolliert?

 

4.  Wenn ja: müssen diese Voraussetzungen bereits vor Bezug der Ausgleichszulage festgestellt sein?

 

5.  Findet eine Überprüfung der Voraussetzungen für den Erhalt der Ausgleichszulage nach Gewährung der Ausgleichszulage statt?

 

6.   Wenn ja: Mit welchen Methoden?

 

7.  Wenn ja: In welchen Intervallen?


8.  Bei wie vielen Fällen wurde die Ausgleichszulage aberkannt, da die Kriterien nicht mehr vorlagen?

 

9.  Wenn ja, wie viele Anträge auf eine Ausgleichszulage haben diese oder andere Voraussetzungen, nicht erfüllt und wie wurde in diesen Fällen verfahren (aufgeschlüsselt in den letzten fünf Jahren und nach EU-Mitgliedsstaaten)?

 

10. Wie hoch ist die durchschnittliche Pension in den jeweiligen Herkunftsländer der Bezieher von Ausgleichszulagen.

 

11. Wie hoch sind die Pensionen der Bezieher von Ausgleichszulagen im Durchschnitt, gegliedert nach Herkunftsland?