6261/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2010
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ANFRAGE

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Steinhauser Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend geplante drastische Kürzungen nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark

Am 19.5. 2010 wurde das Bundesfinanzrahmengesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen. Dieses Gesetz sieht umfangreiche Einsparungen aller Ressorts – wie in der Tabelle unten aufgelistet - vor. Zu befürchten sind drastische Einschnitte in allen Bereichen, auch in Ihrem Ressort.

Die Ergebnisse einer Untersuchung eines weltweit führenden Beratungsunternehmens bestätigen der Justiz in Österreich einen Fehlbestand von aktuell 43 Staatsanwälten und 187 Richtern. Zusätzlich werden zumindest weitere 200 Kanzleimitarbeiter dringend benötigt.

 

Angestrengte Massenverfahren tausender durch die Finanzkrise geschädigter Anleger (Stichwort AMIS, Meinl, AWD oder AvW uva) legen aktuell nahezu den gesamten Gerichtsbetrieb lahm, weshalb keine freien Kapazitäten zur effektiven Aufarbeitung eines weiteren Großverfahrens zur Verfügung stehen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.         Wurden von Seiten des Ministeriums bereits Überlegungen angestellt, die im Bundesfinanzrahmengesetz festgelegten Budgetkürzungen in ihrem Ressort umzusetzen?

 

2.         Wenn ja, wie gedenken Sie die im Bundesfinanzrahmengesetz festgelegten Einsparungen in ihrem Ressort umzusetzen und welche konkreten Maßnahmen sind dazu seitens Ihres Ressorts geplant (bitte um Auflistung und jeweiliges Einsparpotential)?

 

3.         Können Sie garantieren, dass die Ausgaben Ihres Ressorts bzw. nachgelagerter Dienststellen für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit (inkl. Ausgaben für Agenturen sowie inkl. Inserate, Druckkostenbeiträge und Medienkooperationen) sowie bei Repräsentationsausgaben, Dienstwagen und dem Personal im Kabinett Ihres Ressorts deutlich eingespart wird? Falls ja, wo konkret soll gespart werden? Wenn nein, warum nicht?

 

4.         Wenn nein, wann ist mit einem Abschluss der Überlegungen zu rechnen?

 

5.         Können Sie garantieren, dass die Justiz bis Jahresende 81 neue Posten bekommt?

 

6.         Welche Posten sollen konkret neu geschaffen werden?

 

7.         Laut Medienberichten sollen diese Posten „keinen Cent zusätzlich kosten“ sondern durch Umschichtungen finanziert werden. Wo wird das Geld konkret weggenommen, das für die Finanzierung der neuen Planposten benötigt wird?

 

8.         Laut Medienbeichten soll ein Großteil dieser Umschichtung zu Lasten des Sachaufwands passieren. Um wieviel wird der ohnehin schlecht ausgestattete Budgetposten Sachaufwand gekürzt werden müssen?


 

9.         Wie planen Sie vorzugehen, um die effektive Aufarbeitung von Großverfahren (Stichwort AMIS, Meinl, AWD oder AvW uva) trotz des derzeitig kolportierten Fehlbestandes von 43 Staatsanwälten und 187 Richtern und der bevorstehenden zusätzlichen Einsparungen zu garantieren?

 

10.      Die Prozessbegleitung verzeichnet stetig steigende Zahlen. Wird dieser Umstand durch eine Aufstockung des hiefür vorgesehen Budgetpostens Rechnung getragen?

 

11.      Die Betreuung im Rahmen von NEUSTART verzeichnet stetig steigende Zahlen. Wird dieser Umstand durch eine Aufstockung des hiefür vorgesehen Budgetpostens Rechnung getragen?

 

12.      Wird es im Zuge der Einsparungen zu Leistungseinschränkungen bei Rechtssuchenden kommen?

 

13.      Wenn ja, in welchen Bereichen?

 

14.       Wird es im Zuge der Einsparungen zu einer Gebührenerhöhung für Rechtssuchende kommen?

 

15.      Wenn ja, in welchen Bereichen?