6185/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.07.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Graf
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung
betreffend Personal- und Infrastrukturentwicklung in den Rektoraten und der Verwaltung der österreichischen Universitäten seit in Kraft treten des UG 2002
Das Rektorat ist nach dem Universitätsgesetz 2002 eines der obersten Organe einer Universität.
Das Rektorat hat im Detail folgende Aufgaben, wie auch in der Vergangenheit wahrzunehmen: Leitung der Universität, Organisation, Entwicklungsplan, Satzung, Leistungsvereinbarungen, Studienwesen, Lehrbefugnis: Personalwesen, Forschungs- und Lehrevaluation, Finanzwesen, Wissensbilanz einschließlich Leistungsbericht.
Diese Aufgaben bedingen eine adäquate Ausstattung mit qualifiziertem Personal, wie auch bislang bereits mehrheitlich gegeben war, sowie einer brauchbaren Infrastruktur, welche ebenfalls vor dem Inkrafttreten des UG 2002 bereits gegeben waren.
Es ist jedoch mehr als auffällig, dass mit Teilen von den zugeordneten Mitteln für Universitäten mehr die Rektorate "verschönert" und "aufgebläht" werden und die Studierenden weder im Hörsaal noch bei den Serviceleistungen der Universitäten Verbesserungen aus diesen Mitteln erfahren haben
Vor diesem Hintergrund richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung folgende
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