6256/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Schatz, Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend geplante drastische Kürzungen nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark

Am 19.5. 2010 wurde das Bundesfinanzrahmengesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen. Dieses Gesetz sieht umfangreiche Einsparungen aller Ressorts – wie in der Tabelle unten aufgelistet - vor. Zu befürchten sind drastische Einschnitte in allen Bereichen, auch in Ihrem Ressort.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1.   Wie gedenken Sie die im Bundesfinanzrahmengesetz festgelegten Budgetkürzungen in ihrem Ressort umzusetzen?

 

  1.   Welche konkreten Maßnahmen sind dazu seitens Ihres Ressorts geplant (bitte um Auflistung und jeweiliges Einsparpotential)?

 

  1. Können Sie garantieren, dass die Ausgaben Ihres Ressorts bzw. nachgelagerter Dienststellen für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit (inkl. Ausgaben für Agenturen sowie inkl. Inserate, Druckkostenbeiträge und Medienkooperationen) sowie bei Repräsentationsausgaben, Dienstwagen und dem Personal im Kabinett Ihres Ressorts deutlich eingespart wird? Falls ja, wo konkret soll gespart werden? Wenn nein, warum nicht?

 

  1.   Können Sie ausschließen, dass die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld gem. § 18 Abs. 1., 2. Und  5. AlVG reduziert wird?

 

  1.   Können Sie ausschließen, dass die Wartefrist nach § 11 Abs. 1  AlVG auf alle neu in die Arbeitslosigkeit  eintretenden Personen erweitert wird?

 

  1.   Können Sie ausschließen, dass die Wartefrist nach § 11 Abs. 1 AlVG gegenüber der derzeit geltenden Rechtslage auf zusätzliche neu in die Arbeitslosigkeit eintretenden Personengruppen ausgeweitet wird?

 

  1.   Können Sie ausschließen, dass der Schutz der Bemessungsgrundlage für Menschen über 45 nach § 21 Abs. 8 AlVG zum Nachteil der Betroffenen verändert wird?

 

  1.   Können Sie ausschließen, dass die Pensionserhöhung für das Jahr 2011 für PensionistInnen oder Teile der PensionistInnen geringer ausfallen wird, als nach derzeit geltender gesetzlicher Regelung (§ 108f ASVG) vorgesehen ist?

 

  1.   Können Sie garantieren, dass die für Herbst 2010 angekündigte Pensionsrechtsänderung betreffend Invaliditätspension bzw. Berufsunfähigkeitspension einen besseren Zugang zu diesen Pensionsarten für Menschen mit erheblichen Gesundheitsschäden, aber ohne Berufsschutz führen wird?

 

  1. Können Sie garantieren, dass die im Regierungsprogramm angekündigte Neuregelung der Langzeitversichertenregelung im Pensionsrecht neben einer Übergangsregelung für die Zeit nach 2013 zu keiner weiteren Einschränkung hinsichtlich des Zugangs im Vergleich zur derzeit geltenden Rechtslage führen wird?

 

  1. Können Sie garantieren, dass die von den ASVG-Versicherten zu entrichtenden Beiträge weder in der Pensionsversicherung noch in der Arbeitslosenversicherung erhöht werden?

 

  1. Können Sie garantieren, dass es beim Pflegegeld zu keinen Kürzungen kommen wird?

 

  1. Können Sie garantieren, dass die Maßnahmen zur Unterstützung für pflegende Angehörige nicht reduziert werden?

 

  1. Können Sie ausschließen, dass es im Bereich der Finanzierung von persönlicher  Assistenz zu Verschlechterungen kommt?

 

  1. Können Sie garantieren, dass der im Regierungsübereinkommen enthaltene Ausbau der persönlichen Assistenz in Beschäftigung und Ausbildung sowie die Prüfung der Möglichkeit einer bundesweiten persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen stattfinden wird?

 

  1. Können Sie ausschließen, dass es im Bereich der Finanzierung von GebärdensprachdolmetscherInnen zu Verschlechterungen kommt?

 

  1. Können Sie garantieren, dass es auch weiterhin Sensibilisierungsmaßnahmen im Sinne der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen geben wird?

 

  1. Können Sie garantieren, dass Projekte zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen auch weiterhin gefördert werden?

 

  1. Können Sie garantieren, dass auch weiterhin barrierefreie technische Ausstattung am Arbeitsplatz gefördert wird?

 

  1. Können Sie garantieren, dass die im Regierungsübereinkommen enthaltene Weiterentwicklung und Aufstockung der Beschäftigungsoffensive sowie zusätzliche Aktionen um behinderten Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu öffnen stattfinden?

 

  1. Können Sie garantieren, dass der im Regierungsübereinkommen enthaltene weitere Ausbau der Integrationsfachdienste für besondere Zielgruppen, wie psychisch kranke, sinnesbehinderte und lernbehinderte Menschen stattfindet?

 

  1. Können Sie garantieren, dass der im Regierungsübereinkommen enthaltene chancengleiche und nachhaltige Zugang zu sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen sowie die Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten einer eigenständigen sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Menschen in der Beschäftigungstherapie stattfindet?

 

  1. Können Sie garantieren, dass alle  im Regierungsübereinkommen unter dem Punkt „Zugang zum Arbeitsmarkt“ angeführten Maßnahmen durchgeführt werden?

 

  1. Können Sie garantieren, dass alle  im Regierungsübereinkommen unter dem Punkt „Verbesserung der Gleichstellung“ angeführten Maßnahmen durchgeführt werden?