6162/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Werner Herbert

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

 

betreffend: die Dauer der Sperre der Boltzmanngasse in Wien 9., Alsergrund

 

Die Botschaft der Vereinigten Staaten in der Boltzmanngasse 16, deren Aufgabe es ist, die Interessen der Vereinigten Staaten zu fördern sowie amerikanischen Staatsbürgern in Österreich zur Verfügung zu stehen und ihnen zu helfen, wurde nach den schrecklichen Ereignissen des 11.September 2001 mit immer aufwedigender werdenden Sicherheitsabsperrungen umgeben.

Nachdem die vorhandenen Schranken nicht mehr dem gesteigerten Sicherheitsbedürfniss der Botschaft genügten, erfolgte im Jahr 2002 die Totalsperre der Gasse für den Kfz-Verkehr; lediglich ein Gehsteig, auf dem sich Radfahrer und Fußgänger zusammendrängen müssen, blieb seitdem geöffnet.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres die nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.  Aufgrund welches Rechtsaktes wurde die Sperre beschieden?

2.  Aufgrund welcher Erkenntnisse wurde die Sperre genehmigt?

3.  War dies eine befristete oder eine unbefristete Maßnahme?

4.  Gab es seit dem Beginn der Totalsperre eine Überprüfung hinsichtlich ihrer tatsächlichen Notwendigkeit?

5.  Werden Sie künftig eine solche Überprüfung veranlassen?

6.  Wie überprüft Ihr Ministerium die Angaben der USA bezüglich der aktuellen Gefährdungslage?

7.  Wie oft überprüft Ihr Ministerium die Angaben der USA bezüglich der aktuellen Gefährdungslage?

8.  Rechtfertigen Ihrer Meinung nach die beiden einzigen bekannt gewordenen Zwischenfälle rund um die amerikanische Botschaft, nämlich die Auffindung von kaum noch nachweisbaren Spuren von Antrax in einem Postsack sowie der Versuch eines verwirrten Bosniers, zwei Handgranaten abzugeben, die mittlerweile achtjährige Verkehrssperre?

9.  Gibt es das Bestreben Ihrerseits, die Boltzmanngasse mittelfristig wieder zu öffnen?

10. Wenn ja, wann?