6173/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und anderer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Verpartnerung am Standesamt

 

Das Eingetragene Partnerschaftsgesetz, welches im Dezember 2009 beschlossen und mit 1. Jänner 2010 in Kraft getreten ist, lehnt sich zwar inhaltlich stark am österreichischen Eherecht an, es wurden jedoch, gerade was den Ort der Eintragung betrifft, aus politischen Gründen, Unterschiede gemacht. Die Bedingung zur Zustimmung zu diesem Gesetzt machte die ÖVP damals davon abhängig, dass eine Schließung einer "Eingetragenen Partnerschaft" nicht am Standesamt, sondern nur vor Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt werden könne. Unmittelbar nach der Beschlussfassung im Parlament zeigte sich bereits, dass der Unterschied bei der Eintragung zumindest in den 15 österreichischen Statutarstädten, wie Wien, Linz, Salzburg, Graz etc.., bei entsprechendem politischen Willen der jeweiligen Stadtregierung, umgangen werden kann, da in solchen Städten mit einem Magistrat das Standesamt und die Bezirksverwaltungsbehörde de facto zusammenfallen. Einige österreichische Statutarstädte gehen hier bewusst einen "liberalen" Weg. So hat die SPÖ – regierte Gemeinde Wien und hier die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger bereits im Dezember 2009 offiziell das "Wiener Verpartnerungspaket" präsentiert, in dessen Rahmen auf Landesebene von der zuständigen Magistratsabteilung alle Möglichkeiten des EP – Gesetzes ausgeschöpft werden können, um eine möglichst eheähnliche Eintragung in den Trauungssälen aller Wiener Standesämter oder auch im Wiener Rathaus zu ermöglichen.

Auch in der SPÖ – regierten Stadt Linz hat Bürgermeister Dobusch entschieden, dass Heiratswillige alle dafür vorgesehene Räume nutzen können, so auch den Trauungssaal im Neuen Rathaus.

 

Die ÖVP machte damals ihre Zustimmung zu diesem Gesetz von der Bedingung abhängig, dass eine Schließung einer "Eingetragenen Partnerschaft" nicht am Standesamt, sondern nur vor Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt werden könne.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres nachfolgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele "Eingetragene Partnerschaften" wurden seit Inkrafttreten des EPG am 1. Jänner 2010 in den jeweiligen Bundesländern geschlossen?

2.    Wie viele dieser "Eingetragenen Partnerschaften" wurden in den 15 Statutarstädten geschlossen? (bitte eine genaue Aufgliederung aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Statutarstädte)

3.    Gemäß § 26 a (1) Personenstandsgesetz erfolgt eine eingetragene Partnerschaft in Anwesenheit der Partnerschaftswerber vor der Bezirksverwaltungsbehörde in Form einer Niederschrift. Nachdem es der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers war, dass eingetragene Partnerschaften nicht vor dem Standesamt und nicht in Trauungssälen abgehalten werden sollen, sondern ausschließlich auf den Bezirksverwaltungsbehörden erfolgen soll, wie erklären Sie sich die Möglichkeit, dass diese Vorschrift umgangen werden kann?

4.    Warum haben Sie bei der Abfassung des Gesetzes auf diese Möglichkeit nicht Bedacht genommen?

5.    Gibt es bezüglich der Begründung einer "Eingetragenen Partnerschaft" einen Vollzugserlass seitens Ihres Ministeriums?

6.    Wenn nein, warum nicht und haben Sie vor, einen solchen in Zukunft zu erlassen, damit dem Willen des Gesetzgebers auch Folge geleistet wird?