6324/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.08.2010
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Anfrage
des Abgeordneten Themessl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend Verfassungsbruch, Amtsmissbrauch und Anstiftung zum Amtsmissbrauch gemäß § 302 StGB
Nicht rechtzeitige Vorlage des Bundesbudgets 2011 verwirklicht Verfassungsbruch
Die
nicht rechtzeitige Vorlage des Bundesbudgets 2011 durch den Bundesminister
für Finanzen verwirklicht den Tatbestand des Verfassungsbruchs
gemäß Art 51
Abs 3 B-VG.
Nicht rechtzeitige Vorlage des Bundesbudgets 2011 verwirklicht Amtsmissbrauch
Durch den verwirklichten Verfassungsbruch gemäß Art 51 Abs 3 B-VG durch die nicht rechtzeitige Vorlage des Bundesbudgets 2011 wird der Tatbestand des Amtsmissbrauchs gemäß § 302 StGB verwirklicht.
Beitrags- und Bestimmungstäterschaft durch Bundesminister und Beamte
Durch
die Anordnungen und Weisungen des Bundesministers für Finanzen
gemäß
§ 10 Bundesministeriengesetz das Bundesbudget 2011 nicht rechtzeitig
vorzulegen und in diesem Zusammenhang die Vorbereitungen des Bundesbudgets
nicht fristgerecht abzuschließen bringt der Bundesminister für
Finanzen sich und seine Beamtinnen und Beamten sowie Vertragsbediensten in den
Verdacht der Beitrags- und Bestimmungstäterschaft im Zusammenhang mit dem
verwirklichten Verfassungsbruch und dem damit begangenen Amtsmissbrauch.
Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes
In diesem aktuellen Fall ist von großem Interesse, welche Rechtsmeinung der zuständige Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes zu dieser Causa aus Verfassungsbruch, Amtsmissbrauch und Anstiftung zum Amtsmissbrauch einnimmt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
Anfrage