6351/J XXIV. GP
Eingelangt am
07.09.2010
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Gerichtsverfahren nach §§ 137-141 StGB: Wilderei in Österreich (2009)“
Mit der AB
2683/XXIV.GP vom 08.09.2009 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag.
Johann Maier
beantwortet.
Aus
systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um
die aktuellen
Zahlen und Informationen für das Jahr 2009 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Fälle von
Wilderei (§§137-141) wurden im Jahr 2009 bei den Gerichten bzw.
Staatsanwaltschaften
angezeigt (Aufschlüsselung der Delikte auf LG-Sprengel)?
Wie viele Personen waren jeweils daran beteiligt?
2.
Wie viele Anzeigen davon betrafen den Eingriff in ein fremdes
Jagdrecht, wie viele davon
den Eingriff in ein fremdes Fischereirecht (Aufschlüsselung der
Anzeigen auf LG-Sprengel)?
3. Wie viele Anzeigen betrafen Personen, die die Jagdprüfung abgeschlossen hatten (Jäger)?
4.
In wie vielen Fällen wurde in diesem Zusammenhang auch
Gewaltanwendung bzw.
Körperverletzung nach § 140 StGB angezeigt (Aufschlüsselung auf
LG-Sprengel)?
5.
In wie vielen Fällen wurden in diesem Zusammenhang auch
Sachbeschädigungen angezeigt
(Aufschlüsselung
auf LG-Sprengel)?
6. In wie vielen Fällen kam es zu einer Anzeige nach § 141 StGB (Entwendung)?
7.
Wie viele gerichtliche Strafverfahren gegen wie viele Personen nach (§§
137-141 StGB)
wurden im Jahr 2009 geführt (Aufschlüsselung der einzelnen Delikte
auf LG-Sprengel)?
8. Wie viele dieser Strafanzeigen wurden zurückgelegt?
Wie wurde dies jeweils begründet (Aufschlüsselung der einzelnen Delikte auf LG-Sprengel)?
9. Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt?
Wie wurde dies jeweils begründet (Aufschlüsselung der einzelnen Delikte auf LG-Sprengel)?
10. Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es in diesem Jahr?
Welche Strafen
wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung der einzelnen Delikte
auf
LG-Sprengel)?
11. In wie vielen Fällen wurden die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Wie
viele und welche Diversionsanbote wurden jeweils konkret gemacht (Aufschlüsselung
der einzelnen Delikte
auf LG-Sprengel)?
12. Wie viele
Strafverfahren aufgrund von Anzeigen nach §§ 137-141
StGB waren bis
31.12.2009
noch nicht rechtskräftig entschieden?
Wie ist nun jeweils der Verfahrensstand?