6312/J XXIV. GP
Eingelangt am
25.08.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten
August Wöginger
Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend fahrlässige Verzögerung der Kundmachung des SRÄG 2010
Im
SRÄG
2010 ist in § 313 die Bestimmung enthalten, die den missbräuchlichen
Übertritt
von
Beamt/innen der Stadt Wien kurz vor Erreichen des ASVG-Pensionsalters in ein
ASVG-
Dienstverhältnis
verhindert. Insbesondere wird eine zusätzliche Wartezeit von bis zu 5
Jahren
eingeführt. Diese Bestimmung tritt mit Kundmachung in Kraft.
Solche
Übertritte
ins ASVG können erfolgen, solange das SRÄG 2010 nicht kundgemacht
ist.
In
vielen Fällen wird durch den Übertritt ein um bis zu 5 Jahre
früherer Pensionsantritt er-
möglicht. Die Stadt Wien hat nur einen bei weitem nicht kostendeckenden
Überweisungs-
betrag zu leisten und erspart sich in der Folge die Zahlung der Beamtenpension.
Jeder
einzelne Fall kostet die Pensionsversicherungsanstalt und damit die
Gemeinschaft der
AS
VG-Versicherten und das Bundesbudget über die Laufzeit des
Pensionsbezugs durch-
schnittlich
rund 1 Mio. €.
Aus
diesen Gründen hat der Sozialminister im Zuge der Verhandlungen über dieses
Gesetz
ausdrücklich
zugesagt, dass es keinerlei Verzögerungen bei der Kundmachung geben werde.
Das
Bundeskanzleramt hat diese Zusage gebrochen, indem es das SRÄG 2010 nicht
unver-
züglich kundgemacht hat. Die Höhe des Schadens ist noch nicht
abzusehen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Trifft es
zu, dass der Gesetzesbeschluss des NR betreffend das SRÄG 2010 nach
Genehmigung
durch den Bundesrat am 22. Juli 2010 von der Parlamentsdirektion am
Freitag
23. Juli 2010 dem Bundeskanzleramt elektronisch übermittelt wurde, wenn
nein, wann war die Übermittlung?
2.
Trifft es zu, dass dieser Gesetzesbeschluss bereits Anfang der
darauffolgenden Woche
vom
Herrn Bundespräsidenten beurkundet und dem Bundeskanzler zur
Gegenzeich-
nung rückübermittelt wurde, wenn nein, wann traf der vom Herrn
Bundespräsidenten
beurkundete Gesetzesbeschluss im Bundeskanzleramt ein?
3.
Wann hat der Bundeskanzler das Gesetz gegengezeichnet, damit es
kundgemacht wer-
den
kann?
4.
Warum hat der Bundeskanzler diesen Gesetzesbeschluss nicht unverzüglich
gegenge-
zeichnet?
5. Wann wurde das Gesetz kundgemacht?
6.
Welche Personen im Bundeskanzleramt und im Kabinett waren mit diesem
Aktenvor-
gang
insgesamt befasst?
7.
Gab es im BKA eine „Anweisung" in dem Sinn, dass der
Gesetzesbeschluss vor dem
Urlaub des Herrn Bundeskanzlers nicht mehr kundgemacht werden soll, wenn ja,
wie
lautete die Anweisung und wer hat sie erteilt?
8. Wer ist für die Verzögerung verantwortlich?
9.
Werden Sie feststellen lassen, wie viele ASVG-Pensionsantritte von
ehemaligen
Beamten der Stadt Wien erst durch die Verzögerung bei der
Kundmachung des
Gesetzes ermöglicht wurden?
10.
Werden Sie den Nationalrat über das Ergebnis dieser Feststellungen
noch vor der
Wiener Landtagswahl informieren?
11.
Wer wird der Pensionsversicherungsanstalt und damit der Gemeinschaft der
AS VG-
Versicherten den aus der Verzögerung der Kundmachung entstehenden
Schaden er-
setzen?
12.
Halten Sie es auch für eine Missachtung des Nationalrates,
wenn der Bundeskanzler
entgegen
den Zusagen des zuständigen Ressortministers einen Gesetzesbeschluss erst
mit mehr als 2 Wochen Verzögerung kundmacht mit dem Effekt, dass sich die
Stadt
Wien in der Zwischenzeit ein Körberlgeld in Millionenhöhe auf Kosten
der AS VG-
Pensionisten
und ASVG-Versicherten verschafft?