6180/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend die Ausstellung neuer E-Cards in der Steiermark

 

 

In den letzten Wochen wurden vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger neue E-Cards an viele Versicherte in der Steiermark versandt.

 

Diese E-Cards unterscheiden sich – abgesehen von einem nunmehr zusätzlichen Aufdruck in Braille-Schrift - augenscheinlich nicht von den bereits vorhandenen. Im Jahr 2007 verkündete Volker Schörghofer vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, dass 2010 4,6 Millionen Karten in Österreich ausgetauscht werden. Von der Aktion betroffen sollten jene Versicherten sein, die bei der Ausgabe der Karte im Jahr 2005 als Arbeitnehmer gemeldet waren. Begründet wurde dies damit, dass die auf der Rückseite befindliche Europäische Krankenversicherungskarte für Arbeitnehmer nur fünf Jahre gültig sei.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Wie viele e-cards werden im Jahr 20010 in der Steiermark ausgetauscht?

2.     Wie viele e-cards werden im Jahr 2011 in der Steiermark ausgetauscht?

3.     Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten der Umtauschaktion in der Steiermark?

4.     Auf welche Positionen gliedern sich diese jeweils und wie hoch sind die Positionen im Einzelnen?

5.     Wie viele Karten sind in der Steiermark von der Umtauschaktion betroffen?

6.     War zum Zeitpunkt der Einführung der E-Card bereits bekannt, dass Arbeitnehmer im Abstand von nur fünf Jahren eine neue benötigen werden?


7.     Gab bzw. gibt es seitens Ihres Ministeriums Bestrebungen, die Gültigkeit der Europäischen Krankenversicherungskarte für Arbeitnehmer auf zumindest zehn Jahre auszudehnen?

8.     Wenn ja, welche und in welchem Rahmen wurden diese verwirklicht?

9.     Wenn nein, warum nicht?