Eingelangt am 12.07.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Schatz, Jarmer,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
betreffend geplante drastische Kürzungen
nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark
Am 19.5. 2010 wurde das
Bundesfinanzrahmengesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen.
Dieses Gesetz sieht umfangreiche Einsparungen aller Ressorts – wie in der
Tabelle unten aufgelistet - vor. Zu befürchten sind drastische Einschnitte
in allen Bereichen, auch in Ihrem Ressort.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Wie gedenken Sie die im Bundesfinanzrahmengesetz
festgelegten Budgetkürzungen in ihrem Ressort umzusetzen?
- Welche konkreten Maßnahmen sind dazu seitens
Ihres Ressorts geplant (bitte um Auflistung und jeweiliges
Einsparpotential)?
- Können Sie garantieren, dass die Ausgaben Ihres
Ressorts bzw. nachgelagerter Dienststellen für
Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit (inkl. Ausgaben
für Agenturen sowie inkl. Inserate, Druckkostenbeiträge und
Medienkooperationen) sowie bei Repräsentationsausgaben, Dienstwagen
und dem Personal im Kabinett Ihres Ressorts deutlich eingespart wird?
Falls ja, wo konkret soll gespart werden? Wenn nein, warum nicht?
- Können Sie ausschließen, dass die
Bezugsdauer von Arbeitslosengeld gem. § 18 Abs. 1., 2. Und 5.
AlVG reduziert wird?
- Können Sie ausschließen, dass die
Wartefrist nach § 11 Abs. 1 AlVG auf alle neu in die
Arbeitslosigkeit eintretenden Personen erweitert wird?
- Können Sie ausschließen, dass die Wartefrist
nach § 11 Abs. 1 AlVG gegenüber der derzeit geltenden Rechtslage
auf zusätzliche neu in die Arbeitslosigkeit eintretenden
Personengruppen ausgeweitet wird?
- Können Sie ausschließen, dass der Schutz
der Bemessungsgrundlage für Menschen über 45 nach § 21 Abs.
8 AlVG zum Nachteil der Betroffenen verändert wird?
- Können Sie ausschließen, dass die
Pensionserhöhung für das Jahr 2011 für PensionistInnen oder
Teile der PensionistInnen geringer ausfallen wird, als nach derzeit
geltender gesetzlicher Regelung (§ 108f ASVG) vorgesehen ist?
- Können Sie garantieren, dass die für
Herbst 2010 angekündigte Pensionsrechtsänderung betreffend
Invaliditätspension bzw. Berufsunfähigkeitspension einen
besseren Zugang zu diesen Pensionsarten für Menschen mit erheblichen
Gesundheitsschäden, aber ohne Berufsschutz führen wird?
- Können Sie garantieren, dass die im
Regierungsprogramm angekündigte Neuregelung der
Langzeitversichertenregelung im Pensionsrecht neben einer
Übergangsregelung für die Zeit nach 2013 zu keiner weiteren
Einschränkung hinsichtlich des Zugangs im Vergleich zur derzeit
geltenden Rechtslage führen wird?
- Können Sie garantieren, dass die von den
ASVG-Versicherten zu entrichtenden Beiträge weder in der
Pensionsversicherung noch in der Arbeitslosenversicherung erhöht
werden?
- Können Sie garantieren, dass es beim Pflegegeld zu
keinen Kürzungen kommen wird?
- Können Sie garantieren, dass die Maßnahmen zur
Unterstützung für pflegende Angehörige nicht reduziert
werden?
- Können Sie ausschließen, dass es im Bereich der
Finanzierung von persönlicher Assistenz zu Verschlechterungen
kommt?
- Können Sie garantieren, dass der im
Regierungsübereinkommen enthaltene Ausbau der persönlichen
Assistenz in Beschäftigung und Ausbildung sowie die Prüfung der
Möglichkeit einer bundesweiten persönlichen Assistenz in allen
Lebensbereichen stattfinden wird?
- Können Sie ausschließen, dass es im Bereich der
Finanzierung von GebärdensprachdolmetscherInnen zu Verschlechterungen
kommt?
- Können Sie garantieren, dass es auch weiterhin
Sensibilisierungsmaßnahmen im Sinne der UN-Konvention für die
Rechte der Menschen mit Behinderungen geben wird?
- Können Sie garantieren, dass Projekte zur
Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen auch weiterhin
gefördert werden?
- Können Sie garantieren, dass auch weiterhin
barrierefreie technische Ausstattung am Arbeitsplatz gefördert wird?
- Können Sie garantieren, dass die im
Regierungsübereinkommen enthaltene Weiterentwicklung und Aufstockung
der Beschäftigungsoffensive sowie zusätzliche Aktionen um
behinderten Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu öffnen
stattfinden?
- Können Sie garantieren, dass der im
Regierungsübereinkommen enthaltene weitere Ausbau der
Integrationsfachdienste für besondere Zielgruppen, wie psychisch
kranke, sinnesbehinderte und lernbehinderte Menschen stattfindet?
- Können Sie garantieren, dass der im
Regierungsübereinkommen enthaltene chancengleiche und nachhaltige
Zugang zu sozialversicherungsrechtlich abgesicherten
Beschäftigungsverhältnissen sowie die Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten
einer eigenständigen sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von
Menschen in der Beschäftigungstherapie stattfindet?
- Können Sie garantieren, dass alle im
Regierungsübereinkommen unter dem Punkt „Zugang zum
Arbeitsmarkt“ angeführten Maßnahmen durchgeführt
werden?
- Können Sie garantieren, dass alle im
Regierungsübereinkommen unter dem Punkt „Verbesserung der
Gleichstellung“ angeführten Maßnahmen durchgeführt
werden?