6317/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.08.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend die Kosten der Inseratenkampagne „NOT? AUSGANG!“ über die bedarfsorientierte Mindestsicherung
Nach zahllosen Verschiebungen und heftigem Streit zwischen SPÖ und ÖVP startet am 1. September 2010 die bedarfsorientierte Mindestsicherung. Doch der in einer Artikel 15a B-VG Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern fixierte Starttermin über die Einführung einer bundesweit einheitlichen bedarfsorientierten Mindestsicherung kann nur in drei Bundesländern (Wien, Niederösterreich und Salzburg) eingehalten werden. Die anderen sechs Bundesländer konnten oder wollten diesen Termin nicht umsetzen. Einige Bundesländer planen aber in den kommenden Monaten dieser Vereinbarung zu folgen, teils mit rückwirkender Einführung, teils erst mit dem Jahr 2011.
Laut Bericht der Austria Presseagentur (APA vom 24.08.2010) war der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Mindestsicherung im Burgenland erst in der Begutachtungsphase. „Entweder im Oktober oder im November soll der Landtagsbeschluss erfolgen, hieß es vom Sprecher des zuständigen Landesrats Peter Rezar (S).“ In Vorarlberg soll laut der zuständigen Landesrätin Greti Schmid (V) das entsprechende Landesgesetz im Oktober-Landtag beschlossen werden, wo auch der derzeit noch offene Zeitpunkt der Einführung festgelegt wird. In Tirol kann der Gesetzesentwurf zur Mindestsicherung frühestens im November-Landtag behandelt werden. Im Büro des zuständigen Soziallandesrates Gerhard Reheis (S) wurde betont, dass erst zu entscheiden sei, ob das Gesetz rückwirkend mit 1. September 2010 oder erst ab 1. Jänner 2011 gelte. In Oberösterreich wurde bereits festgelegt, dass das entsprechende Landesgesetz erst mit Jänner 2011 in Kraft treten soll. Allerdings müssten noch die Details von Landeshauptmann Josef Pühringer (V) und Soziallandesrat Josef Ackerl (S) ausverhandelt werden. Auch in Kärnten muss das Landesgesetz über die Mindestsicherung erst beschlossen werden und soll mit 1. Jänner 2011 umgesetzt werden. In der Steiermark kann die bedarfsorientierte Mindestsicherung wegen der geplatzten Parteiengespräche auch nicht am 1. September 2010 in Kraft treten. Derzeit ist völlig unklar, wie die Leistung in der Steiermark ausgestaltet werden soll. Erst nach der Landtagswahl ist hier eine Klärung zu erwarten.
Dabei sollte eigentlich eine bundesweit vereinheitlichte Sozialhilfe das Grundprinzip der bedarfsorientierten Mindestsicherung sein, da derzeit bei der Sozialhilfe der Länder teils große Unterschiede bestehen. Es bleibt aber den Bundesländern überlassen, über die Mindeststandards hinauszugehen und allfällige höhere Zahlungen zu leisten.
Rund 270.000 Personen sollen laut Schätzungen des Sozialministeriums von der Mindestsicherung profitieren. Doch die Mindestsicherung ist kein Allheilmittel gegen Armut. Eine soziale Absicherung mit verwaltungsschonenden Strukturen wäre besser gewesen für jene, die es brauchen und nicht für alle, die es wollen. Denn für die Betroffenen wurde überhaupt kein entsprechender Leistungsanreiz für den Einstieg in ein Beschäftigungsverhältnis geschaffen.
Zudem bleibt bei der Finanzierung der bedarfsorientierten Mindestsicherung völlig unklar, wie hoch die bevorstehenden Kosten des Bundes, Länder und Gemeinden sein werden.
Obwohl der festgelegte Einführungstermin der Mindestsicherung am 1. September 2010 von sechs Bundesländern nicht eingehalten wird startete der Sozialminister bereits im Juli 2010 in verschiedenen Medien seine Inseratenkampagne „Not? Ausgang!“.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE: