6095/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Blitz-Bachelor für Spitzenpolizisten

 

 

Das Nachrichtenmagazin „Profil“ berichtet in seiner Ausgabe vom 5. Juli 2010, dass im Vorjahr mehrere Führungskräfte der Sicherheitsexekutive, unter ihnen auch der Wiener Landespolizeikommandant Karl Mahrer, an der Fachhochschule Wiener Neustadt den akademischen Grad eines „Bachelor of Arts“ mit einem auf acht Wochen verkürzten Blitzstudium erwarben. Während der von der Fachhochschule angebotene Studiengang „Polizeiliche Führung“ üblicherweise sechs Semester dauere, würden manche PolizistInnen kurz vor Ende der Ausbildung einsteigen, und sich in Einzelfällen auch noch als Abschlussarbeit frühere Texte anrechnen lassen. Das sei möglich, da an Fachhochschulen die Leitung die Einstufung ihrer Studenten frei bestimmen könne.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)    Wann wurde der Studiengang „Polizeiliche Führung“ an der Fachhochschule in Wiener Neustadt eingerichtet?

2)    Wie viele Studenten haben seit dem in diesem Studiengang den Grad „Bachelor of Arts“ erlangt?

3)    Wie viele dieser Absolventen haben die volle Studiendauer von sechs Semestern absolviert?

4)    Wie viele dieser Absolventen sind mittels „Einstufung“ der Fachhochschulleitung erst später in das Studium eingestiegen?

5)    Wie viele dieser Späteinsteiger haben nur acht Wochen Blockveranstaltungen absolviert?

6)    Wie viele Stunden betrugen diese Lehrveranstaltungen insgesamt?

7)    Welche gesetzlichen Vorgaben bestehen für die „Einstufung“ von Studenten in spätere Phasen des Studiums an Fachhochschulen?

8)    Welche Unterschiede bestehen diesbezüglich zu der Regelung an Universitäten?

9)    Worin sind diese Unterschiede sachlich begründet?

10) Entspricht die Vorgehensweise der Einstufung von Studenten durch die Leitung der Fachhochschule Wiener Neustadt in einer Weise, die das Studium auf acht Wochen Blockveranstaltungen reduziert, den gesetzlichen Vorgaben?

11) Welche Konsequenzen werden Sie aus den Vorfällen ziehen?

12) Welche Schritte beabsichtigen Sie, um derartige Vorfälle in Zukunft zu vermeiden?

13) Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um die Gültigkeit der erlangten „Blitztitel“ zu überprüfen?

14) In den letzten Jahren ist das Honorarkonsul-Unwesen zu Recht kritisiert worden. Beim Fall „Mahrer“ entsteht der Eindruck, dass sein Bachelor of Arts in etwa einem ÖVP-Honorarkonsul entspricht. Was hatte Mahrer außer seinem Parteibuch für die geschenkten Studienjahre noch vorzuweisen?