6249/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2010 – Gender Budgeting

 

 

Der Bundesvoranschlag 2010 drückt gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Prioritäten aus. Die Fiskal- und Budgetpolitik hat einen sehr großen Einfluss auf die Verteilung von Ressourcen zwischen den Geschlechtern. Eine Analyse der Geschlechtergerechtigkeit des Budgets in Form von Gender Budgeting ist daher besonders wichtig. Mit 1. Jänner 2009 wurde die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Haushaltswesen als Staatszielbestimmung in der Verfassung verankert. Gem. Art. 13 Abs. 3 B-VG haben Bund, Länder und Gemeinden ab 2009 bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben („Gender Budgeting“).

Gender Budgeting stellt eine Analyse öffentlicher Haushalte im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Männer und Frauen dar und soll die Budgets und den Budgetprozess um die Geschlechterperspektive erweitern. Dadurch soll die Prioritätensetzung bei den Ausgaben und Einnahmen des Staates sichtbar gemacht werden. Aufbauend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen ergibt sich ein entsprechender Änderungsbedarf der Budgetpolitik im Sinne einer Gender Ausrichtung.

 

In diesem Zusammenhang ist es von Interesse, mit welchen Instrumenten, Verfahren und Ressourcen Gender Budgeting von der Regierung umgesetzt wird. Der Strategiebericht gibt Auskunft über die budgetpolitischen Prioritäten und die Ausgabenschwerpunkte der Bundesregierung. Im Gegensatz zum Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2009-2013 findet sich im Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2011-2014 kein eigener Unterpunkt zu Gender Budgeting. Dies könnte nicht nur ein Indiz dafür sein, dass die Regierung keine umfassende Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern hat, sondern auch, dass gegen die Staatszielbestimmung von Gender Budgeting in der Verfassung verstoßen wurde.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Weshalb wurde Gender Budgeting im Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2011-2014 nicht mit einem eigenen Unterpunkt erwähnt?
  2. Welche umfassende Strategie zum Thema Gleichstellung von Frauen und Männern liegt der aktuellen Budgeterstellung zu Grunde?
  3. Wie stellen Sie sicher, dass im Rahmen der Budgetkonsolidierung in den kommenden Jahren Einsparungen vor allem in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Bildung nicht zu mehr unbezahlter Arbeit von Frauen führen?
  4. Wie stellen Sie sicher, dass sich Einsparungen in der Arbeitsmarktpolitik nicht negativ auf die Beschäftigungschancen von Frauen auswirken werden?
  5. Welche Verordnungen wird es 2010 im Bezug auf Gender Budgeting geben?
  6. Wie viele Wirkungsziele pro Ressort sollten im Rahmen des Gender Budgeting festgelegt werden?