6324/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Themessl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend Verfassungsbruch, Amtsmissbrauch und Anstiftung zum Amtsmissbrauch gemäß § 302 StGB

 

Nicht rechtzeitige Vorlage des Bundesbudgets 2011 verwirklicht Verfassungsbruch

Die nicht rechtzeitige Vorlage des Bundesbudgets 2011 durch den Bundesminister für Finanzen verwirklicht den Tatbestand des Verfassungsbruchs gemäß Art 51
Abs 3 B-VG.

 

Nicht rechtzeitige Vorlage des Bundesbudgets 2011 verwirklicht Amtsmissbrauch

Durch den verwirklichten Verfassungsbruch gemäß Art 51 Abs 3 B-VG durch die nicht rechtzeitige Vorlage des Bundesbudgets 2011 wird der Tatbestand des Amtsmissbrauchs gemäß § 302 StGB verwirklicht.

 

Beitrags- und Bestimmungstäterschaft durch Bundesminister und Beamte

Durch die Anordnungen und Weisungen des Bundesministers für Finanzen gemäß
§ 10 Bundesministeriengesetz das Bundesbudget 2011 nicht rechtzeitig vorzulegen und in diesem Zusammenhang die Vorbereitungen des Bundesbudgets nicht fristgerecht abzuschließen bringt der Bundesminister für Finanzen sich und seine Beamtinnen und Beamten sowie Vertragsbediensten in den Verdacht der Beitrags- und Bestimmungstäterschaft im Zusammenhang mit dem verwirklichten Verfassungsbruch und dem damit begangenen Amtsmissbrauch.

 

Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes

In diesem aktuellen Fall ist von großem Interesse, welche Rechtsmeinung der zuständige Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes zu dieser Causa aus Verfassungsbruch, Amtsmissbrauch und Anstiftung zum Amtsmissbrauch einnimmt.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 


Anfrage

 

 

  1. Warum lassen Sie es als Bundeskanzler zu, dass die Verfassung gemäß
    Art 51 Abs 3 B-VG vom ressortzuständigen Bundesminister für Finanzen gebrochen wird?
  2. Warum lassen Sie es als Bundeskanzler zu, dass die Verfassung gemäß
    Art 51 Abs 3 B-VG vom ressortzuständigen Bundesminister für Finanzen gebrochen wird und damit der Tatbestand des Amtsmissbrauchs gemäß
    § 302 StGB verwirklicht wird?
  3. Wie begründen Sie Ihre Haltung zu diesem verfassungs- und strafrechtswidrigen Verhalten des ressortzuständigen Bundesministers für Finanzen?
  4. Gibt es eine Beschlusslage der österreichischen Bundesregierung, die dieses verfassungs- und strafrechtswidrige Verhalten des ressortzuständigen Bundesministers für Finanzen deckt?
  5. Wenn ja, wie lautet diese und welche Begründungen enthält sie?
  6. Welche Haltung nimmt der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes zum verfassungs- und strafrechtswidrigen Verhalten des ressortzuständigen Bundesministers für Finanzen ein?
  7. Wann wurde der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes mit der Prüfung des verfassungs- und strafrechtswidrigen Verhaltens des ressortzuständigen Bundesministers für Finanzen befasst?
  8. Mit welchem Prüfauftrag wurde der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes im Zusammenhang mit dem verfassungs- und strafrechtswidrigen Verhalten des ressortzuständigen Bundesministers für Finanzen befasst?
  9. Wie lautet im Einzelnen die Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes zum verfassungs- und strafrechtswidrigen Verhalten des ressortzuständigen Bundesministers für Finanzen?
  10. Gab oder gibt es Weisungen oder Anordnungen von Ihnen, oder ihrem Kabinett bzw. einer in der Weisungshierarchie übergeordneten Stelle des Verfassungsdienstes im Zusammenhang mit dem verfassungs- und strafrechtswidrigen Verhalten des ressortzuständigen Bundesministers für Finanzen?