6185/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Dr. Graf

und weiterer Abgeordneter

 

 

an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Personal- und Infrastrukturentwicklung in den Rektoraten und der Verwaltung der österreichischen Universitäten seit in Kraft treten des UG 2002

 

 

Das Rektorat ist nach dem Universitätsgesetz 2002 eines der obersten Organe einer Universität.

 

Das Rektorat hat im Detail folgende Aufgaben, wie auch in der Vergangenheit wahrzunehmen: Leitung der Universität, Organisation, Entwicklungsplan, Satzung, Leistungsvereinbarungen, Studienwesen, Lehrbefugnis: Personalwesen, Forschungs- und Lehrevaluation, Finanzwesen, Wissensbilanz einschließlich Leistungsbericht.

Diese Aufgaben bedingen eine adäquate Ausstattung mit qualifiziertem Personal, wie auch bislang bereits mehrheitlich gegeben war, sowie einer brauchbaren Infrastruktur, welche ebenfalls vor dem Inkrafttreten des UG 2002 bereits gegeben waren.

Es ist jedoch mehr als auffällig, dass mit Teilen von den zugeordneten Mitteln für Universitäten mehr die Rektorate "verschönert" und "aufgebläht" werden und die Studierenden weder im Hörsaal noch bei den Serviceleistungen der Universitäten Verbesserungen  aus diesen Mitteln erfahren haben

 

Vor diesem Hintergrund richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung folgende

 

 

 


ANFRAGE

 

 

 

  1. Wie hat sich der Personalstand der Rektorate der Universitäten seit in Kraft treten des UG 2002 entwickelt, aufgeschlüsselt nach Jahr, Universitäten und Gehaltsstufen?

 

  1. Wie hat sich der Personalstand in der sonstigen Verwaltung der Universitäten und ihrer Organisationseinheiten seit in Kraft treten des UG 2002 entwickelt, aufgeschlüsselt nach Jahr, Universitäten und Gehaltsstufen?

 

  1. Wie haben sich die Personalkosten der Rektorate der Universitäten seit in Kraft treten des UG 2002 entwickelt, aufgeschlüsselt nach Jahr und Universitäten?

 

  1. Wie haben sich die Personalkosten in der sonstigen Verwaltung der Universitäten und ihrer Organisationseinheiten seit in Kraft treten des UG 2002 entwickelt, aufgeschlüsselt nach Jahr und Universitäten?

 

  1. In welchem Ausmaß hat sich der Raumbedarf der Rektorate und sonstigen Verwaltung der Universitäten und ihrer Organisationseinheiten seit in Kraft treten des UG 2002 verändert, aufgeschlüsselt nach Universitäten?

 

  1. Wie hoch waren die Kosten für Büroinfrastruktur der Rektorate und sonstigen Verwaltung der Universitäten und ihrer Organisationseinheiten (Um- Aus- und Neubau, Möblierung, technische Ausrüstung, etc.) seit in Kraft treten des UG 2002, aufgeschlüsselt nach Universitäten?

 

  1. Wie viele Personen haben vom Wissenschaftsbereich in den Verwaltungsbereich der Universitäten seit in Kraft treten des UG 2002 gewechselt?

 

  1. Welche Vergleiche sind Ihnen im Bereich Organisation und Personal aus den Fachhochschulen und Privatuniversitäten bekannt?