6309/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.08.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer betreffend die ArbeitgeberInnenschulden bei den Gebietskrankenkassen
Die Leistungsfähigkeit unserer Sozialversicherung hängt im besonderen mit den Beitragseinnahmen zusammen. Beitragsschulden der Wirtschaft bei den Gebietskrankenkassen erfüllen -wie die Praxis zeigt - immer öfter auch den Tatbestand des Sozialbetrugs. Um auch die Zahlen für das Jahr 2009 zu überblicken stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1.
Wie hoch waren die Beitragsrückstände der
ArbeitgeberInnen bei den Gebietskrankenkassen
zum Stichtag
31.12.2009?
2.
Wie viel entfallen davon auf Beiträge der
ArbeitnehmerInnen, die nicht weitergeleitet wurden (in
absoluten Zahlen und nach Prozenten)?
3.
Wie verteilen sich diese vorenthaltenen Beiträge im Sinne
der Frage 1 und 2 auf die einzelnen
Gebietskrankenkassen (nach Bundesländern)?
4.
Bei wie vielen der Unternehmen mit Beitragsrückständen handelt
es sich um insolvente Betriebe
bzw. welchen Anteil haben insolvenzverhangene Beitragsforderungen an den Rückständen (für
2009 nach einzelnen Gebietskrankenkassen)?
5. Wie hoch sind
die Beitragsrückstände, die als
uneinbringlich abgeschrieben wurden (für das
Jahr 2009 zum
Stichtag 31. 12, nach absoluten Zahlen und
einzelnen Gebietskrankenkassen)?
6.
Wie viele
Anzeigen wegen Verstößen gegen die Vorschriften über die Einbehaltung und
Einzahlung der Beiträge eines
Dienstnehmers durch den Dienstgeber (§114 ASVG) wurden von
den einzelnen
Gebietskrankenkassen im Kalenderjahr 2009 getätigt?
7.
Wie hoch ist die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge nach
Beitragsprüfung im Jahr 2009
(nach Gebietskrankenkassen)?