6325/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Themessl

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verfassungsbruch, Amtsmissbrauch und Korruptionsstaatsanwaltschaft gemäß Art 51 Abs 3 B-VG und § 302 StGB

 

Der Bundesobmann des Rings Freiheitlicher Wirtschaftstreibender Ing. Fritz Amann brachte am 13. Juli 2010 eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gemäß § 302 StGB im Zusammenhang mit dem Verfassungsbruch gemäß Art 51 Abs 3 B-VG wegen nicht rechtzeitiger Vorlage des Bundesfinanzgesetzes 2011 an den Nationalrat gegen Bundeskanzler Werner Faymann und Finanzminister Josef Pröll bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft ein.

 

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft legte diese Strafanzeige bereits 4 Tage später wegen mangelnder Strafwürdigkeit des Verfassungsbruchs gemäß Art 51 Abs 3
B-VG und den in diesem Zusammenhang begangenen Amtsmissbrauch gemäß
§ 302 StGB zurück.

 

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft rechtfertigt sich laut APA mit folgender Stellungnahme: Die bloße Ankündigung, dass das Budget verspätet beschlossen werden könnte, ist für sich betrachtet keinesfalls schon im Stadium eines möglichen strafrechtlich relevanten Versuchs.

Die Ankündigung sei noch keine Straftat. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft werde spätestens am 22. Oktober, wenn bis dahin kein Budget beschlossen sein sollte, die Sache auch inhaltlich beurteilen. Wenn tatsächlich kein Budget beschlossen sein sollte, dann werde dieses Vorgehen auch in Richtung Amtsmissbrauch überprüft, so die Korruptionsbehörde.“

 

Mit dieser Stellungnahme verkennt die Korruptionsstaatsanwaltschaft bewusst, dass es derzeit keineswegs mehr um Ankündigungen geht, sondern der gesamte verwaltungsmäßige Fahrplan im zuständigen Bundesministerium für Finanzen vom gesetzlich vorgesehenen Termin 22. Oktober abweicht. Diese Abweichungen beruhen auf Anordnungen und Weisungen des ressortzuständigen Bundesministers für Finanzen gemäß Bundesministeriengesetz und anderer einschlägiger Rechtsmaterien. Mit diesen Anordnungen und Weisungen sind auch Sektionsleiter, Abteilungsleiter und weitere Ressortmitarbeiterinnen und Ressortmitarbeiter des Bundesministeriums für Finanzen in den Verfassungsbruch und damit den Missbrauch der Amtsgewalt involviert. Der Tatbestand des Verfassungsbruchs und des Amtsmissbrauchs ist damit sehr wohl bereits im Stadium der Vollendung angelangt.


Am 25. August 2010 brachte Ing. Fritz Amann diese Strafanzeige neuerlich bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft ein und kritisierte deren bisherige Untätigkeit.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wurden Sie von der durch den Bundesobmann des Rings Freiheitlicher Wirtschaftstreibender Ing. Fritz Amann eingebrachten Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gemäß § 302 StGB im Zusammenhang mit dem Verfassungsbruch gemäß Art 51 Abs 3 B-VG gegen Bundeskanzler Faymann und Finanzminister Pröll vom 13. Juli 2010 durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft als ressortzuständige Bundesministerin informiert?
  2. Wenn ja zu welchem Zeitpunkt und in welcher Art und Weise?
  3. Hat das Bundesministerium für Justiz eine Stellungnahme oder Weisung zu dieser Strafanzeige und die weitere Vorgangsweise gegenüber der Korruptionsstaatsanwaltschaft abgegeben?
  4. Welchen Inhalt hatte diese Stellungnahme oder Weisung?
  5. Welche Rechtsmeinung vertritt das Bundesministerium für Justiz grundsätzlich zum Amtsmissbrauch gemäß § 302 StGB im Zusammenhang mit dem Verfassungsbruch gemäß Art 51 Abs 3 B-VG?
  6. Wann sieht das Bundesministerium einen Versuch des Amtsmissbrauchs gemäß § 302 StGB im Zusammenhang mit dem Verfassungsbruch gemäß
    Art 51 Abs 3 B-VG erfüllt?
  7. Wann sieht das Bundesministerium für Justiz eine Vollendung des Amtsmissbrauchs gemäß § 302 StGB im Zusammenhang mit dem Verfassungsbruch gemäß Art 51 Abs 3 B-VG erfüllt?
  8. Haben Sie sich als ressortzuständige Bundesministerin für Justiz zum Verfassungsbruch gemäß Art 51 Abs 3 B-VG im Rahmen der Bundesregierung gegenüber dem Bundeskanzler, dem Finanzminister und den anderen Ressortministern geäußert und wenn ja in welcher Art und Weise?
  9. Wie wird die am 25. August 2010 nunmehr neuerlich eingebrachte Strafanzeige durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft behandelt werden?
  10. Wurden Sie als ressortzuständige Bundesministerin von der neuerlichen Einbringung der Strafanzeige informiert?